RRB Nr. 98/2024
Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Ersatz Storen, gebundene Ausgabe
31. Januar 2024Deutsch4 min
Source zh.ch
Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Ersatz Storen, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Januar 2024
98. Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Ersatz Storen
Erwägungen
(gebundene Ausgabe)
Ausgangslage Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies wurde 1995 eröffnet. Mit Ausnahme der Lagerhalle müssen bei allen Gebäuden, die sich auf dem Areal der JVA Pöschwies befinden, die Fensterstoren für Sicht- und Son- nenschutz ersetzt werden. Die rund 1000 Storen sind nach einer fast dreis- sigjährigen Betriebszeit in einem schlechten Zustand und störanfällig geworden. Wegen fehlender Ersatzteile auf dem Markt sind die Repara- turarbeiten aufwendig und schwierig. Mit dem vorliegenden Projekt soll dieser Mangel behoben werden.
Projektbeschrieb Im Rahmen der baulichen Massnahmen müssen über 800 Senkrecht storen ersetzt und teilweise nachgerüstet werden. Diese befinden sich in erster Linie vor den Zellenfenstern des Erweiterungsbaus und des Nor- malvollzugs. Weiter verfügt das Sicherheitsgebäude, der Arztdienst sowie der Versorgungsbetrieb über Senkrechtstoren. Bei Gebäuden, in denen sich keine Häftlinge aufhalten, werden rund 100 Rafflamellenstoren er- setzt. Beim Haus «Lägern» müssen die Wintergartenstoren sowie beim «Sozialzentrum» die Innenrollstoren ersetzt werden. Für die elektronische Bedienung aller zu ersetzenden Storen sind neue Elektrokabel und Schal- ter einzubauen. Der Betrieb der JVA sollte so wenig wie möglich durch die Arbeiten gestört werden. Da sich rund 70% der zu ersetzenden Storen in den Zel- lengebäuden befinden, wird für die Arbeiten ein Zeitfenster von vier Stun- den am Morgen und vier Stunden am Nachmittag festgelegt. So können die Bauarbeiten in der Regel in jenen Zeiten ausgeführt werden, in denen die Zellen leer stehen. Die Storen sollen in Gruppen mit jeweils zwei Mon- teurinnen bzw. Monteuren und mit Bewachungspersonal ersetzt werden und am selben Tag der Demontage wieder einsatzbereit sein.
Finanzielles Die Kosten für den Ersatz der Aussenstoren setzen sich gemäss Kos- tenschätzung vom 3. November 2023 wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 2 Gebäude 1 345 000 5 Baunebenkosten 350 000 6 Reserve 175 000 Total (einschliesslich MWSt) 1 870 000 Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von ±10% auf (Kosten- stand November 2023, Zürcher Index der Wohnbaupreise: April 2023, Basis 1939). Beim Ersatz der Storen in der JVA Pöschwies handelt es sich um Aus- gaben, die zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhande- nen Bausubstanz nötig sind. Der Betrag von Fr. 1 870 000 ist gemäss §§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung (LS 611) als gebundene Ausgabe durch den Regierungsrat zu be- willigen. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. In den Gesamtkosten von Fr. 1 870 000 sind die mit Verfügung des Im- mobilienamtes vom 11. April 2022 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 100 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzu- heben. Für das Vorhaben sind im Budget 2024 Fr. 1 000 000 sowie im Konsoli- dierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 im Planjahr 2025 eben- falls Fr. 1 000 000 eingestellt. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 63 263, die sich aus Fr. 56 250 für Abschreibungen und Fr. 7013 für Zinsen zusammensetzen, wobei der kalkulatorische Zins 0,75% beträgt. Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 2 1 490 000 79,7 40 37 250 5 588 42 838 Hochbauten Ausbau 107 000 5,7 20 5 350 401 5 751 Hochbauten Installationen 273 000 14,6 20 13 650 1 024 14 674 Total 1 870 000 100 56 250 7 013 63 263 Es fallen keine personellen und betrieblichen Folgekosten an.
Auf Antrag der Baudirektion und der Direktion der Justiz und des Innern
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Ersatz der Storen an den Gebäuden der Justizvollzugsanstalt Pöschwies wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 870 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Ver- waltungsvermögen, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)
III. Die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 11. April 2022 be- willigte Ausgabe von Fr. 100 000 für die Projektierung wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli