RRB Nr. 992/2015
Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Änderung, Zahlungsfristen, Inkraftsetzung
28. Oktober 2015Deutsch2 min
Source zh.ch
Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Änderung, Zahlungsfristen, Inkraftsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Oktober 2015
992. Gesetz über Controlling und Rechnungslegung
Erwägungen
(Änderung vom 6. Juli 2015; Zahlungsfristen), Inkraftsetzung Der Kantonsrat beschloss am 6. Juli 2015 eine Änderung des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (Zahlungsfristen; ABl 2015-07-17). Mit Verfügung vom 21. September 2015 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist (ABl 2015-09-25). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung kann auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 6. Juli 2015 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (Zahlungsfristen) wird auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt und von Dispo- sitiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi