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Entscheid

RRB Nr. 977/2018

Gemeindewesen, Zweckverband ARA Embrachertal, neue Statuten, Genehmigung

24. Oktober 2018Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband ARA Embrachertal, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Oktober 2018

977. Gemeindewesen (Zweckverband ARA Embrachertal)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (GG, LS 131.1) können sich Ge- meinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Ge- nehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungs- rates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Embrach, Freienstein-Teufen, Lufingen, Oberembrach und Rorbas bilden seit 1980 einen Zweckverband für den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Kläranlage (RRB Nr. 4581/1980). Am 10. Juni 2018 haben die Stimmberechtigten der fünf Verbandsge- meinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Bü- lach hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechts- mittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands ARA Embrachertal enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeinde- gesetz, insbesondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1. Januar 2019 ersetzen sie die bis dahin geltenden Statuten vom 20. September 2008.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands ARA Embrachertal werden ge- nehmigt.

II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand ARA Embrachertal, Gemeindeverwaltung Rorbas, Kirchgasse 1, 8427 Rorbas; – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Embrach, Dorfstrasse 9, Postfach, 8424 Embrach, – Freienstein-Teufen, Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 7, Postfach, 8427 Freienstein, – Lufingen, Gemeinderatskanzlei, Mülistrasse 11, 8426 Lufingen, – Oberembrach, Gemeindeverwaltung, Pfungenerstrasse 11, 8425 Oberembrach, – Rorbas, Kirchgasse 1, 8427 Rorbas; – den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach; – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli