Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 975/2018

Gemeindewesen, Sonderpädagogischer Schulzweckverband Dielsdorf, neue Statuten, Genehmigung

24. Oktober 2018Deutsch4 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Sonderpädagogischer Schulzweckverband Dielsdorf, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Oktober 2018

975. Gemeindewesen (Sonderpädagogischer Schulzweckverband Dielsdorf)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (GG, LS 131.1) können sich Ge- meinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Ge- nehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungs- rates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Schulgemeinden des Bezirks Dielsdorf bilden seit 1976 einen Zweckverband zur Lösung besonderer schulischer Aufgaben (RRB Nr. 2866/1976). 1985 wurde unter anderem eine Erweiterung des Ver- bandszwecks beschlossen (RRB Nr. 4727/1985). Der Zweckverband umfasst heute 22 Verbandsgemeinden (Politische Gemeinden, Primar- schul- und Sekundarschulgemeinden). Zwischen dem 29. November und dem 13. Dezember 2017 haben die Stimmberechtigten der 22 Verbands- gemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechts- mittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Sonderpädagogischen Schulzweckverbands Dielsdorf enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbesondere führen sie den eigenen Verbands- haushalt ein. Die neuen Statuten ersetzen auf den Zeitpunkt ihres In- krafttretens am 1. Januar 2019 die bis dahin geltenden Statuten aus dem Jahr 2010.

3. Folgende Bestimmung gibt zu Bemerkungen Anlass: a) In Art. 1 Abs. 1 werden die Verbandsgemeinden namentlich aufge- führt. Aufgeführt ist auch die «Sekundarschulgemeinde Otelfingen», de- ren Name seit der Namensänderung (RRB Nr. 829/2017) nun richtiger- weise «Sekundarschulgemeinde Unteres Furttal» lautet. Diese versehent- lich unrichtige Bezeichnung kann im Rahmen einer redaktionellen An- passung behoben werden; hierfür ist der Verbandsvorstand zuständig. b) Im Übrigen geben die Bestimmungen zu keinen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Bildungsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Sonderpädagogischen Schulzweckverbands Diels- dorf werden im Sinne der Erwägung 3 genehmigt.

II. Der Verbandsvorstand wird verpflichtet, die redaktionelle Anpas- sung im Sinne von Erwägung 3a vorzunehmen.

III. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an – den Sonderpädagogischen Schulzweckverband Dielsdorf, Kronenstrasse 10, 8157 Dielsdorf (ES), – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Buchs, Badenerstrasse 1, 8107 Buchs, – Dällikon, Schulstrasse 5, 8108 Dällikon, – Niederhasli, Dorfstrasse 17, 8155 Niederhasli, – Oberglatt, Rümlangstrasse 8, 8154 Oberglatt, – Otelfingen, Vorderdorfstrasse 36, 8112 Otelfingen, – die Schulpflegen der Primarschulgemeinden – Bachs, Gmeindhusweg 5, 8164 Bachs, – Boppelsen, Schulhaus Maiacher, 8113 Boppelsen, – Dänikon-Hüttikon, Schulhaus Rotfluh, 8114 Dänikon, – Dielsdorf, Mühlestrasse 4, 8157 Dielsdorf, – Neerach, Schulhaus Sandbuck, 8173 Neerach, – Niederglatt, Grafschaftstrasse 55, 8172 Niederglatt, – Regensberg, Schulhaus Chratz, 8158 Regensberg, – Rümlang, Lindenweg 6, 8153 Rümlang, – Stadel, Kaiserstuhlerstrasse 50, 8174 Stadel, – Steinmaur, Haupttstrasse 17, 8162 Steinmaur, – Weiach, Schulweg 6, 8187 Weiach, – die Schulpflegen der Sekundarschulgemeinden – Dielsdorf, Riedthofstrasse 100, 8105 Regensdorf, – Niederhasli-Niederglatt-Hofstetten, Dorfstrasse 37, 8155 Niederhasli, – Rümlang-Oberglatt, Glattalstrasse 181, 8153 Rümlang, – Stadel, Kaiserstuhlerstrasse 54, 8174 Stadel, – Unteres Furttal, Ellenbergstrasse 2, 8112 Otelfingen,

– die Schulpflege der Schulgemeinde – Wehntal, Alte Dorfstrasse 5, 8166 Niederweningen, – den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, – die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli