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Entscheid

RRB Nr. 978/2015

Planungsprozesse und Berichterstattungen 2016, Terminplanung

21. Oktober 2015Deutsch7 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Oktober 2015

978. Terminplanung für Planungsprozesse und Berichterstattungen 2016

Erwägungen

1. Terminplanung Geschäftsbericht 2015 (einschliesslich Jahresrechnung 2015) Der Terminplan zum Geschäftsbericht 2015 bleibt gegenüber dem Vor- jahr weitestgehend unverändert. Die Information der Finanzkommission des Kantonsrates und der Medien über den Rechnungsabschluss kann erst am 17. März 2016 bzw. 18. März 2016 erfolgen, weil in der Woche da- vor die Regierungsratsklausur stattfindet. Der Beschluss des Regierungs- rates und die Information der Aufsichtskommissionen des Kantonsrates über den Geschäftsbericht 2015 sind Ende März 2016 geplant. Für die Erarbeitung des Geschäftsberichts 2015 ergibt sich folgende Terminplanung: 20. Januar 2016 Buchungsschluss allgemeiner Geschäftsverkehr 1. Februar 2016 Abgabe der Textteile des Geschäftsberichts (Staatskanzlei, Direktion der Justiz und des Innern, Sicherheitsdirektion, Finanzdirektion und Volks- wirtschaftsdirektion) 1. Februar 2016 Abrechnungen von Ausgabenbewilligungen des Regierungsrates der Finanzverwaltung zugestellt 8. Februar 2016 Abgabe der Textteile des Geschäftsberichts (Gesundheitsdirektion, Bildungsdirektion, Bau- direktion) 9. Februar 2016 Letzte Umsatzmeldungen gebucht und Buchungs- stopp für alle Buchungskreise 22. Februar 2016 Provisorischer Rechnungsabschluss Kanton konsolidiert 24. Februar 2016 Definitiver Rechnungsabschluss Kanton konsolidiert 26. Februar 2016 Begehren auf Kreditübertragungen und Liste der bis Ende 2015 bewilligten Kreditüberschreitungen der Finanzverwaltung zugestellt 26. Februar 2016 Restliche Teile für Geschäftsbericht durch Direktionen und Staatskanzlei eingegeben 2. März 2016 Information des Regierungsrates über den Rechnungsabschluss

11. März 2016 Kommentierter Finanzbericht-Entwurf zur Prüfung an Direktionen, Behörden, Rechtspflege und Anstalten 15. März 2016 Stellungnahmen der Direktionen, Behörden, Rechtspflege und Anstalten zum kommentierten Finanzberichts-Entwurf der Finanzverwaltung zugestellt 17. März 2016 Information der Finanzkommission über den Rechnungsabschluss 18. März 2016 Information der Medien über den Rechnungs- abschluss 18. März 2016 Abgabe des konsolidierten Finanzberichts an Finanzdirektor und Staatskanzlei 30. März 2016 RRB Geschäftsbericht 2015 31. März 2016 Information der Aufsichtskommissionen des Kantonsrates (Geschäftsprüfungs-, Finanz- und Justizkommission) über den Geschäftsbericht 2015 7. April 2016 Versand Medienmitteilung und Internet- Aufschaltung 18. April 2016 Versand Druckexemplare Geschäftsbericht 2015

2. Terminplanung Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2017–2020 und Budget 2017 Die Geschäftsleitung des Kantonsrates reichte am 3. März 2014 eine parlamentarische Initiative (PI) betreffend Revision des Budgetverfah- rens ein (KR-Nr. 64/2014). Am 25. August 2014 unterstützte der Kantons- rat die PI vorläufig und überwies sie zur Beratung an die Geschäftslei- tung. Der Vorschlag der Geschäftsleitung sieht u. a. vor, im Gesetz (KRG und CRG) festzulegen, dass der Regierungsrat das Budget jeweils am ersten Mittwoch des Monats September dem Kantonsrat vorzulegen hat. Der Regierungsrat hat sich mit dieser Vorverschiebung des Termins grund- sätzlich einverstanden erklärt. Das neue Verfahren soll deshalb bereits 2016 für die Erarbeitung des KEF 2017–2020 zur Anwendung kommen. Der Terminplan für den KEF 2017–2020 entspricht von Januar bis zur materiellen Festlegung im Juli sowie ab Oktober jenem des Vorjahres. Hingegen steht den Direktionen im Juli und August weniger Zeit als bisher für die Fertigstellung des KEF zur Verfügung. Ein Reservetermin für den RRB Materielle Festlegung KEF 2017–2020 ist aus zeitlichen Gründen nicht vorgesehen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Leis- tungsüberprüfung 2016 die Erarbeitung des KEF 2017–2020 und des Budgetentwurfs 2017 zusätzlich belasten wird.

Es besteht die Möglichkeit, auf den RRB Materielle Festlegung KEF 2017–2020 zu verzichten und den KEF mit dem RRB Überarbeitung KEF 2017–2020 am 15. Juni 2016 materiell festzulegen. Dies hätte zur Folge, dass auf eine weitere Überarbeitungsrunde durch den Regie- rungsrat verzichtet wird und dafür den Direktionen mehr Zeit zur Ver- fügung steht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die definitiven Budget- werte des interkantonalen Finanzausgleichs erst Ende Juni bzw. Anfang Juli bekannt sind. Hingegen steuert die Direktion der Justiz und des In- nern ihren Budgetprozess so, dass die definitiven Budgetwerte für den innerkantonalen Finanzausgleich bereits vor der Überarbeitung des KEF bekannt sind. Wie bereits 2015 wird der RRB Realisierungsreihenfolge der Hoch- bauinvestitionen im KEF 2017–2020 – abweichend von der bisherigen Pla- nung, die den Beschluss im März vorsah – im Juli festgelegt. Für die Erarbeitung des KEF 2017–2020 und des Budgetentwurfs 2017 ergibt sich folgende Terminplanung: 20. Januar 2016 RRB Stellungnahmen zu KEF-Erklärungen 29. Januar 2016 Finanzieller Projektstand (Ist) und Projektion aller Nettoinvestitionen Hochbau an das Immobilienamt gemeldet 9./10. März 2016 Regierungsratsklausur Richtlinien zur Erstellung des KEF 2017–2020 und des Budgets 2017 16. März 2016 RRB Richtlinien zur Erstellung des KEF 2017–2020 13. April 2016 RRB Nichtumsetzung KEF-Erklärungen zum KEF 2016–2019 mit Begründung 13. Mai 2016 KEF 2017–2020 eingegeben 13. Mai 2016 Aktualisierte Projektlisten Nettoinvestitionen Hochbau dem Immobilienamt eingereicht 7./8. Juni 2016 Regierungsratsklausur Überarbeitung KEF 2017–2020 15. Juni 2016 RRB Überarbeitung KEF 2017–2020 (möglicherweise auch bereits materielle Festlegung durch RR*) 21. Juni 2016* Veränderungen gegenüber den Eingaben zum KEF 2017–2020 vom Mai 2016 eingereicht 6. Juli 2016* RRB Materielle Festlegung KEF 2017–2020 6. Juli 2016 RRB Festlegung Realisierungsreihenfolge der Hochbauinvestitionen im KEF 2017–2020

15. Juli 2016 Eingabe im zentralen Buchhaltungssystem SAP abgeschlossen 5. August 2016 Bereinigter KEF 2017–2020 sowie Begründungen von Entwicklungen eingereicht 31. August 2016 RRB Festlegung KEF 2017–2020 und Budget- entwurf 2017 1. September 2016 Information der Finanzkommission über den KEF 2017–2020 und den Budgetentwurf 2017 2. September 2016 Medienorientierung und Aufschaltung KEF 2017–2020 und Budgetentwurf 2017 im Internet 14. Oktober 2016 Nachträge zum Budgetentwurf 2017 eingereicht 2. November 2016 RRB Nachträge zum Budgetentwurf 2017 (Novemberbrief) 3. November 2016 Information der Finanzkommission über den Novemberbrief *Allenfalls kann auf diese beiden Termine verzichtet werden, falls die materielle Festlegung mit dem RRB Überarbeitung im Juni beschlossen werden kann.

3. Terminplan Nachtragskredite 2016, Serien I und II Gemäss § 13 der Finanzcontrollingverordnung (FCV) sind die Anträge für Nachtragskredite der Finanzdirektion auf den 15. April oder den 31. Juli einzureichen. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die Nach- tragskreditbegehren mit zwei Sammelvorlagen spätestens sechs Wochen nach den Einreichungsdaten. In dringlichen Fällen können während des ganzen Jahres ausserterminliche Nachtragskredite eingereicht werden. Für die Nachtragskredite ergibt sich folgende Terminplanung: 15. April 2016 Nachtragskredite der Serie I/2016 eingereicht 11. Mai 2016 RRB Nachtragskredite Serie I/2016 12. Mai 2016 Information der Finanzkommission 2. August 2016 Nachtragskredite der Serie II/2016 eingereicht 24. August 2016 RRB Nachtragskredite Serie II/2016 25. August 2016 Information der Finanzkommission

4. Terminplan Zwischenberichterstattungen 2016 I und II Gemäss § 22 FCV stellt die Finanzdirektion am 30. April und 31. August (Stichtage) in zwei Zwischenberichten das voraussichtliche Ergebnis der konsolidierten Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung dar. Der Regierungsrat beschliesst die Zwischenberichte spätestens innert sechs Wochen nach den Stichtagen. Da die Baudirektion neu für die Einhaltung des Plafonds der finanzier- baren Nettoinvestitionen Hochbau verantwortlich ist, wird im Rahmen der Zwischenberichterstattung zusätzlich die Budgetausschöpfung bei den Hochbauinvestitionen erhoben. Für die Zwischenberichterstattung ergibt sich folgende Terminplanung: 17. Mai 2016 Zwischenberichterstattung I/2016, Stand 10. Mai 2016 (einschliesslich Ausschöpfung Budget Hochbauinvestitionen), von den Direktionen eingereicht 1. Juni 2016 RRB Zwischenberichterstattung I/2016 2. Juni 2016 Information der Finanzkommission 16. September 2016 Zwischenberichterstattung II/2016, Stand 10. September 2016 (einschliesslich Ausschöpfung Budget Hochbauinvestitionen), von den Direktionen eingereicht 5. Oktober 2016 RRB Zwischenberichterstattung II/2016 6. Oktober 2016 Information der Finanzkommission

5. Qualitätssicherung und Vorbereitung der Jahresabschlussarbeiten 2016 Im Hinblick auf den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht 2016 werden im Rechnungswesen vorbereitende Massnahmen durchgeführt. Diese Arbeiten umfassen neben der Abstimmung der kantonsinternen Transaktionen die Überprüfung der verbuchten Rücklagen der Verwal- tungseinheiten sowie der Jahresergebnisse und Gewinnverwendung 2015 der Anstalten. Dadurch kann ein Teil der Abschlussarbeiten vorverscho- ben und der Aufwand am Jahresende vermindert werden. Der Zwischen- abschluss wird wie im Vorjahr mit Stichtag Ende September durchgeführt.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Erstellung des Geschäftsberichts 2015 (einschliesslich Jahresrech- nung 2015), des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2017–2020 und des Budgets 2017, der Nachtragskredite I und II 2016 so- wie der Zwischenberichterstattungen I und II 2016 richten sich nach den in den Erwägungen aufgeführten Terminplanungen.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung, die Geschäftsprüfungskommis- sion und die Finanzkommission des Kantonsrates, die obersten kantona- len Gerichte, die Finanzkontrolle, den Ombudsmann, den Datenschutzbe- auftragten, die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli