RRB Nr. 972/2010
Anfrage Eva Torp, Hedingen, und Marcel Burlet, Regensdorf, betreffend Herkunft des Urans, Beantwortung
30. Juni 2010Deutsch4 min
Source zh.ch
Anfrage Eva Torp, Hedingen, und Marcel Burlet, Regensdorf, betreffend Herkunft des Urans, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 107/2010
Sitzung vom 30. Juni 2010
972. Anfrage (Herkunft des Urans) Kantonsrätin Eva Torp, Hedingen, und Kantonsrat Marcel Burlet, Regensdorf, haben am 19. April 2010 folgende Anfrage eingereicht: In der Diskussion um die CO2-Bilanz behauptet AXPO in Ihrer Um- weltbilanz, die Kernkraftwerke seien am klimafreundlichsten. Doch kürzlich musste die Klimabilanz des AKW Beznau revidiert werden, die bloss 3,04 Gramm CO2 ausgewiesen hatte. Einer der Gründe ist u. a. die Intransparenz der Urankette. Offenbar kennt die AXPO selbst nicht die genaue Herkunft des verwendeten Urans. Die Herkunft des Urans hat jedoch einen grossen Einfluss auf die Umweltbilanz, weil das CO2, das in der Produktion des Atomstroms steckt, nur zu einem geringen Teil in den Kernkraftwerken selbst ent- steht. Abbau und Anreicherung des Urans und die Herstellung der Brennstäbe sind entscheidend für die Umweltbelastung. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beant- wortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Woher bezieht die AXPO das Uran?
2. Wird waffenfähiges Uran eingekauft? Wenn ja, wie gross ist dieser Teil des gesamten Uraneinkaufs?
3. Stimmt es, dass Natururan für Beznau nicht oder nur marginal als Energieträger gezählt wird und damit die Umweltbilanz schönt?
4. Wieviel CO2 entsteht bei der Produktion von Atomstrom anteilmässig a) in den Atomkraftwerken? b) bei der Urananreicherung? c) bei der Herstellung der Brennstäbe?
5. Wird der CO2-Ausstoss in die Umweltbilanz der AXPO miteinbe- zogen, wenn rezykliertes Uran eingekauft wird? Wenn nein, warum nicht?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Eva Torp, Hedingen, und Marcel Burlet, Regensdorf, wird wie folgt beantwortet: Das Ziel einer Umweltproduktedeklaration (Environmental Product Declaration, EPD) ist, die Herkunft der einzelnen Bestandteile eines Produktes und die damit verbundene Umweltbelastung zu klären. Bis- her hat die Axpo die EPD nach dem internationalen Standard ISO 14025 für die Kernbrennstoffe anhand der vertraglichen Vereinbarun- gen mit dem Lieferanten vorgenommen. Aufgrund dieser Vereinbarun- gen hat die Axpo die Stoffflüsse festgelegt und damit den CO2-Ausstoss berechnet. Inzwischen ist festgestellt worden, dass ein kleiner Teil der von der Axpo angenommenen Stoffflüsse von den tatsächlichen ab- weicht. Die Herkunft dieses betroffenen Teils wird nun in Zusammen- arbeit mit dem Lieferanten vertieft untersucht. Ausser diesem Teil ist die gesamte übrige Brennstoffkette in der bisher von der Axpo Holding AG mitgeteilten Umweltbilanz berücksichtigt. Die Umweltbilanz des Kern- kraftwerks Beznau beansprucht somit nach wie vor für einen wesent- lichen Teil des verursachten CO2-Ausstosses Gültigkeit. Sie ist in den beanstandeten Punkten geringfügig zu überarbeiten und die EPD ist entsprechend anzupassen. Zu Frage 1: Der Bezug von Brennelementen für das Kernkraftwerk Beznau ist zwischen der Axpo und der französischen AREVA vertraglich geregelt. Die Elemente werden in Russland hergestellt. Dieses Herstellverfahren ist Gegenstand der eingangs erwähnten näheren Abklärungen. Zu Frage 2: Nein, es ist zivilen Körperschaften nicht möglich, waffenfähiges Uran einzukaufen. Zu Frage 3: Die Axpo hat die EPD gemäss dem internationalen Standard ISO 14025 erstellt. Darin ist genau geregelt, welche Abläufe berücksichtigt werden müssen. Im Fall des Kernkraftwerks Beznau sind dies Abläufe, die für die Produktion von einer Kilowattstunde Elektrizität im Bezugs- jahr 2006/07 notwendig waren. Darüber hinaus schreibt der Standard die Prüfung der EPD durch eine unabhängige, akkreditierte Stelle vor. Im vorliegenden Fall handelt es sich um das Bureau Veritas in Schwe- den. Dieses wiederum bestätigt in einem Zertifikat, dass die EPD alle Anforderungen der Norm erfüllt. Von einer Beschönigung kann daher keine Rede sein.
Zu Frage 4: Der Zweck der EPD ist wie eingangs erwähnt der Ausweis des CO2- Ausstosses. Nach wie vor Gültigkeit haben die folgenden Angaben: – Bau/Rückbau des Kraftwerks: rund 1,0 g CO2/kWh – Behandlung radioaktiver Abfälle und geologische Tiefenlagerung: rund 0,5 g CO2/kWh – konventionelle Uranförderung und Aufbereitung: rund 0,5 g CO2/kWh – Wiederaufbereitung von Spaltstoffen für Brennelemente: rund 0,5 g CO2/kWh Konkrete Angaben zum gesamten tatsächlichen Ausstoss können erst nach Abschluss der eingangs erwähnten Untersuchungen bezüglich eines kleinen Teils der Spaltstoffe gemacht werden. Zu Frage 5: Bei der Erstellung der EPD arbeitet die Axpo gemäss den massge- benden Anwendungsregeln des internationalen Standards ISO 14025. Dabei sind alle wiederaufbereiteten Materialien ab dem Zeitpunkt ihrer Wiederaufbereitung zu berücksichtigen. Diese Regelung gilt nicht nur für Kernbrennstoffe. Werden bei der Herstellung beispielsweise von Biogas Essensreste verwendet, so werden die Umweltauswirkun- gen der Essenszubereitung nicht der Biogasanlage angelastet.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi