Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 982/2018

Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Lehrwerkstätte für Schreiner, Sozialplan, gebundene Ausgabe

24. Oktober 2018Deutsch4 min

Source zh.ch

Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Lehrwerkstätte für Schreiner, Sozialplan, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Oktober 2018

982. Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Sozialplan)

Erwägungen

Im Rahmen der Leistungsüberprüfung 2016 beantragte der Regierungs- rat mit Beschluss Nr. 236/2016 die Aufhebung der kantonalen Lehrwerk- stätten (Massnahme F12.2). Am 12. Dezember 2016 beschloss der Kan- tonsrat die Schliessung der Lehrwerkstätte für Möbelschreiner (LWZ) an der Baugewerblichen Berufsschule Zürich auf den 31. Dezember 2021. Vor diesem Hintergrund gründeten Vertretungen der Wirtschaft im Sep- tember 2017 das Schreiner Ausbildungszentrum Zürich (SAZ). Dieses nahm im Sommer 2018 den Betrieb mit den ersten Lernenden auf. Paral- lel dazu werden ab Sommer 2018 keine neuen Lernenden an der LWZ mehr aufgenommen. Die Mitarbeitenden der LWZ wurden laufend über den Verlauf der Schliessung sowie den Aufbau des SAZ orientiert. Am 7. März 2018 wurden die Mitarbeitenden der LWZ sowie die Personalverbände VPV und VPOD über die vorgesehenen Massnahmen und die bevorstehende Erstellung des Sozialplans informiert. Von den Kündigungen sind sechs Personen betroffen. Die Austritte der Mitarbeitenden finden zwischen dem 31. August 2019 und dem 31. Dezember 2021 statt. Die Bildungsdirektion hat in Anwendung von § 27 des Personalgeset- zes vom 27. September 1998 (PG; LS 177.10) in Verbindung mit §§ 16d ff. der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz vom 19. Mai 1999 (VVO; LS 177.111) einen Sozialplan ausgearbeitet. Die Leistungen gemäss So- zialplan und die Situation der Mitarbeitenden lassen sich wie folgt zu- sammenfassen: – Der Sozialplan sieht Abfindungen zwischen sieben und elf Monats- löhnen vor. Die Prüfung der individuell eingereichten Gesuche ergab, dass die Lage keiner bzw. keines Mitarbeitenden als Härtefall zu be- zeichnen ist. Die gesamten Kosten für die Abfindungen betragen rund Fr. 509 562. – Auf Wunsch wird den Mitarbeitenden eine beruf‌liche Standortbe- stimmung in einem Berufsinformationszentrum oder ein Beitrag an eine Weiterbildung im Umfang von Fr. 2000 angeboten. Die Kosten dieser Massnahmen betragen insgesamt Fr. 12 000. – Bei zwei Mitarbeitenden erfolgt eine Entlassung altershalber gemäss § 24b Abs. 1 PG. Die Kosten für diese Massnahme betragen Fr. 289 736.

Gesamthaft werden 5,6 Stellen abgebaut. Der Sozialplan führt zu Kos- ten von insgesamt Fr. 811 298, einschliesslich Sozialleistungen. Die Kos- ten pro abgebauter Stelle belaufen sich auf Fr. 144 875. Das Personalamt stimmte den vorgesehenen Sozialplanleistungen zu. Den VPV und dem VPOD wurde der Entwurf am 4. Juni 2018 vorge- legt. Der VPOD brachte in seiner Stellungnahme vor, dass die Abfindun- gen angesichts des Alters vieler betroffener Mitarbeitender recht knapp bemessen seien und regt die Anwendung zusätzlicher Härtefallregeln an. Da die betroffenen Mitarbeitenden keinen Härtefall geltend gemacht haben und die eingereichten Unterlagen auch keinen solchen erkennen liessen, wurde dieser Anregung nicht entsprochen. Das Alter wird im Abfindungsrahmen gemäss § 16g Abs. 2 VVO bereits berücksichtigt. Der VPOD machte ferner geltend, dass für ihn im Vordergrund stehe, dass der Kanton den Mitarbeitenden, die ohne eigenes Verschulden ihre An- stellung verlieren würden, eine andere Stelle anbieten solle. Erst bei Ab- lehnung solcher Angebote sollen die Massnahmen des Sozialplans zum Tragen kommen. Der VPV schloss sich in seiner Stellungnahme den Aus- führungen des VPOD an. Die Bildungsdirektion bemüht sich um die Vermittlung von Stellen, wo dies möglich ist. Ein Sozialplan muss den- noch erstellt werden, da in jedem Fall Entlassungen ausgesprochen wer- den müssen. Bei den Aufwendungen handelt es sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611) um gebundene Ausgaben. Für den Sozialplan sind in der Er- folgsrechnung zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, Fr. 811 298 zu bewilligen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Sozialplan für die Lehrwerkstätte für Möbelschreiner wird fest- gelegt.

II. Für den Sozialplan wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 811 298 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbil- dung, bewilligt.

III. Mitteilung an die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zü- rich (Peter Reinhard, Präsident, c/o EVP ZH, Josefstrasse 32, 8005 Zü- rich), den VPOD Zürich (Roland Brunner, Regionalsekretär, Birmens- dorferstrasse 67, Postfach 8180, 8036 Zürich) sowie an die Finanzdirek- tion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli