RRB Nr. 988/2018
Eidgenössische Schätzungskommission, Amtsdauer 2019-2024, Erneuerungswahlen
24. Oktober 2018Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Oktober 2018
988. Eidgenössische Schätzungskommission (Erneuerungswahlen)
Erwägungen
Die eidgenössische Schätzungskommission, Kreis 10, ist die erste Ge- richtsinstanz zur Beurteilung von Enteignungsverfahren, die nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) durchgeführt werden. In ihren Kompetenzbereich fallen sowohl Ent- eignungsverfahren aufgrund von Infrastrukturvorhaben des Bundes und der Schweizerischen Bundesbahnen als auch wegen formeller Enteig- nung infolge übermässiger Fluglärmbelastung. Örtlich ist die eidgenös- sische Schätzungskommission (Kreis 10) für das Gebiet des Kantons Zü- rich zuständig (vgl. Art. 65 Abs. 1 EntG). Der Regierungsrat hat für den Kanton Zürich (Kreis 10) fünf Mitglie- der der Schätzungskommission zu wählen (vgl. Art. 1 Verordnung vom 17. Mai 1972 über die Zahl der kantonalen Mitglieder in den eidgenös- sischen Schätzungskommissionen; SR 711.12). Gemäss Art. 59 Abs. 2 EntG sollen die Mitglieder der Schätzungskommissionen verschiedenen Berufsgruppen angehören und die für die Schätzungen nötigen Fach- kenntnisse besitzen. Gemäss Art. 61 Satz 1 EntG sind die Mitglieder der Schätzungskom- mission auf die gleiche sechsjährige Amtsdauer wie die Mitglieder des Bundesverwaltungsgerichts zu wählen. Die Amtsperiode dauert vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2024. Sämtliche bisherigen Mitglieder stellen sich für eine weitere Amts- dauer zur Verfügung. Es sind demnach keine Positionen neu zu besetzen. Mit den zur Wiederwahl vorgeschlagenen Mitgliedern Andreas Bertet, Winterthur, Max Rindlisbacher, Volketswil, Sevim Rissi, Uetikon a. S., Thomas Schär, Elgg, sowie Dieter Schlatter, Opfikon, sind die gesetzli- chen Vorgaben, wonach die Fachmitglieder verschiedenen Berufsgattun- gen angehören und über die für die Immobilienschätzungen notwendi- gen Fachkenntnisse verfügen sollen, vollumfänglich erfüllt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Mitglied der eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 10, für die Amtsdauer 2019–2024 werden gewählt: – Andreas Bertet, geboren 1961, Architekt FH, Rudolf-Diesel- Strasse 5, 8404 Winterthur – Max Rindlisbacher, geboren 1953, Bauingenieur FH und dipl. Immobilientreuhänder, Neuwiesenstrasse 8, 8604 Volketswil – Dr. Ing. Sevim Rissi, geboren 1970, Gseckstrasse 26, 8707 Uetikon am See – Thomas Schär, geboren 1965, Bauingenieur FH/MBA, Halden- wiesstrasse 5, 8353 Elgg – Dieter Schlatter, geboren 1955, Architekt FH, Klotenerstrasse 4, 8152 Opfikon II. Veröffentlichung im Amtsblatt.
III. Mitteilung an – die Gewählten – die eidg. Schätzungskommission, Kreis 10, c/o Rechtsanwalt Akin Attila, Hofackerstrasse 40, Postfach, 8032 Zürich – das Bundesverwaltungsgericht, Aufsichtsdelegation ESchK, Postfach, 9023 St. Gallen – die Direktion der Justiz und des Innern – die Volkswirtschaftsdirektion – die Baudirektion
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli