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Entscheid

RRB Nr. 982/2016

Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2016, 4. Serie

5. Oktober 2016Deutsch15 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Oktober 2016

982. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2016, 4. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allgemeinen Mit- teln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten der Quote 2016 wurden bis anhin Beiträge im Betrag von Fr. 6 905 700 bewilligt. Da mit RRB Nr. 1503/2007 zugunsten der Staats- kanzlei (Konto «Staatsbeiträge an Kongresse, Veranstaltungen usw.») jähr- lich ein Beitrag von Fr. 200 000 geleistet wird, stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2016 somit insgesamt noch Fr. 12 894 300 zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 4. Serie 2016 die folgenden Beitrags- leistungen aus dem Lotteriefonds:

1. Aspekte fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzie- rungen im Kanton Zürich (19./20. Jh.) Bereiche Soziales/Sozialgeschichte Gesuchstellende Projektausschuss Forschungsvorhaben Aspekte Organisation fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen im Kanton Zürich: Der Ausschuss wurde im Auftrag des Regierungs- rates im März 2016 gebildet. Er besteht aus Ver- treterinnen und Vertretern der Direktion der Justiz und des Innern, der Bildungsdirektion und der Gesundheitsdirektion, wird vom Staatsar- chivar des Kantons geleitet und hat den Auf- trag, ein kantonalzürcherisches Forschungspro- jekt zum Thema fürsorgerischer Zwangsmass- nahmen und Fremdplatzierungen im 19./20. Jahr- hundert durchzuführen. Ausgangslage Die in der Schweiz bis in die 1980er-Jahre voll- zogenen Zwangsmassnahmen und Fremdplat- zierungen werden zurzeit auf verschiedenen Ebenen (Bund, Kantone, Körperschaften) wis- senschaftlich untersucht. Angesichts dieser brei- ten Forschungstätigkeit war zu klären, ob eine solche Studie auch für den bzw. durch den Kan-

ton Zürich durchgeführt und welche Ziele mit einer solchen Untersuchung verfolgt werden sollten. Der Regierungsrat hat sich für ein ent- sprechendes Forschungsprojekt ausgesprochen. Zürich als bevölkerungsstärkster Kanton der Schweiz verfügt über eine grosse Anzahl von Vollzugsinstitutionen. Fragen zur Praxis dieser Institutionen und zum Einfluss der Wissen- schaft auf die Ausformung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen sind deshalb in bzw. für Zürich von besonderer Bedeutung. Projektziel Wissenschaftliche Untersuchung bestimmter Gesichtspunkte zu Geschichte und Praxis für- sorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremd- platzierungen im Kanton Zürich für den Zeit- raum 19. Jahrhundert bis Ende 20. Jahrhundert Projektbeschrieb Das Thema soll für den Kanton Zürich anhand von vier Forschungsfeldern aufgearbeitet wer- den, die sich aufgrund der Quellenlage beson- ders gut untersuchen lassen und die für die Be- schreibung der Situation im Kanton Zürich grosse Aussagekraft haben: – Gesetzgebung: Ziel dieses Teilprojektes ist die Untersuchung der Entwicklung der Ge- setzgebung zu den fürsorgerischen Zwangs- massnahmen und Fremdplatzierungen im Kanton Zürich seit Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur Revision des Vormundschaftsrechts 1981 mit der Einführung der Fürsorgerischen Freiheitsentziehung. Der Blickpunkt der rechtshistorisch angelegten Untersuchung liegt einerseits auf der Zürcher Gesetzes- landschaft, anderseits auf dem sozialpoliti- schen Hintergrund und der Analyse des ord- nungspolitischen Diskurses seit dem 19. Jahr- hundert. – Anstaltslandschaft: Ziel dieser Untersuchung ist es, eine Übersicht über die Heim- bzw. Anstaltslandschaft im Kanton Zürich zwi- schen 1830 und 2016 zu erarbeiten. Dabei interessieren grundsätzlich alle Einrichtun- gen, in denen der Vollzug von gerichtlichen

und/oder administrativen Massnahmen statt- fand. Die einzelnen Institutionen werden quantitativ erfasst, und es werden die unter- schiedlichen Typen von Einrichtungen zum Vollzug fürsorgerischer Massnahmen nach Trägerschaft, Grösse, Konfession, Alter, Ge- schlecht, Domizil, Fremdplatzierungsgrund usw. sichtbar gemacht. – Ökonomie des Vollzugs: Dieses Themenfeld wird die zentralen, aber bisher kaum er- forschten ökonomischen Dimensionen der Fremdplatzierungen und der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen im 19. und 20. Jahrhun- dert betrachten. Der These, dass tiefe Kosten angestrebt wurden und die Heime deshalb kostengünstig zu sein hatten, soll anhand der Zürcher Praxis nachgegangen werden. Ein zentrales Feld der Untersuchung ist auch die Arbeit der Betroffenen in Anstalten und Pfle- gefamilien. – Medikamentenversuche: Die Untersuchung über die Medikamentenforschung in der Zür- cher Psychiatrie wird den Zeitraum von 1945 bis 1975 umfassen. Dabei werden die Psy- chopharmakaforschung und die Einführung neuer Wirkstoffe als Zusammenspiel ver- schiedener Akteure (Ärztinnen und Ärzte, Patientinnen und Patienten, chemische In- dustrie usw.) unter die Lupe genommen. Un- tersucht wird u. a. die Frage, ob Wirkstoffe in der Zürcher Psychiatrie an Gruppen mit besonders verletzlichen Patientinnen und Pa- tienten (z. B. Heimkindern) getestet wurden. Die Forschungsergebnisse sollen in einem Buch veröffentlicht werden, das ein breit interessier- tes Publikum und die Fachwelt anspricht. Noch ist offen, in welchem Verlag das voraussichtlich rund 250 Seiten starke Buch erscheinen wird. Der angestrebte Verkaufspreis beträgt Fr. 39. Eine elektronische Fassung wird erwogen. Kosten Fr. 550 000 Gewünschter Beitrag Fr. 500 000

Übrige Finanzierung Die Eigenleistung (Arbeit Projektausschuss, Un- terstützung der Forschenden durch das Staats- archiv) beträgt Fr. 50 000. Der offene Restbe- trag soll durch den Lotteriefonds gedeckt wer- den. Beim vorliegenden Projekt ist davon aus- zugehen, dass sich keine privaten Geldgeber finden lassen. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Trotz grosser Wahrscheinlichkeit, dass der Kanton Zürich in nationalen Unter- suchungen zum Thema breit erwähnt wird, ist es aus gesellschaftspolitischen und wissenschaft- lichen Gründen notwendig, für den Kanton Zürich eine eigene Untersuchung mit eigenen Forschungsschwerpunkten durchzuführen. Ein solches kantonales Vorhaben ermöglicht es, dem berechtigten Anliegen der zahlreichen Zürcher Betroffenen nach einer kantonalen Untersu- chung zu entsprechen. Der Projektausschuss und die am Vorhaben beteiligten Fachleute bie- ten Gewähr für eine wissenschaftlich innovative und trotzdem gut verständliche Publikation. Die vorgesehene Schwerpunktsetzung gewähr- leistet einen vernünftigen Projektumfang. Bewilligter Beitrag Fr. 500 000

2. Projekt «Tabakprävention 2.0» Bereich Gesundheit Gesuchstellende Verein Zürich Rauchfrei. Der Verein besteht Organisation seit 1993. Er ist Mitglied der kantonalen Stel- len zur Suchtprävention und für die Koordina- tion und Durchführung von Tabakpräventi- onsprojekten im Kanton zuständig. In Anleh- nung an die Ziele der WHO und des Bundes- amtes für Gesundheit setzt er sich zum Ziel, dem Einstieg ins Rauchen vorzubeugen, beim Aufhören mit Rauchen zu helfen, den Schutz nichtrauchender Personen zu verbessern und die Suchtprävention und Gesundheitsförderung allgemein zu unterstützen. Der Verein ist lang- jähriger Partner des Kantons. Der Verein erhält gemäss RRB Nr. 1145/2015 Zuwendungen aus dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus.

Ausgangslage Nach wie vor ist bei Jugendlichen der regel- mässige oder gelegentliche Konsum von Tabak- waren weit verbreitet. Nur mit frühzeitigen In- terventionen können eine Sucht und die gesund- heitlichen Folgen von Rauchen mit den entspre- chenden Kosten (im Kanton Zürich jährlich rund 275 Mio. Franken) verringert werden. Projektziel Die Projektziele sind deckungsgleich mit den Zielen des Vereins: Dem Einstieg von Jugend- lichen beim Rauchen vorbeugen, Jugendliche beim Aufhören unterstützen und nichtrau- chende Personen besser schützen. Projektbeschrieb Das Vorhaben folgt einem zeitgemässen An- satz, der aus vier Elementen besteht: Mobile- tauglich, vielfältig, jugendpartizipativ und auf Kommunikation ausgerichtet. Es umfasst die Entwicklung einer Webplattform für die rauch- präventive Intervention, die durch bestehende tabakpräventive Angebote und Workshops be- kannt gemacht wird. Als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sollen Lehrpersonen sowie Ju- gend-Sozialarbeitende eingesetzt und mit di- daktischen Unterlagen unterstützt werden. Die Schritte zur Umsetzung des Projekts sind: Ent- wicklung Detailkonzept, Festlegung und Anpas- sung der Inhalte für die mobile Anwendung, Programmierung, Erarbeitung der didaktischen Unterlagen sowie technische und inhaltliche Entwicklung der Angebotsdatenbanken. Dabei sollen Jugendliche als Autorinnen und Autoren des Präventionsprogramms einbezogen werden. Der Zeitrahmen beträgt vier Jahre. Kosten Fr. 992 937 Gewünschter Beitrag Fr. 490 637 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 95 200. Die Gemeinden beteiligen sich mit Fr. 407 100. Der offene Betrag soll durch den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Lot- teriefonds. Der Erfolg von Präventionsmassnah- men ist massgeblich abhängig davon, wie ziel- gruppenspezifisch die Massnahmen sind. Die Anlage und breite Abstützung des Projekts ge-

währleisten, dass die Zielgruppe der Jugendli- chen über ihr vertraute Kanäle angesprochen wird. Das Projekt entspricht den Vorgaben des kantonalen Lehrplans und den Kompetenzbe- schreibungen des Lehrplans 21. Es wird mit- helfen, den Konsum von Tabakwaren und als Folge davon Krankheiten und Gesundheitskos- ten zu verringern. Mittel- sowie Berufsfachschülerinnen und -schü- ler bilden einen grossen Teil der Zielgruppe. Im Verhältnis zur Volksschule kommen diese Ziel- gruppen beim vorgesehenen Mitteleinsatz je- doch zu kurz. Da die Applikation auch von Jugendlichen aus anderen Kantonen genutzt wird, ist es ange- bracht, auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und andere Kantone in die Finanzie- rung des Vorhabens einzubinden. Eine Kürzung am nachgesuchten Beitrag ist gerechtfertigt. Bewilligter Beitrag Fr. 410 000 Auflage Die Auszahlung des Beitrags ist an folgende Auflagen gebunden: – Die Kosten für die Umsetzung der Applika- tion mittels Multiplikatorinnen und Multi- plikatoren bei den Mittel- sowie Berufsfach- schulen müssen ausgewiesen werden. Der Bil- dungsdirektion ist ein überarbeiteter Kosten- voranschlag vorzulegen. Die Bildungsdirek- tion muss mit diesem Kostenvoranschlag ein- verstanden sein. – Züri Rauchfrei muss sich um Beitragsleis- tungen anderer Kantone und des BAG be- mühen. Der Lotteriefonds ist entsprechend zu dokumentieren. – Die Finanzierung des gesamten Projekts muss sichergestellt sein. – Der Verein Züri Rauchfrei hat die Gesund- heitsdirektion, die Bildungsdirektion, die Si- cherheitsdirektion sowie den Lotteriefonds jährlich über den Stand des Projekts zu in- formieren.

3. 6. Welt Jugendmusik Festival Bereich Kultur Gesuchstellende Verein Welt Jugendmusik Festival: Der Verein Organisation besteht seit 1983. Er bezweckt die Durchfüh- rung des gleichnamigen Festivals in Zürich. Zu- dem betreibt er Öffentlichkeitsarbeit für das Jugendmusikwesen in der Schweiz. Ausgangslage Das Festival findet seit den späten 1980er-Jah- ren statt. Der Kanton hat den Anlass, der eine überregionale Ausstrahlung aufweist, regelmäs- sig unterstützt, letztmals das 5. Festival 2012 mit RRB Nr. 178/2012 (A-Fonds-perdu-Beitrag von Fr. 50 000 und gleichhohe Defizitgarantie). Die Stadt Zürich hatte den Anlass mit einer Defi- zitgarantie von Fr. 100 000 und unentgeltlichen Sachleistungen im Umfang von rund Fr. 200 000 unterstützt. Für den Zeitraum vom 6. bis 10. Juli 2017 ist eine 6. Durchführung des Festivals vor- gesehen. Projektziel Durchführung eines internationalen Treffens von jungen Musikerinnen und Musikern und dadurch Stärkung des Jugendmusikwesens auch im Kanton Projektbeschrieb Für das Festival 2017 wird eine Teilnehmer- zahl von rund 4500 Personen bzw. von 80 For- mationen (Harmonie- und Brass-Bands, Para- demusiken, Big Bands, Percussionsensembles, Tambourengruppen u. a.) aus dem In- und Aus- land angestrebt. Das Programm umfasst eine Eröffnungsfeier im Letzigrundstadion, Wettbe- werbskonzerte in verschiedenen Lokalitäten, Konzerte im Freien, einen Umzug, Galakon- zerte und eine Schlussfeier in der Saalsport- halle. Der Bevölkerung wird ein Rahmenpro- gramm (Orchesterbühne im Hauptbahnhof, Festwirtschaft mit Platzkonzerten auf dem Münsterhof; Chilbibetrieb auf dem Sechseläu- tenplatz) geboten. Die Musikantinnen und Mu- sikanten werden in Turnhallen und allenfalls in geeigneten Zivilschutzanlagen untergebracht. Kosten Fr. 1 281 100 Gewünschter Beitrag Fr. 120 000

Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 431 100. Von Stif- tungen wird ein Beitrag von Fr. 200 000, von Sponsoren von Fr. 230 000 erwartet. Der Bund beteiligt sich mit Fr. 158 000. Die Stadt Zürich hat dem Festival 2017 eine Unterstützung im ähnlichen Rahmen wie 2012 zugesichert. Der offene Restbetrag soll durch Dritte und den Kanton Zürich gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das geplante Festival ermöglicht es jungen Musikerinnen und Musikern wieder- um, in Kontakt untereinander zu treten. Zudem kommt die Bevölkerung in den Genuss verschie- dener musikalischer Darbietungen auf öffent- lichen Plätzen. Die Ausgaben sind eher gross- zügig budgetiert. Ein Beitrag von Fr. 100 000, je hälftig als A-Fonds-perdu-Beitrag und als De- fizitgarantie, ist gerechtfertigt. Bewilligter Beitrag A-Fonds-perdu-Beitrag Fr. 50 000 Defizitgarantie Fr. 50 000 Total Fr. 100 000

4. Jubiläum Stiftung Züriwerk Bereich Soziales Gesuchstellende Stiftung Züriwerk: Die Stiftung besteht seit Organisation 1967. Ihr Zweck ist es, Menschen mit geistiger Behinderung Gleichberechtigung zu sichern und ihnen Eigenständigkeit und Integration in der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Stiftung wird durch die Sicherheitsdirektion mit jährlichen Betriebsbeiträgen subventioniert. Zudem er- hält die Stiftung Beiträge an Bauvorhaben und Anschaffungen. Ausgangslage 2017 feiert die Stiftung ihr 50-jähriges Beste- hen. Sie nimmt dieses Jubiläum zum Anlass, mit sieben Teilprojekten (u. a. Theaterproduktion, Industriekampagne, Evaluation eines Wohnmo- dells; Kosten insgesamt Fr. 735 000) Impulse für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zu setzen. Vorgesehen ist auch die Herausgabe eines Magazins. Bei allen Teilprojekten werden Klientinnen und Klien- ten der Stiftung in aktiven Rollen sichtbar.

Projektziel Abbau von Vorurteilen gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen Projektbeschrieb Beim Teilprojekt Herausgabe eines Magazins ist eine vorbehaltlose finanzielle Beteiligung des Lotteriefonds möglich: Mit dem Magazin sol- len die Geschichte und der Alltag in den Werk- stätten, Ateliers und in den Wohnsiedlungen der Stiftung Züriwerk vorgestellt werden. Der Text stammt von verschiedenen Autorinnen und Autoren. Die reich illustrierte Publikation (Auf- lage 8000 bis 10 000 Exemplare, rund 40 Seiten stark) wird gratis an Medienschaffende, Aus- bildungsinstitutionen im Behindertenbereich, Gäste, Kundinnen und Kunden abgegeben. Kosten Gesamtkosten Fr. 735 000 davon Herausgabe Magazin Fr. 120 000 Gewünschter Beitrag Fr. 100 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 380 000. Von der Stadt Zürich sind Fr. 100 000 gewünscht. Von Sponsoren werden Fr. 155 000 erwartet. Der of- fene Betrag soll durch den Lotteriefonds ge- deckt werden. Würdigung Das ausgewählte Teilprojekt entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Erstellung eines Porträts der Stiftung in Magazin-Form ver- mittelt Information über die Entwicklung der Behindertenarbeit und zeigt Beispiele gelebter Inklusion. Bewilligter Beitrag Fr. 100 000 Auflage Die Gewährung des Beitrags ist an die Auflage gebunden, dass der Beitrag ausschliesslich dem Teilprojekt Herausgabe Magazin zugutekommt.

5. Natur neben dem Gleis Bereich Ökologie Gesuchstellende Verein für Natur- und Vogelschutz «Garten- Organisation rötel»: Der Verein besteht seit 1931. Er bezweckt u. a. den Erhalt und die Ausweitung von Lebens- räumen für Tiere und Pflanzen. Hintergrund Der Natur- und Vogelschutzverein Gartenrötel vertritt bei diesem Gesuch 13 lokale Sektionen von ZVS/BirdLife Zürich, dem Verband der Naturschutzvereine in den Gemeinden. Alle

diese Vereine bestehen seit vielen Jahren und setzen sich in den Gemeinden und in ihrer Re- gion für Naturschutzanliegen ein. Ausgangslage Das knapp 30 km lange Bahntrassee von Zürich Altstetten über Affoltern a. A. bis zur Kantons- grenze in Knonau ist ein wichtiger und hoch- wertiger Lebensraum von Pflanzen und Tieren. Über rund zwei Drittel seiner Länge ist das Trassee eingestuft als überkommunales Natur- schutzobjekt. Zudem grenzt es an einige kan- tonale und kommunale Naturschutzobjekte. Ins- besondere für Reptilien bieten das Bahngleis und die angrenzenden Flächen einen einmali- gen Lebensraum. Viele Flächen sind aus ökolo- gischer Sicht zurzeit nicht bestmöglich gepflegt und weisen ein entsprechend hohes Potenzial für Aufwertungen auf. Die Daten zu den vor- kommenden Reptilienarten sind zum Teil alt, zum Teil unvollständig. Projektziel Gezielte Aufwertung und bessere Vernetzung der Naturflächen und damit Förderung der Wildtiere und Pflanzen entlang der Bahnlinie S5 auf dem Gebiet des Kantons Projektbeschrieb In einem ersten Schritt werden auf dem gesam- ten Bahntrassee von Zürich Altstetten bis Kno- nau alle Reptilienarten und ein paar weitere Leitarten kartiert und Flächen mit Aufwertungs- potenzial definiert. In der anschliessenden Aus- wertung werden konkrete Aufwertungsvor- schläge erarbeitet und mit Fachleuten, der Fach- stelle Naturschutz und den betroffenen Grund- eigentümerinnen und -eigentümern sowie Be- wirtschafterinnen und Bewirtschaftern disku- tiert. In einer dritten Phase werden Aufwer- tungsmassnahmen (Initialpflege von verbusch- ten Flächen, Pflege von bestehenden Hecken, Bau von verschiedenen Lebensraumstrukturen, Anlegen von Ruderalflächen) umgesetzt. Kosten Fr. 170 700 Gewünschter Beitrag Fr. 100 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 35 700. Die Ge- meinden leisten einen Beitrag von Fr. 30 000, die SBB einen Beitrag von Fr. 5000. Der offene Restbetrag soll vom Lotteriefonds übernom- men werden.

Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lot- teriefonds. Es ist seriös geplant, lokal gut ver- ankert und wird von Personen geleitet, die zum Teil langjährige Erfahrung in Naturschutzar- beit haben und in den Gemeinden gut vernetzt sind. Dank des Einsatzes der lokalen Natur- schutzvereine werden zahlreiche händische Tä- tigkeiten sehr kostengünstig geleistet. Die öko- logischen Aufwertungen können etappiert wer- den. Das Projekt betrifft teilweise Naturschutz- objekte, für die ein gesetzlicher Auftrag besteht. Entsprechende Projektteile werden über die Baudirektion finanziert. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds wird ausschliesslich für Massnah- men eingesetzt, für die keine gesetzliche Ver- pflichtung besteht. Der Kanton wird vom Pro- jekt profitieren, indem er zu wichtigen Artda- ten kommt, die er in diesem Umfang selber nicht erfassen könnte. Zudem entstehen ökologische Aufwertungen in und ausserhalb der überkom- munalen Naturschutzobjekte, die über den or- dentlichen Unterhalt hinausgehen. Der budge- tierte Beitrag der Gemeinden von Fr. 30 000 er- scheint klein. Er wird mit dem Argument be- gründet, dass es sich bei den betroffenen Flä- chen hauptsächlich um SBB-Land handle, für das die Gemeinden nicht in erster Linie ver- antwortlich seien. In Anbetracht der Leistung der Gemeinden ist ein Beitrag des Kantons von Fr. 75 000 angemessen. Bewilligter Beitrag Fr. 75 000 Auflage Die Gewährung des Beitrags ist an folgende Auflagen gebunden: – Sämtliche Artendaten müssen in den natio- nalen Artendatenbanken erfasst werden. – Die Fachstelle Naturschutz ist laufend über das Projekt zu informieren. Ein Exemplar aller Berichte ist der Fachstelle zur Verfügung zu stellen. – Alle geplanten Massnahmen im Bereich von kantonalen Naturschutzgebieten müssen vor- gängig mit der Fachstelle Naturschutz abge- sprochen werden.

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 000): in Franken

1. Leitungsausschuss im Auftrag der Direktion der Justiz und des Innern bzw. des Regierungsrates des Kantons Zürich Projektbeitrag 500 000

2. Verein Zürich Rauchfrei Beitrag an Präventionsprojekt 410 000

3. Verein Welt Jugendmusik Festival A-Fonds-perdu-Beitrag 50 000 Defizitgarantie 50 000

4. Stiftung Züriwerk Jubiläumsbeitrag Publikation 100 000

5. Verein für Natur- und Vogelschutz «Gartenrötel» Projektbeitrag an Ökologieprojekt «Natur neben dem Gleis» 75 000 Total 1 185 000

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanz- direktion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi