RRB Nr. 985/2011
Amt für Jugend und Berufsberatung, Stellenplan
17. August 2011Deutsch8 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. August 2011
985. Amt für Jugend und Berufsberatung (Stellenplan)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Legislaturziele des Regierungsrates 2007–2011 legen ein beson- deres Augenmerk auf den Übergang von der Volksschule in die Berufs- bildung und in den Arbeitsmarkt. In den Zielen der Bildungsdirektion wird präzisiert, dass 90% aller jungen Erwachsenen einen Abschluss auf der Sekundarstufe II erlangen sollen. Bei Bedarf sollen Jugendliche beim Eintritt in die Berufswelt eine entsprechende Unterstützung er- halten. Im Kanton Zürich war die Anzahl Jugendlicher ohne Anschlusslösung nach der obligatorischen Schulzeit 2010 mit 743 Jugendlichen (5,8% des Gesamtbestandes) leicht höher als im Vorjahr (701). 2861 Schulabgän- gerinnen und Schulabgänger traten 2010 in ein Brückenangebot ein (22,4% des Gesamtbestandes). Zusammen mit denjenigen Jugendlichen, die auf privater Basis eine Zwischenlösung suchten, traten 2010 30% aller Schulabgängerinnen und Schulabgänger (3859 Jugendliche) nicht direkt in die Berufsbildung oder in eine schulische Ausbildung ein. Da diese Jugendlichen immer noch eine Anschlusslösung auf dem Lehr- stellenmarkt suchen, erhöht sich die Gesamtzahl der suchenden Jugend- lichen auf dem Lehrstellenmarkt. Zudem werden diese Jugendlichen ohne Anschluss in der Berufsbildung zunehmend älter. Dies kann an der jährlich anfangs Herbst stattfindenden Veranstaltung für Jugendliche ohne Anschlusslösung, Last Call, festgestellt werden. Gemäss Art. 12 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (BBG; SR 412.10) sind die Kantone verpflichtet, Mass- nahmen zu ergreifen, die Personen mit individuellen Bildungsdefiziten am Ende der obligatorischen Schulzeit auf die berufliche Grundbildung vorbereiten. Das BBG sieht auch vor, dass der Bund Massnahmen im Bereich der Berufsbildung zugunsten benachteiligter Regionen und Gruppen fördern kann. Gestützt auf Art. 54 i. V. m Art. 4 BBG reichte das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) 2005 ein Beitragsgesuch für ein Projekt zur individuellen Förderung beim Übergang von der Volksschule in die Berufsbildung für 2006–2008 ein. Dieses Projekt, «Mentoring Ithaka», hatte zum Ziel, durch die Schaffung von 260 Mentoringplätzen in den Berufsinformationszentren (biz) des AJB mehr Jugendlichen den direkten Einstieg in die berufliche Grundbildung zu ermöglichen. Das
Projekt begann nach dem Entscheid des BBT vom 21. Februar 2006 zur finanziellen Unterstützung mit 1,9 Mio. Franken und endete – nach einer Verlängerung um ein Jahr – Ende 2009.
B. Das Mentoringprojekt «Ithaka» und seine Wirkung Die biz bieten für Jugendliche im Berufswahlprozess eine breite Palette von Unterstützungsangeboten an, wie Schulhaussprechstunde, Erstausbildungsberatung, Berufsbesichtigung, Bewerbungscoaching. Das Mentoring ergänzt diesen Leistungskatalog. Es richtet sich an Jugend- liche im 9. und 10. Schuljahr, die Probleme haben, den Übergang von der Volksschule in die Berufsbildung erfolgreich zu bewältigen, zum Beispiel Jugendliche mit familiären Problemen oder Jugendliche, deren Eltern aufgrund mangelnder Kenntnisse des schweizerischen Berufs- bildungssystems wenig Unterstützung bieten können. Diese Jugendlichen werden durch das Mentoring im Berufswahlprozess unterstützt. Gut qualifizierte Berufsleute werden als Ehrenamtliche für die Mitarbeit im Mentoring gewonnen. Nach Abklärung ihrer Eignung als Mentorinnen und Mentoren werden sie für ihre Tätigkeit ausgebildet. Sie setzen monatlich acht bis neun Stunden ihrer Freizeit für die Begleitung der Jugendlichen im Berufswahlprozess ein und bieten ihnen eine qualifi- zierte und persönliche Unterstützung. Im Laufe der vierjährigen Aufbauphase konnte mit 3,4 Stellen eine Kapazität von 260 Mentoringplätzen aufgebaut werden. Zudem verfügt das AJB über einen Pool von 200 beruflich gut qualifizierten, regional vernetzten und für ihre Aufgabe ausgebildeten Mentorinnen und Mentoren, die bereit sind, jährlich rund 300 Jugendliche beim Übergang von der Volksschule in die Grundbildung zu begleiten und zu unter- stützen. Die Evaluation des Projekts durch die Hochschule für Heilpäda- gogik 2009 zeigte, dass gut 70% der betreuten Jugendlichen dank dem Mentoring direkt den Einstieg in die Berufsbildung (Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder mit Berufsattest) geschafft haben. Das Mentoring erzielt mit wenig personellen und finanziellen Mitteln eine grosse Wirkung. Neben diesem Erfolg für die einzelnen Jugendlichen (und ihre Mentorinnen und Mentoren) führt das Projekt zu Einsparungen in den folgenden Bereichen: – Verringerung des Aufwandes für Ausbildungsplätze in den Berufs- vorbereitungsjahren dank erfolgreicher direkter Vermittlung der Jugendlichen in die Berufsbildung. Eine Jugendliche oder ein Jugend- licher im Berufsvorbereitungsjahr kostet durchschnittlich zwischen Fr. 17 000 und 24 500 pro Jahr. Davon trägt der Kanton einen Anteil von Fr. 5200 bis 12 000, der Gemeindeanteil beträgt zwischen Fr. 9000
und Fr. 10 000, die Eltern bezahlen Fr. 2500. Bei einer direkten Ver- mittlung von 200 Jugendlichen in die Berufsbildung entsteht eine Aufwandsenkung zwischen 3,4 und 4,9 Mio. Franken pro Jahr für den Kanton sowie zwischen 1,8 und 2,4 Mio. Franken pro Jahr für die Gemeinden. Zusätzlich werden die Eltern oder – bei fehlender finan- zieller Beteiligung durch die Eltern – die Sozialhilfe entlastet. – Verringerung des Aufwandes für Plätze bei Motivationssemestern der RAV und der Sozialdienste. Dabei ist zu beachten, dass das Spar- potenzial für den Kanton nicht im gleichen Ausmass vorhanden ist, da diese Angebote durch die Arbeitslosenkasse bzw. die Gemeinden oder durch Dritte mitfinanziert werden. – Einsparungen aufgrund einer geringeren Zahl von Lehrvertrags- auflösungen. Jede Lehrvertragsauflösung birgt das Risiko von Stellen- losigkeit in sich. – Mittelfristige Einsparungen bei der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe. Nachdem die Evaluation des Mentoringprojekts die positive Wir- kung des Projekts nachweisen konnte, wurde beim BBT ein Gesuch für ein Folgeprojekt für das Jahr 2010 eingereicht. Dieses neue Projekt ist eine Fortsetzung des bestehenden mit einer Neuerung. Es verbindet das «Mentoring Ithaka» mit dem auf Jugendliche mit Migrationshinter- grund fokussierten «Mentoring Incluso» der Caritas des Kantons Zürich. In den Städten Winterthur und Zürich wird vorwiegend das migrationsspezifische «Mentoring Incluso» angeboten, im übrigen Kantonsgebiet das «Mentoring Ithaka». Beide Angebote stimmen ihre Aktivitäten aufeinander ab und verfolgen dieselben Zielsetzungen. Das BBT bewilligte für dieses zweite Projekt nochmals eine Finanzierungs- hilfe für 2010 im Umfang von Fr. 541 200.
C. Weiterführung des Mentorings in Ergänzung zum Projekt Case Management Berufsbildung Am 1. September 2009 hat der Regierungsrat einen Projektkredit und den Stellenplan für das Case Management Berufsbildung bewilligt und das Amt für Jugend und Berufsberatung mit der Umsetzung beauf- tragt (RRB Nr. 1386/2009). Auch dieses Projekt erfolgt gestützt auf Art. 12 BBG. Gestützt auf Art. 3 lit. a und c sowie Art. 7 BBG hat das BBT am 22. Februar 2007 Grundsätze zur Umsetzung des Case Management Berufsbildung in den Kantonen erlassen. Das BBT stellt den Kantonen Projektbeiträge für die Einführung des Case Management Berufsbildung zur Verfügung. Für die Umsetzung des Case Management Berufsbildung im Kanton Zürich hat der Bund eine finanzielle Beteiligung von 3,7 Mio. Franken zugesichert. Er geht
dabei von folgenden Eckwerten aus: Der Kanton Zürich erarbeitet ein Gesamtkonzept Case Management Berufsbildung und schliesst Zu- sammenarbeitsvereinbarungen für die interinstitutionelle und interde- partementale Zusammenarbeit ab. Zudem ist der Kanton Zürich dafür besorgt, dass stufenübergreifend Instrumente zur Erfassung und Unter- stützung von Jugendlichen mit Schwierigkeiten in der Berufswahl und während der Berufsbildung zur Verfügung stehen. Schliesslich ist mit einer detaillierten Begleit- und Schlussevaluation die Wirksamkeit des Umsetzungskonzepts Case Management Berufsbildung aufzuzeigen. Aufgrund der grossen Wirkung des Angebots und der sich daraus ergebenden Entlastung der Kantons- und Gemeindefinanzen soll das Mentoring befristet bis 2015 weitergeführt werden. Ob nach diesem Zeitpunkt das Mentoring endgültig in den Leistungskatalog der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung gemäss § 53 lit. d der Verordnung zum EG BBG (VEG BBG; LS 413.311) übergeführt werden kann und dafür unbefristete Stellen bewilligt werden, hängt von der gesamthaften Wirk- samkeitsüberprüfung aller Massnahmen, die stufenübergreifend zur Erfassung und Unterstützung der Jugendlichen mit Schwierigkeiten in der Berufswahl und während der Berufsbildung zur Verfügung stehen, nach der Schlussevaluation des Projekts Case Management Berufs- bildung ab.
D. Personelle Mittel Zu den Hauptaufgaben der Mitarbeitenden des AJB, die das Men- toringangebot führen, gehören die Rekrutierung und Schulung der Mentorinnen und Mentoren, das Erfassen der Jugendlichen sowie die Zusammenführung der Jugendlichen mit den Mentorinnen und Mento- ren (Tandembildung) und deren Begleitung bis zur Sicherstellung einer Anschlusslösung für die Jugendlichen. Mit insgesamt 3,0 Stellen können 240 Mentoringplätzen sichergestellt werden. Im Stellenplan des AJB sind ab 1. Juli 2011 befristet bis zum 31. De- zember 2015 die folgenden Stellen zu schaffen: Klasse VVO 3,0 wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 18
Es ist mit jährlichen Kosten von Fr. 510 000 (Fr. 450 000 Personal- kosten, Fr. 60 000 Sachkosten) zu rechnen, die zu 60% vom Kanton und zu 40% von den Gemeinden getragen werden. Der Nettoaufwand von jährlich Fr. 306 000 ist im Budget 2011 und im Konsolidierten Ent- wicklung- und Finanzplan (KEF) 2011–2014 für die Planjahre 2012–2014 in der Leistungsgruppe Nr. 7502, Berufs- und Studienberatung, einge- stellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Amtes für Jugend und Berufsberatung werden mit Wirkung ab 1. Juli 2011 befristet bis 31. Dezember 2015 folgende Stellen geschaffen: Klasse VVO 3,0 wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 18
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi