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Entscheid

RRB Nr. 984/2022

KEF 2023–2026 und Budget 2023, Festlegung Finanzen

6. Juli 2022Deutsch5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Juli 2022

984. KEF 2023–2026 und Budget 2023, Festlegung Finanzen

Erwägungen

1. Festlegung der Erfolgsrechnung Tabelle 1: Saldo der Erfolgsrechnung 2023–2026 in Mio. Franken 2023 2024 2025 2026 Regierungsrat und Staatskanzlei –26,3 –26,3 –26,1 –26,1 Direktion der Justiz und des Innern –1090,1 –1110,0 –1088,7 –1086,5 Sicherheitsdirektion –1442,1 –1452,4 –1464,8 –1464,8 Finanzdirektion 8373,7 8227,3 8445,2 8614,0 Volkswirtschaftsdirektion –408,0 –407,8 –406,6 –404,9 Gesundheitsdirektion –2166,9 –2211,8 –2259,6 –2310,5 Bildungsdirektion –2863,9 –2898,2 –2947,7 –2993,7 Baudirektion –279,9 –291,0 –296,6 –294,0 Konsolidierungskreis 2 –213,1 –215,3 –212,3 –210,2 Konsolidierungskreis 3 3,0 4,7 6,2 –1,1 Total –113,5 –380,9 –250,8 –177,9 + Überschuss; – Defizit

Die gemeldete Abweichung zum Stand vor Festlegung Finanzen liegt bei +10,1 Mio. Franken, davon +2,8 Mio. Franken im ersten Planjahr. Die Volkswirtschaftsdirektion meldet für die Jahre 2023–2026 Abwei- chungen von +9,5 Mio. Franken insbesondere aufgrund aktualisierter Prognosen zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. In der Fi- nanzdirektion verändert sich der Nationale Finanzausgleich im Bud- getjahr um +0,8 Mio. Franken. In der Leistungsgruppe Nr. 9000, Kan- tonsrat und Parlamentsdienste, ist der Beschluss der Geschäftsleitung des Kantonsrates vom 12. Mai 2022 aufgenommen (–0,03 Mio. Franken pro Jahr). In der Bildungsdirektion gibt es eine saldoneutrale Ver- schiebung von der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bil- dungsdirektion, zu Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung (0,02 Mio. Franken). Die Saldi der Erfolgsrechnung können sich mit dem Abgleich der internen Verrechnungen noch leicht verändern.

2. Festlegung des mittelfristigen Ausgleichs der Erfolgsrechnung Tabelle 2: Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs der Erfolgsrech- nung 2019–2026 in Mio. Franken Mittelfristiger Ausgleich 2019–2026 vor Festlegung Finanzen 736 Veränderungen 2023–2026 Festlegung Finanzen 10 Mittelfristiger Ausgleich 2019–2026 746 Einschliesslich der Veränderungen gemäss Ziff. 1 von +10 Mio. Fran- ken beträgt der mittelfristige Ausgleich 746 Mio. Franken. Der Betrag kann sich mit dem Abgleich der internen Verrechnungen noch leicht ver- ändern.

3. Festlegung der Investitionsrechnung Tabelle 3: Investitionsausgaben 2023–2026 in Mio. Franken 2023 2024 2025 2026 2023–2026 Regierungsrat und Staatskanzlei –2,1 0,0 0,0 0,0 –2,1 Direktion der Justiz und des Innern –10,9 –12,2 –17,8 –4,3 –45,3 Sicherheitsdirektion –73,1 –37,0 –35,3 –32,0 –177,4 Finanzdirektion –12,2 –12,1 –15,4 –20,4 –60,1 Volkswirtschaftsdirektion –110,9 –121,9 –172,8 –206,1 –611,7 Gesundheitsdirektion –4,8 –5,2 –4,8 –4,7 –19,5 Bildungsdirektion –160,7 –218,0 –275,1 –257,8 –911,6 Baudirektion –491,8 –578,9 –565,8 –544,2 –2180,7 Konsolidierungskreis 2 –35,6 –55,3 –50,1 –8,2 –149,2 Konsolidierungskreis 3 –351,8 –357,3 –362,2 –364,4 –1435,7 Total –1253,9 –1397,8 –1499,3 –1442,1 –5593,2 + Minderausgaben; – Ausgaben

Die gemeldeten Investitionsausgaben der Direktionen und der Staats- kanzlei für die Jahre 2023–2026 liegen bei –4008 Mio. Franken. Ein- schliesslich der Planung von Behörden, Rechtspflege und zu konsoli- dierenden Organisationen sind (nicht um interne Verrechnungen berei- nigte) Investitionsausgaben von –5593 Mio. Franken eingestellt.

4. Ermächtigung zur Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten Gemäss § 58 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung (CRG, LS 611) ist der Regierungsrat für die Aufnahme von langfristigen Mitteln zuständig. Um das Emissionsverfahren zu verein- fachen und die Kapitalbeschaffung flexibel zu gestalten, wird die Finanz- direktion jährlich ermächtigt, langfristiges Fremdkapital bis zu einem bestimmten Gesamtbetrag aufzunehmen. Der notwendige Gesamtbe- trag ergibt sich aus der Festlegung der Finanzen.

Tabelle 4: Finanzierungsbedarf 2023 in Mio. Franken 2023 Saldo Finanzierungsrechnung –484 Refinanzierung Anleihe –447 Reserve –569 Ermächtigung total –1500 – Finanzierungsbedarf

Der Finanzierungsbedarf 2023 aus der Erfolgs- und der Investitions- rechnung beträgt –484 Mio. Franken. 2023 sind zudem Staatsanleihen über 447 Mio. Franken zurückzuzahlen. Für planerische Unsicherhei- ten (z. B. aufgrund der Nachträge zum Budgetentwurf, Nachtragskre- diten und Veränderungen im Finanzvermögen) ist eine Reserve von 569 Mio. Franken einzuplanen. Die Finanzdirektion ist daher zu er- mächtigen, 2023 langfristiges Fremdkapital bis zum Gesamtbetrag von 1500 Mio. Franken aufzunehmen. Dabei sind unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und einer ausgewogenen Fälligkeitsstaffelung alle Aufnahmeformen und Laufzeiten zulässig.

5. Zeitplan Der Regierungsrat legte mit Beschluss Nr. 339/2021 den Terminplan zur Erstellung des KEF 2023–2026 und des Budgets 2023 fest. Er ist ge- mäss § 17 CRG auf die Zustellung an den Kantonsrat am ersten Mitt- woch des Monats September ausgerichtet. Die von der Terminplanung gemäss RRB Nr. 339/2021 abweichenden Termine bzw. Prozessschritte sind mit einem Stern markiert. 6. Juli 2022 Eingabe in SAP ERP abgeschlossen 8. Juli 2022 Bereinigter KEF 2023–2026 sowie Begründungen von Entwicklungen eingereicht 31. August 2022 RRB Festlegung KEF 2023–2026 und Budgetent- wurf 2023 1. September 2022 Information der Finanzkommission über den KEF 2023–2026 und den Budgetentwurf 2023 2. September 2022 Medienorientierung und Aufschaltung KEF 2023–2026 und Budgetentwurf 2023 im Internet 2. September 2022* Nachträge zum Budgetentwurf 2023 eingereicht 21. September 2022* RRB Nachträge zum Budgetentwurf 2023 6. Oktober 2022 Information der Finanzkommission über Nach- träge zum Budgetentwurf 2023

6. Vertraulichkeit Dieser Regierungsratsbeschluss befasst sich mit einem laufenden Planungsverfahren und ist bis zur Medienkonferenz zum KEF 2023– 2026 nicht öffentlich.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Saldi der Erfolgsrechnung im KEF 2023–2026 und im Budget 2023 werden gemäss Ziff. 1 der Erwägungen festgelegt.

II. Der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung 2019–2026 wird gemäss Ziff. 2 der Erwägungen berechnet.

III. Die Investitionsausgaben im KEF 2023–2026 und im Budget 2023 werden gemäss Ziff. 3 der Erwägungen festgelegt.

IV. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, im Jahr 2023 langfristige Finanzverbindlichkeiten im Gesamtbetrag von höchstens 1,5 Mrd. Fran- ken aufzunehmen und die Konditionen zu vereinbaren.

V. Dieser Beschluss ist bis zur Medienkonferenz zum KEF 2023–2026 nicht öffentlich.

VI. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli