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Entscheid

RRB Nr. 995/2024

Berufsbildungszentrum Limmattal, Dietikon, Gesamtinstandsetzung, gebundene Ausgabe

25. September 2024Deutsch6 min

Source zh.ch

Berufsbildungszentrum Limmattal, Dietikon, Gesamtinstandsetzung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. September 2024

995. Berufsbildungszentrum Limmattal, Dietikon,

Erwägungen

Gesamtinstandsetzung (gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Das Berufsbildungszentrum Limmattal in Dietikon ist eine von 19 kan- tonalen Berufsfachschulen. Die Anlage wurde 1968–1970 erbaut und befindet sich im Inventar der überkommunalen Denkmalschutzobjekte. Rund 1270 Lernende in den Berufsfeldern Logistik, Recycling und Strassentransport werden für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis oder Berufsattest in 72 Klassen ausgebildet. Verschiedene Bauteile müssen nach 50 Betriebsjahren erneuert oder ersetzt werden. Im Zentrum des Vorhabens steht die Optimierung der Räumlichkeiten bezüglich Sicher- heit, Energiebilanz, Raumklima und Schulbetrieb.

Projekt

Gebäudehülle/Energie und Gebäudetechnik Dringend notwendig ist die Instandsetzung der Fassade des Berufs- bildungszentrums. Die ungedämmten Fenster und die nur leicht ge- dämmte Fassade entsprechen nicht den heute geltenden energetischen Standards. Im Winter entweicht die Wärme nach aussen und im Sommer überhitzen die Innenräume. Die neue Motorisierung aller Storen ermög- licht eine automatische Steuerung und unterstützt den Schutz des Ge- bäudes vor Überhitzung im Sommer. Auf dem Dach wird eine Photovol- taikanlage erstellt, die jährlich rund 60 000 kWh Strom produziert. Alle Gebäudetechnikanlagen und -teile müssen instand gesetzt oder ersetzt werden. Dazu gehören die Elektro-, Lüftungs- und Kälteanlagen, die Sanitärinstallationen und die Heizung. Hindernisfreies Bauen und Raumkonzept Zur Sicherstellung der Hindernisfreiheit von öffentlichen Bauten so- wie zur Optimierung des Betriebs werden mit einem zusätzlichen Lift sämtliche Geschosse stufenfrei erschlossen. Aufgrund der veränderten Unterrichts- und Lehrmethodik sollen mehrere Unterrichtsräume zu offeneren Lernräumen für selbstständiges Arbeiten umgenutzt werden. Des Weiteren ist die Raumstruktur besser auf den Lehrauftrag der Schule als Kompetenzzentrum für Logistik, Transport und Recycling sowie zukunftsgerichtete Unterrichtsformen auszurichten. Dank neuen Fluchttreppenhäusern und der Verglasung im obersten Geschoss können die zentrale Halle im Erdgeschoss und die grosszügigen Verkehrsflächen in den Obergeschossen künftig für den Unterrichtsbetrieb genutzt werden.

Kostenentwicklung und Schulraumprovisorium Im Rahmen des Vorprojekts hat sich gezeigt, dass die in der Vorstudie definierten Zielkosten aufgrund verschiedener Kostentreiber überschrit- ten werden. Notwendige Mehrleistungen betreffen u. a. den Brandschutz, die Sanierung der Gebäudeschadstoffe und die Ertüchtigung des Stahl- tragwerks. Um Kosten zu senken, wurden in der Projektierung umfas- sende Projektüberprüfungen durchgeführt und Sparoptionen ausgearbei- tet. Die Kosten konnten so um rund 3,3 Mio. Franken gesenkt werden. Durch die im Dialog mit der Gebäudeversicherung Kanton Zürich ent- standene, objektspezifische Überarbeitung des Brandschutzkonzepts konnte auf eine Sprinkleranlage verzichtet werden. Zudem konnten die kostspieligen Brandschutzverkleidungen auf spezifische Stellen reduziert werden. Die Fensterertüchtigung erfolgt mit einer kostengünstigen Lö- sungsvariante, bei der auf neue kostenintensive Fenster verzichtet wird. Die Heizung und Kühlung wurden optimiert und vereinfacht. Im Gegen- zug können aufgrund dieser Optimierungen im gesamten Gebäude zu- sätzliche Flächen erschlossen und für den Unterricht nutzbar gemacht werden. Während der Gesamtinstandsetzung wird der Schulbetrieb für zwei Jahre in die Stadt Zürich in das Schulhaus Lagerstrasse 55 ausgelagert. Die Kosten für die dafür notwendigen Anpassungsarbeiten sind vor- liegend berücksichtigt.

Finanzierung Die Kosten für die Gesamtinstandsetzung des Bildungszentrums Lim- mattal belaufen sich auf Fr. 42 116 000 (Stand Kostenvoranschlag vom 1. April 2024; Preisstand 1. April 2023, 1190,9 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 4 081 000 2 Gebäude 28 773 000 3 Betriebseinrichtungen 650 000 4 Umgebung 625 000 5 Baunebenkosten 798 000 6 Reserve 4 894 000 9 Ausstattung, Kunst am Bau 229 000 BKP 1–6+9 (einschliesslich MWSt) 40 050 000 1 Vorbereitungsarbeiten Provisorien 100 000 6 Reserve 256 000 9 Ausstattung 1 710 000 Ausstattung, Provisorien 2 066 000 Total (einschliesslich MWSt) 42 116 000

Bei den Kosten für die Gesamtinstandsetzung handelt es sich um eine gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), da das Vorhaben zur zeitgemässen Ertüchtigung der vorhandenen Bausubstanz notwendig ist. Für das Vorhaben ist somit gemäss § 36 lit. b CRG eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 42 116 000 durch den Regierungsrat zu bewil- ligen. Die Finanzierung des Bauprojekts von Fr. 40 050 000 erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Die Ausgaben für die Ausstattung und das Schul- raumprovisorium von Fr. 2 066 000 gehen zulasten der Investitionsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung. In den Kosten für die Gesamtinstandsetzung sind die mit RRB Nr. 220/2022 bewilligten Aus- gaben für die Projektierung von Fr. 4 800 000 enthalten. Der Beschluss ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Im Rahmen der Erarbeitung des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2025–2028 wurden alle Investitionsvorhaben grösser als 4 Mio. Franken priorisiert. Das vorliegende Projekt wurde entspre- chend seiner Bewertung in den KEF 2025–2028 aufgenommen. Für das Vorhaben sind in den Leistungsgruppen Nrn. 8750 und 7306 im Budget 2024, im Budgetentwurf 2025 sowie im KEF 2025–2028 folgende Beträ- ge eingestellt: Tabelle 2: Verteilung pro Jahr (gemäss Budget/KEF) Investitionen (in Fr.) 2024 2025 2026 2027 2028 Leistungsgruppe Nr. 8750 6,9 6,9 16,0 9,0 0,0 Leistungsgruppe Nr. 7306 – 0,1 0,0 1,9 0,0 Die bis Ende 2023 angefallenen Kosten für die Projektierung belaufen sich auf 1,83 Mio. Franken. Die für 2024 budgetierten Mittel werden auf- grund einer Verzögerung gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan vo- raussichtlich nicht vollständig ausgeschöpft. Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 42 116 000 betragen im ersten Jahr Fr. 1 735 051, da die Kosten von Fr. 207 000 für die Kunst am Bau gemäss Handbuch für Rechnungslegung 2024, Ziff. 3.2.13.14, im ersten Jahr abgeschrieben werden. Ab dem zweiten Jahr betragen die Kapitalfol- gekosten für die Investitionsausgabe Fr. 1 528 051. Der kalkulatorische Zins beträgt 0,75%.

Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungs- Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % dauer Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 5 106 188 12,2 80 63 827 19 148 82 975 Hochbauten Rohbau 2 7 093 278 16,8 40 177 332 26 600 203 932 Hochbauten Ausbau 14 422 357 34,2 30 480 745 54 084 534 829 Hochbauten Installationen 13 195 970 31,3 30 439 866 49 485 489 351 Hochbauten Kunst am Bau 207 000 0,5 207 000 207 000 Hochbauten Schutz- 25 207 0,1 10 2 521 95 2 616 raumausstattung Hochbauten Ausstattung, 2 066 000 4,9 10 206 600 7 748 214 348 Mobilien Total 42 116 000 100 1 577 891 157 160 1 735 051 Durch die Gesamtinstandsetzung sind keine personellen und betrieb- lichen Folgekosten zu erwarten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Gesamtinstandsetzung des Bildungszentrums Limmattal in Dietikon wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 42 116 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 40 050 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 2 066 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)

III. Die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 220/2022 für die Pro- jektierung von Fr. 4 800 000 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli