RRB Nr. 972/2013
Organisationsreglement, Personalreglement, Finanzreglement BVS und Spesenreglement für den Verwaltungsrat der BVS, Genehmigung
3. September 2013Deutsch2 min
Source zh.ch
Organisationsreglement, Personalreglement, Finanzreglement BVS und Spesenreglement für den Verwaltungsrat der BVS, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. September 2013
972. Organisationsreglement, Personalreglement und Finanzreglement BVS sowie Spesenreglement für den Verwaltungsrat der BVS (Genehmigung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Seit Anfang 2012 wird die Aufsicht über Einrichtungen der berufli- chen Vorsorge und über die klassischen Stiftungen mit bezirksübergrei- fendem oder kantonalem Wirkungskreis von der «BVG- und Stiftungs- aufsicht des Kantons Zürich (BVS)» wahrgenommen, einer selbstständi- gen Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts. Gemäss § 9 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSG) genehmigt der Regierungsrat die vom Verwaltungsrat beschlossenen Erlasse der Anstalt. Dazu gehören, neben dem Gebührenreglement, das der Regie- rungsrat am 24. Oktober 2012 genehmigt hat (RRB Nr. 1075/2012), das Organisations-, das Personal- und das Finanzreglement. Zusätzlich wurde ein separates Spesenreglement für den Verwaltungsrat der BVS erlas- sen. Eine Aufnahme dieser Bestimmungen ins Finanzreglement erschien nicht gerechtfertigt, handelt es sich dabei doch nicht um Finanzkompe- tenzen im engeren Sinn der BVS.
B. Antrag Am 4. Dezember 2012 übermittelte die BVS der Direktion der Justiz und des Innern Entwürfe für das Organisations-, das Personal- und das Finanzreglement. Nach einer Vorprüfung durch die Direktion der Justiz und des Innern wurden diese Reglemente vom Verwaltungsrat der BVS angepasst und mit Beschluss vom 10. April 2013 verabschiedet. Gestützt auf die Beratungen im Regierungsrat wurden in der Folge Anpassungen bei der Rechnungslegung und bei den Spesenregelungen vorgenom- men, worauf der Verwaltungsrat der BVS diese Reglemente mit Be- schluss vom 25. Juni 2013 verabschiedete. In der nun vorliegenden Fas- sung können die vier Reglemente genehmigt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Organisationsreglement BVS vom 10. April 2013, das Personal- und das Finanzreglement der BVS vom 25. Juni 2013 sowie das Spesen- reglement für den Verwaltungsrat der BVS vom 25. Juni 2013 werden genehmigt.
II. Veröffentlichung des Organisationsreglements, des Personalregle- ments und des Finanzreglements in der Gesetzessammlung.
III. Mitteilung an die BVS sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi