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Entscheid

RRB Nr. 975/2011

Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung), Änderung, Schreiben an des EJPD

17. August 2011Deutsch2 min

Source zh.ch

Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung), Änderung, Schreiben an des EJPD

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. August 2011

975. Änderung der Verordnung über das Zentrale Migrations-

Erwägungen

informationssystem (ZEMIS-Verordnung, Anhörung) Mit Schreiben vom 30. Juni 2011 unterbreitete das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Entwurf zur Änderung der Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS- Verordnung) zur Stellungnahme. Das ZEMIS ist die umfassende Daten- bank für die Bearbeitung von Personendaten aus dem Asyl- und Aus- länderbereich. Es bezweckt die einheitliche Bearbeitung dieser Daten und stellt den zuständigen Stellen die notwendigen Informationen für die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung. Die formell-gesetzliche Grundlage von ZEMIS bildet das Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über das Informationssystem für den Ausländer- und Asylbereich (BGIAA; SR 142.51). Die wichtigsten Änderungen der ZEMIS-Verordnung betreffen den Bürgerrechtsbereich und die Zwangsmassnahmen gemäss Bundes- gesetz über die Ausländerinnen und Ausländer. Neu sollen Personenda- ten aus dem Bereich Bürgerrecht in ZEMIS bearbeitet werden können. Als weitere Ergänzung sollen künftig Daten über Zwangsmassnahmen im Ausländerbereich zentral in ZEMIS bearbeitet und ausgewertet werden können.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (Zustelladresse: Bundesamt für Migration, Direktionsbereich Migra- tionspolitik, Sektion Recht, Herr Pierre-Yves Dubois, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern): Mit Schreiben vom 30. Juni 2011 haben Sie uns den Entwurf zur Änderung der Verordnung über das Zentrale Migrationsinformations- system (ZEMIS-Verordnung) unterbreitet. Wir danken für die Gelegen- heit zur Stellungnahme. Wir begrüssen die vorgesehenen Änderungen und erachten sie als zweckmässig. Dass die Bearbeitung bzw. Erfassung der Haftdaten neu direkt in ZEMIS möglich sein wird, vereinfacht die Abläufe und die Auswertung der Daten. Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich weist allerdings darauf hin, dass es sich bei den

Daten über ausländerrechtliche Zwangsmassnahmen um besonders schützenswerte Personendaten handle und dass aus seiner Sicht für deren Bearbeitung die ausdrückliche Ermächtigung in einem Gesetz im formellen Sinn fehle.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi