RRB Nr. 979/2016
Geschäftsbericht des Regierungsrates, Online-Fassung, Auftrag
5. Oktober 2016Deutsch4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Oktober 2016
979. Geschäftsbericht des Regierungsrates, Online-Fassung
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1131/2014 hat der Regierungsrat die Neukonzeption seines Geschäftsberichts festgelegt. Der Geschäftsbericht erscheint neu in drei Teilen: Teil I, Regierungsrat, als repräsentative Broschüre; die Teile II, Direktionen und Staatskanzlei, und III, Finanzbericht, als geson- derte Bände ohne repräsentativen Anspruch. Die erstmalige Umsetzung erfolgt auf den Geschäftsbericht 2016 im Frühjahr 2017. Teil I, Regierungs- rat, erscheint zusätzlich in einer Internetanwendung (neu: «Online-Ge- schäftsbericht»), in der alle drei Teile auch als PDF-Dokumente verfüg- bar sind. Hintergrund der Veröffentlichung als Internetanwendung ist die gegen- wärtige Entwicklung im Bereich der Geschäftsberichterstattung. Die Ver- öffentlichung von Geschäftsberichten erfolgt immer öfter elektronisch, Druckerzeugnisse verlieren an Bedeutung. Namentlich private Unterneh- men verzichten auf gedruckte Geschäftsberichte oder ziehen die elektro- nische Fassung als Hauptversion vor. Für den Kanton Zürich hat eine Umfrage der Staatskanzlei beim Kan- tonsrat und in der Verwaltung ergeben, dass weiterhin Nachfrage nach einem gedruckten Geschäftsbericht besteht. RRB Nr. 1131/2014 sieht die- sen als Hauptfassung und die Internetanwendung nur als Ergänzung vor.
2. Ziele Mit dem ergänzenden Online-Geschäftsbericht: – begegnet der Kanton Zürich den Herausforderungen der Digitalisie- rung und nutzt deren neue Möglichkeiten, z. B. mit Film und Download- Center; – werden zusätzliche Leserinnen und Leser gewonnen durch Verbreitung über Internetseiten und soziale Medien; – präsentieren sich der Kanton Zürich und der Regierungsrat zeitgemäss.
3. Struktur und Inhalte Im Online-Geschäftsbericht werden die Inhalte von Teil I, Regierungs- rat, in repräsentativer Form abgebildet. Die Teile II und III werden besser erschlossen als bisher. Zusätzlich umfasst der Online-Geschäftsbericht ein Video-Grusswort der Regierungspräsidentin oder des Regierungspräsi-
denten, Kurzinterviews mit den sieben Mitgliedern des Regierungsrates und Links zu den Geschäftsberichten der bedeutenden Beteiligungen des Kantons (vgl. nachfolgende Liste, Punkte 2.1, 2.2 und 7.2). Als Gliederung ist vorgesehen:
1. Startseite Geschäftsbericht mit Titel, Foto, kurzem Text und Teasern zu weiteren Inhalten (Video der Regierungspräsidentin oder des Regie- rungspräsidenten, Schwerpunkte); 2. Regierungsrat:
2.1. Grusswort der Regierungspräsidentin oder des Regierungspräsi- denten als Video;
2.2. Je «Drei Fragen an» die sieben Mitglieder des Regierungsrates in Form von schriftlichen Kurzinterviews mit Foto; dabei wird bei- spielsweise nach besonderen Herausforderungen im Berichtsjahr aus persönlicher Sicht des Regierungsratsmitglieds gefragt;
3. Schwerpunkte: Schwerpunkte und Ereignisse im Berichtsjahr sowie Berichterstattung über den Umsetzungsstand der Legislaturziele, gegliedert nach den zehn Politikbereichen;
4. Finanzen: Finanzielles Ergebnis in Kürze, wichtigste Eckwerte und Kennzahlen, mit Grafiken und Visualisierungen;
5. Ressourcen: Immobilien, Informatik und Personal;
6. Allgemeiner Geschäftsgang: Übersicht über Regierungsratssitzungen, Rechtsetzung, Finanzvorla- gen, Volksabstimmungen; 7. Downloads und Links:
7.1. Download-Center mit PDF der Teile I, II und III, PDF der einzel- nen Politikbereiche aus Teil I, PDF je Direktion und Staatskanzlei aus Teil II;
7.2. Links zu den Geschäftsberichten der bedeutenden Beteiligungen des Kantons.
4. Verzicht auf den «Geschäftsbericht in Kürze» Der Regierungsrat beauftragte die Staatskanzlei mit Beschluss Nr. 945/ 2008, eine Kurzfassung zum integralen Geschäftsbericht als eigenstän- dige Broschüre zu erstellen. Zielpublikum dieses seither erscheinenden Lesehefts ist die breite Öffentlichkeit. Im Beschluss zur Neukonzeption des Geschäftsberichts (RRB Nr. 1131/2014) hat der Regierungsrat fest- gehalten, über die Fortführung des «Geschäftsberichts in Kürze» zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden.
Sowohl der neue Teil I «Regierungsrat» als auch der Online-Geschäfts- bericht richten sich an die breite Öffentlichkeit. Um eine unklare Stellung und Doppelspurigkeiten der beiden Erzeugnisse zu vermeiden, wird auf die künftige Erstellung des «Geschäftsberichts in Kürze» verzichtet.
5. Erstellung und Kostenfolgen Der Online-Geschäftsbericht greift weitgehend auf Inhalte und Bilder der gedruckten Hauptfassung des Geschäftsberichts zurück. Der Ge- schäftsbericht Teil II, Direktionen und Staatskanzlei, wird ab Ausgabe 2016 vollautomatisch mithilfe der überarbeiteten Informatikanwendung GB- Tool hergestellt. Auf die Broschüre «Geschäftsbericht in Kürze» wird ver- zichtet. Wegen der genannten Synergien und Verzichte kann der Online- Geschäftsbericht ohne zusätzliche Mittel hergestellt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Staatskanzlei wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Direk- tionen den ergänzenden Online-Geschäftsbericht vorzubereiten.
II. Der Online-Geschäftsbericht erscheint erstmals mit dem Geschäfts- bericht 2016.
III. Auf den bisherigen «Geschäftsbericht in Kürze» wird verzichtet.
IV. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi