RRB Nr. 998/2018
Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2018, 4. Serie
24. Oktober 2018Deutsch26 min
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Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2018, 4. Serie
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Oktober 2018
998. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2018, 4. Serie) Gemäss 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den all- gemeinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Fran- ken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht über- steigen. Zulasten der Quote 2018 wurden bisher Beiträge von Fr. 4 425 000 bewilligt. Somit stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2018 ins- gesamt noch Fr. 15 575 000 zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 4. Serie 2018 die folgenden Beitrags- leistungen aus dem Lotteriefonds:
1. Genossenschaft Motorschiff Etzel, Zürich; Sanierung Motorschiff Bereich Denkmalpflege Gesuchstellende Genossenschaft Motorschiff Etzel: Die Genos- Organisation senschaft besteht seit 2001. Sie bezweckt, die «MS Etzel» als bedeutendes mobiles Kulturgut in seiner Substanz zu erhalten und damit den Weiterbetrieb des Schiffes auf dem Zürichsee zu gewährleisten. Der Regierungsrat hat mit Be- schluss Nr. 1212/2002 eine damalige Sanierung mit einem Beitrag von Fr. 25 000 unterstützt. Ausgangslage Das 1934 erstellte Schiff war zur Zeit der In- betriebnahme das erste Dieselmotorschiff mit geschweisster Schale und weltweit das erste, das mit einem Verstellpropeller der Escher Wyss & Cie., Zürich, angetrieben wurde. Es stand von 1934 bis 2001 als Kursschiff auf dem Zü- richsee im Einsatz. Seither wird es von der Ge- nossenschaft MS Etzel vorwiegend als Charter- schiff betrieben, aber auch bei rund 30 öffentli- chen Fahrten pro Jahr eingesetzt. Die MS Etzel ist in Zürich stationiert. Altersbedingte Schäden an Dach und Kabinenaufbau erfordern eine um- fassende Erneuerung. Voraussichtlich für 2023 ist eine grosse Revision der Antriebsanlage ge- plant.
Projektziele Erhalt der Einsatzfähigkeit für mindestens 20 Jahre sowie Behebung von Mängeln im Er- scheinungsbild Projektbeschrieb Die Sanierung des Schiffes umfasst folgende Hauptarbeiten: – Erneuerung der Aufbauten (Sanierung von Roststellen unter Erhalt der originalen Niet- konstruktion), – Reparatur der Schiffsschale, – Propellerrevision, – Restaurierung der Innenausstattung (Wieder- herstellung der ursprünglichen Kabinenaus- stattung, Erneuerung der Küche) und – Neuanstrich. Kosten Fr. 760 000 Gewünschter Beitrag Fr. 149 500 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der Genossenschaft beträgt Fr. 380 000. Von den Seegemeinden wird ein Bei- trag von insgesamt Fr. 60 000 erwartet, von den Kantonen SG und SZ eine Leistung von gesamt- haft Fr. 13 050 und vom Bund Fr. 30 000. Die Beiträge von Stiftungen und Privaten sind mit Fr. 127 450 budgetiert. Der offene Restbetrag soll über den Kanton Zürich gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Bei der MS Etzel handelt es sich um ein wichtiges Kulturgut der zürcherischen Verkehrsgeschichte bzw. von hohem technik- und schifffahrtsgeschichtlichem Rang. Die ge- planten Massnahmen sind angemessen und si- chern den längerfristigen Erhalt dieses weit über die Kantonsgrenzen hinaus bedeutenden Schif- fes. Im Vergleich zum Engagement der anderen Seeanstösserkantone ist jedoch ein Beitrag von Fr. 120 000 angebracht. Bewilligter Beitrag Fr. 120 000
Auflagen Die Auszahlung des bewilligten Betrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Die kantonale Denkmalpflege wird regel- mässig über die fachgerechte Ausführung der Sanierung informiert. – Die Genossenschaft erstellt zuhanden der kantonalen Denkmalpflege eine nachvoll- ziehbare Dokumentation über alle getroffe- nen Sanierungsmassnahmen. – Die anderen beteiligten Kantone leisten einen Beitrag von mindestens Fr. 13 050. Sollte die- ser Beitrag insgesamt geringer ausfallen, würde der Beitrag des Kantons Zürich anteilmäs- sig gekürzt.
2. Stiftung Pro Mente Sana, Zürich; Pilotprojekt «Vertrauens- personen» Bereich Soziales Gesuchstellende Stiftung Pro Mente Sana: Die Stiftung besteht Organisation seit 1978. Sie bezweckt die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen und Rechte der Men- schen, die mit psychischer Krankheit oder Be- hinderung leben, und befasst sich insbesondere mit Öffentlichkeits- und Informationsarbeit, Vertretung der Interessen gegenüber Behörden und in der Politik, Projektförderung sowie Be- ratung und Beziehungspflege. Ausgangslage Das seit 2013 geltende Erwachsenenschutzrecht sieht vor, dass jede fürsorgerisch untergebrachte Person das Recht auf eine Vertrauensperson hat. Im Kanton Zürich treten gemäss Gesuchsein- gabe 25% der Psychiatriepatientinnen und -pa- tienten ihren Klinikaufenthalt unfreiwillig an. Etliche Betroffene leben isoliert oder haben kein geeignetes soziales Umfeld bzw. sind nicht in der Lage, eine Vertrauensperson zu benen- nen. Die Stiftung will daher im Rahmen eines vierjährigen Pilotprojektes für die vier psychi- atrischen Kliniken im Kanton Zürich je einen Pool von ehrenamtlich tätigen Vertrauensper- sonen aufbauen.
Projektziel Mit einem Pilotprojekt sollen die wesentlichen Rahmenbedingungen für einen Vertrauensper- sonenpool im Kanton geprüft werden (Bedarf, stellen sich genügend motivierte und geeignete Personen ehrenamtlich zur Verfügung, Besuchs- aufwand, Schulungs- und Supervisionsbedarf, Austesten der Beratung/Begleitung, Kosten, Möglichkeiten der Finanzierung). Projektbeschrieb Das Projekt umfasst die gestaffelte Rekrutierung von insgesamt 48 bis 80 für die Funktion geeig- neten Personen sowie deren Schulung und Be- gleitung im Rahmen des Pilots. Damit die Ver- trauenspersonen bei Bedarf rasch vermittelt werden können, richtet die Stiftung für die Kli- niken einen Pikettdienst ein, der dafür sorgt, dass eine fürsorgerisch untergebrachte Person am nächsten Tag von einer Vertrauensperson aufgesucht wird. Für den Einsatz als Vertrauens- person eignen sich beispielsweise pensionierte Personen aus den Bereichen Bildung, Recht so- wie Sozial- und Gesundheitswesen. Die Aufga- ben der Vertrauenspersonen reichen von fakti- scher Unterstützung während des Klinikaufent- halts, über Begleitungsaufgaben bis zur Rechtsvertretung. Kosten Fr. 2 444 340 Gewünschter Beitrag Fr. 494 340 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der Stiftung beträgt Fr. 100 000. Eine Leistung von rund 1,8 Mio. Franken wird durch die Gratisarbeit der Vertrauenspersonen erbracht. Der noch zu deckende Betrag beträgt Fr. 544 340. Die Beiträge Dritter sind mit Fr. 50 000 budgetiert. Der offene Restbetrag soll über den Kanton Zürich gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Im Kanton sind die Kliniken ver- pflichtet, von einer fürsorgerischen Unterbrin- gung betroffene Personen auf das Recht, eine Vertrauensperson beizuziehen, hinzuweisen. Je- doch stehen für einen Teil der Patientinnen und Patienten keine Personen zur Verfügung, welche die Funktion einer Vertrauensperson überneh- men könnten.
Das Projekt ist gut durchdacht, mit den wichti- gen Institutionen im Kanton Zürich abgespro- chen und gut abgestützt. Aus sozialpolitischer Sicht ist es zu begrüssen, wenn psychisch kranke Menschen bei einer Zwangseinweisung best- möglich unterstützt und begleitet werden. Da die Vertrauensperson auch Bindeglied zwischen Patientin oder Patient und Klinik sind, ist es sinnvoll, wenn die Kliniken nicht nur über das Projekt informiert, sondern – wie geplant – mit- tels einer Begleitgruppe miteinbezogen werden. Bewilligter Beitrag Fr. 494 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Die Stiftung hat die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicherheitsdirektion und die Gesundheitsdirektion jährlich schriftlich über den Verlauf des Pilotprojektes zu informieren. – Im Rahmen des Pilotprojektes hat die Stif- tung abzuklären, wie die allfällige Weiterfüh- rung des Projektes nach Abschluss der Pilot- phase zu finanzieren sei. – Eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Justiz betreffend spätere Mitfinanzierung durch den Solidaritätsfonds wird empfohlen. Die Stiftung hat zu diesem Zweck mit dem Staatsarchiv Kontakt aufzunehmen.
3. Verein Weltklasse Zürich; Digitalisierungsprojekt Bereiche Freizeit, Sport Gesuchstellende Verein Weltklasse Zürich: Der Verein besteht seit Organisation 1928. Er ist Teil des Leichtathletik Clubs Zü- rich und verantwortlich für das jährlich statt- findende Leichtathletik-Meeting «Weltklasse Zürich». Ausgangslage Der Verein feiert 2018 sein 90-jähriges Bestehen. Er verfügt über ein umfangreiches Archiv an historischen Filmen (insgesamt 131 Datenträ- ger unterschiedlichsten Formats mit einer Ge- samtspieldauer von rund 200 Stunden), die gröss- tenteils digital nicht verwertbar sind. Der Ver- ein möchte dieses Bildmaterial sichern und ka- talogisieren.
Projektziel Nachhaltige Sicherung des vorhandenen Bild- materials Projektbeschrieb Das vorhandene Bildmaterial wird soweit not- wendig digitalisiert, anschliessend bildtechnisch aufgearbeitet, gesichert und katalogisiert. Aus den digitalen Daten sollen mehrere Dutzend Kurzfilme entstehen. Auf Anfrage (zur Nutzung für nichtkommerzielle Zwecke) steht das Mate- rial Interessierten und der Forschung zur Ver- fügung. Kosten Fr. 97 960 Gewünschter Beitrag Fr. 30 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 37 960. Es ist vor- gesehen, dass sich die Stadt Zürich mit einem Beitrag von Fr. 30 000 am Projekt beteiligt. Der offene Restbetrag soll über den Kanton Zürich gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Dem Vorhaben kommt eine sport- historische Bedeutung zu. Da das Bildmaterial Bildungs- und Forschungseinrichtungen, aber auch der interessierten Öffentlichkeit zur Ver- fügung stehen wird, ist eine Beitragsleistung aus dem Lotteriefonds gerechtfertigt. Bewilligter Beitrag Fr. 30 000 Auflage Die Auszahlung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass sich die Stadt Zürich eben- falls mit einem Beitrag von Fr. 30 000 am Vor- haben beteiligt. Sollte der städtische Beitrag ge- ringer ausfallen, wird der Beitrag des Kantons entsprechend gekürzt.
4. Stiftung Alpine Rettung, Zürich-Flughafen; Kantonsbeitrag 2019–2021 Bereiche Sicherheit, Freizeit Gesuchstellende Stiftung Alpine Rettung Schweiz (ARS): Die Organisation Stiftung besteht seit 2005 (vorher war die Ret- tungsorganisation in den Schweizer Alpen Club [SAC] integriert). Sie leistet Bodeneinsätze für in Not geratene und hilfsbedürftige Menschen im voralpinen, alpinen bzw. in schwer zugäng- lichem Gelände der Schweiz und im angren- zenden Ausland.
Ausgangslage Die Stiftung stellt der Schweizer Bevölkerung landesweit (mit Ausnahme des Kantons Wallis) ein Bergrettungsdispositiv zur Verfügung. Die daraus entstehenden Kosten kann die Stiftung nur zu einem Teil über Einnahmen aus den Ein- sätzen decken, sie ist auf Beiträge der Kantone und weiterer Geldgeber angewiesen. Gestützt auf einen Beschluss der Konferenz der Kantona- len Justiz- und Polizeidirektorinnen und -di- rektoren (KKJPD) von 1996 beteiligen sich alle Kantone (ohne Wallis) mit einem bestimmten Betrag pro Einwohnerin und Einwohner und Jahr an den Kosten des alpinen Rettungswesens. Die Finanzdirektion hat – nach Rücksprache mit der damaligen Direktion für Soziales und Sicherheit – der Stiftung mit Schreiben vom 21. Oktober 1997 zugesichert, vorderhand im Dreijahresrhythmus Beiträge an das Rettungs- wesen zu leisten. Die letzten Beitragsleistungen erfolgten mit RRB Nrn. 1835/2010 (Fr. 165 000), 162/2013 (Fr. 168 000) und 1182/2015 (Fr. 171 000). Projektziel Sicherstellung einer angemessenen Bergrettung Projektbeschrieb Die Beiträge der Kantone werden für das Ma- terial der Bergrettungsleute eingesetzt. Für die zu beurteilende Beitragsperiode (2019–2021) ste- hen umfassende Erneuerungen in der Sicher- heitsausrüstung (Steinschlaghelme, Lawinen- verschütteten-Suchgeräte, Sicherungsmaterial usw.) an. Kosten für die Beitragsphase 2019–2021 Fr.5 000 000 Gewünschter Beitrag Fr. 180 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der Stiftung beträgt 2,1 Mio. Franken. Von Sponsoren werden 1,68 Mio. Fran- ken erwartet, von anderen Kantonen 1,04 Mio. Franken. Würdigung Die Richtlinien des Lotteriefonds erlauben in der Regel keine wiederkehrenden bzw. Betriebs- beiträge. Zugunsten der Stiftung ARS wird – gestützt auf den Beschluss der KKJPD – eine Ausnahme gemacht. Die Rettungsaktivitäten der Stiftung kommen auch Personen aus dem Kanton zugute, da Outdoor- bzw. Bergsport- aktivitäten zu den beliebtesten Sportarten der Zürcher Bevölkerung gehören. Bewilligter Beitrag Fr. 180 000
5. Verlag Hochparterre AG, Zürich; Publikation Architektur- führer Zürich Bereich Kultur Gesuchstellende Verlag Hochparterre AG: Der Verlag für Archi- Organisation tektur, Planung und Design besteht seit 1988. Ausgangslage Zürich weist eine grosse Dichte bemerkenswer- ter Bauten auf. Obschon der Architekturtouris- mus weltweit an Bedeutung gewonnen hat, gibt es noch keinen Architekturführer zu Zürich und den angrenzenden Gemeinden, der alle Bau- epochen abdeckt. Projektziel Herausgabe eines umfassenden Architekturfüh- rers für die Stadt Zürich und das angrenzende Umland (Limmattal, Glattal) Projektbeschrieb Der geplante Architekturführer ist katalog- artig aufgebaut und zeigt rund 600 Objekte mit kurzen Texten, Bildern und Plänen. Ein einlei- tender Text behandelt die verschiedenen Epo- chen der Stadtentwicklung. Die rund 650 Seiten starke Publikation erscheint in einer Auflage von 1500 Exemplaren. Der angestrebte Verkaufspreis beträgt Fr. 59. Kosten Fr. 402 000 Gewünschter Beitrag Fr. 65 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 56 000. Die Stadt Zürich leistet einen Beitrag von Fr. 60 500, der Bund Fr. 7000. Aus dem Verkauf wird ein Erlös von Fr. 37 440 erwartet. Die Beiträge von Spon- soren und Privaten sind mit Fr. 176 060 budge- tiert. Die offenen Restkosten sollen über den Kanton Zürich gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Architekturführer dürfte einem grossen Bedürfnis entsprechen. Der in- haltliche Bezug besteht vor allem zur Stadt Zü- rich. Deshalb ist es gerechtfertigt, den kanto- nalen Beitrag der Leistung der Stadt Zürich anzupassen und am gewünschten Beitrag eine leichte Kürzung vorzunehmen. Bewilligter Beitrag Fr. 60 500
Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass dem Kanton gratis 25 Be- legexemplare zugestellt werden.
6. Schweizer Vogelschutz (SVS) / BirdLife Schweiz, Zürich; Projekt «Singen wie die Vögel» Bereich Ökologie Gesuchstellende Verein SVS / BirdLife Schweiz: Die Naturschutz- Organisation organisation SVS besteht seit 1922 und be- zweckt insbesondere den Schutz der Vögel und ihrer Lebensräume. Sie ist regional, national und international tätig. Im Kanton Zürich ist sie verantwortlich für den Betrieb des BirdLife- Naturzentrums Neeracherried, das seit 1999 be- steht. Das Zentrum erhält von der Baudirektion, gestützt auf eine mehrjährige Leistungsverein- barung, einen jährlichen Betriebsbeitrag von Fr. 220 000. Über den Lotteriefonds hat der Kan- ton bereits mehrmals Aktivitäten des SVS unter- stützt, letztmals mit RRB Nr. 177/2014 im Um- fang von Fr. 400 000. Ausgangslage Vor einigen Jahren hat der SVS im Naturzent- rum Neeracherried den Vogelflug ins Zentrum einer stark beachteten Ausstellung gestellt. Mit dem anstehenden Projekt «Singen wie die Vögel» möchte der Verein einen weiteren Aspekt aus dem Leben der Vögel beleuchten. Das Projekt ist durch den jährlichen Betriebsbeitrag der Bau- direktion nicht abgedeckt. Projektziel Besucherinnen und Besucher sollen vom Vogel- gesang fasziniert werden und sich dadurch für eine Verbesserung der Lebensräume der Vögel einsetzen. Projektbeschrieb Das Vorhaben wird gemeinsam mit der Universi- tät Basel erarbeitet. Es richtet sich an die breite Bevölkerung (mit Schwerpunkt auf Familien und Schulen) und umfasst mehrere Teilprojekte: – Erarbeitung einer Sonderausstellung zum Thema «Singen wie die Vögel», die über einen Zeitraum von zwei Jahren im Naturzentrum Neeracherried und dann an anderen Ausstel- lungsorten gezeigt werden soll (2021 bis 2022 in La Sauge am Neuenburgersee, ab 2023 im Besuchszentrum der Petite Camargue Alsa- cienne, Frankreich).
– Erarbeitung von didaktischem Material zur Vor- und Nachbereitung des Ausstellungs- besuchs für alle Schulstufen. Für die Pri- marschulen der Region um das Neeracher- ried sind besondere Aktivitäten für die Dauer eines Jahres geplant. – Erarbeitung eines Rahmenprogramms zur Sonderausstellung (Vogelstimmen-Kurse, Exkursionen usw.). – Lebensraumaufwertungen im Nahbereich des Neeracherrieds und in der Petite Ca- margue Alsacienne. Kosten Fr. 802 600 Gewünschter Beitrag Fr. 350 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 175 000. Von den Gemeinden wird ein Beitrag von Fr. 40 000 ge- wünscht, von Stiftungen und Privaten eine Leis- tung von Fr. 237 600. Der offene Beitrag von Fr. 350 000 soll durch den Kanton Zürich gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es leistet einen wertvollen Bei- trag bezüglich Information und Sensibilisierung der Bevölkerung für den Wert einer intakten Natur. Auch ist es eine gute Ergänzung der Tä- tigkeiten des BirdLife-Naturzentrums Neera- cherried. Da geplant ist, die Ausstellung in der Westschweiz und im Elsass zu zeigen, ist es ge- rechtfertigt, auch von diesen Regionen einen Beitrag zur Erarbeitung der Ausstellung zu ver- langen, was eine Kürzung am nachgesuchten Beitrag bedeutet. Eine solche ist zudem ange- bracht, weil im Gesamtprojekt auch Aufwer- tungsmassnahmen im elsässischen Vogelschutz- gebiet Petite Camargue enthalten sind, die über andere Geldgeber finanziert werden müssen. Bewilligter Beitrag Fr. 300 000
Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist mit folgenden Auflagen verbunden: – Die Detailplanung der Lebensraumaufwer- tungen im Nahbereich des Neeracherrieds ist mit der Fachstelle Naturschutz und der Fische- rei- und Jagdverwaltung der Baudirektion ab- zusprechen. – Für die Ausstellung muss didaktisches Mate- rial (gemäss Projektplanung) für Schulklas- sen zur Verfügung gestellt werden.
7. Stiftung Filmbulletin, Zürich; Digitalisierungsprojekt Bereich Kultur Gesuchstellende Stiftung Filmbulletin (bis 2013 Verein Filmbul- Organisation letin): Der Verein wurde 1959 gegründet. Die Stiftung bezweckt, eine gute deutschschweize- rische Filmpublizistik zu fördern. Die Fachstelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern richtet der Stiftung einen jährlichen Betriebs- beitrag von Fr. 50 000 aus. Ebenso leistet das Bundesamt für Kultur einen jährlichen Bei- trag. Ausgangslage Die Stiftung veröffentlicht pro Jahr achtmal ein Filmbulletin, das den Ruf einer unabhängi- gen Filmzeitschrift geniesst. Aus Anlass des Ju- biläums «60 Jahre Filmbulletin» beabsichtigt die Stiftung u. a., die bisherigen Filmbulletin- Ausgaben elektronisch zu erfassen und das elek- tronische Archiv der Öffentlichkeit zur Verfü- gung zu stellen. Geplant ist zudem die Heraus- gabe einer Publikation zur Geschichte der Film- kritik in der Schweiz. Diese Publikation richtet sich an Fachleute, deshalb kann sie nicht über den Lotteriefonds mitfinanziert werden. Projektziel Aufbau eines elektronischen Archivs, kosten- loser Zugriff der Öffentlichkeit auf die Film- archivbestände Projektbeschrieb Das Archiv wird digitalisiert und in die Platt- form E-Periodica der ETH-Bibliothek integriert. Diese Plattform wurde 2006 vom Konsortium der Schweizer Hochschulbibliotheken konzi- piert und bietet beste Bedingungen für den Be-
reich Open Access. Die einzelnen Artikel ste- hen als PDF-File zum Herunterladen zur Ver- fügung. Es besteht sogar die Möglichkeit, sich die Artikel vorlesen zu lassen. Im Herbst 2019 sollen sämtliche Ausgaben der Filmbulletins von 1959 bis 2017 elektronisch abrufbar sein. Kosten Fr. 116 000 Gewünschter Beitrag Fr. 45 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der Stiftung beträgt Fr. 11 000. Von der Stadt Zürich sind Fr. 25 000 zugesichert. Von Privaten werden Fr. 30 000 gewünscht, vom Bund Fr. 5000. Der offene Restbetrag soll über den Kanton Zürich gedeckt werden. Würdigung Das Teilvorhaben Digitalisierung entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es erfüllt alle archivseitigen Anforderungen. Aus kulturpoli- tischer Sicht ist die geplante Digitalisierung des Archivs und dessen Aufschaltung auf E-Perio- dica zu begrüssen, weil dadurch die Bestände der breiten Öffentlichkeit sowie dem Bildungs- und Forschungsbereich zugänglich gemacht werden. Die Kosten für das Digitalisierungsprojekt be- tragen Fr. 58 000. In Anbetracht der Bedeutung des Filmbulletins ist ein anteilmässiger Beitrag von Fr. 40 000 gerechtfertigt. Bewilligter Beitrag Fr. 40 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass die bewilligten Fr. 40 000 ausschliesslich zugunsten des Digitalisierungs- projektes eingesetzt werden.
8. Limmat Verlag, Zürich; Biografie von Greti Caprez-Roffler Bereich Geschichte Gesuchstellende Limmat Verlag: Der 1975 gegründete Verlag ver- Organisation öffentlicht Sachbücher zu historischen und poli- tischen Themen sowie literarische Werke. Der Verlag wurde letztmals für ein Fotobuch mit Fr. 10 000 (RRB Nr. 589/2016) unterstützt.
Ausgangslage Der Verlag beabsichtigt, eine Biografie zu Greti Caprez-Roffler (*1906 in St. Antönien, †1994 in Chur) herauszugeben. Sie war die erste Theo- login in der Schweiz, ihre Biografie weist auch Bezüge zum Kanton Zürich auf (von 1925 bis 1930 Studium der Theologie in Zürich, von 1934 bis 1938 Hausfrau und Mutter in Zürich, von 1947 bis 1966 Pfarrfrau in Kilchberg). Eine Enkelin von Greti Caprez-Roffler hat den Nach- lass aufgearbeitet und die vorliegende Biografie verfasst. Projektziel Publikation einer exemplarischen Frauenbiogra- fie im 20. Jahrhundert Projektbeschrieb Die Biografie ist chronologisch aufgebaut. Sie zeigt den Kampf der Theologinnen um den Zu- gang zum Pfarramt in der Schweiz. Auch sicht- bar wird das Spannungsverhältnis, Familie und Beruf zu vereinbaren. Die Publikation ist vor- aussichtlich 280 Seiten stark und wird rund 30 Abbildungen enthalten. Der angestrebte Ver- kaufspreis beträgt Fr. 38. Die vorgesehene Auf- lage beträgt 2500 Exemplare. Kosten Fr. 223 000 Gewünschter Beitrag Fr. 30 000 Übrige Finanzierung Von den betroffenen Gemeinden und anderen Kantonen wird ein Beitrag von Fr. 68 000 erwar- tet (der Kanton Graubünden hat die Erarbeitung des Manuskripts bereits grosszügig mitfinan- ziert). Hinzu kommen Leistungen von Stiftun- gen und Privaten von Fr. 71 000. Aus dem Ver- kauf wird ein Erlös von Fr. 36 000 erwartet. Der offene Restbetrag soll durch den Beitrag des Kantons Zürich und über weitere Zuwendun- gen von Privaten gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Projekt wird als inhaltlich spannend und von mutmasslich grossem öffent- lichem Interesse beurteilt. Es besteht ein Zürcher Bezug, der eine Beitragsleistung rechtfertigt. Bewilligter Beitrag Fr. 30 000
Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist mit folgenden Auflagen verbunden: – Dem Lotteriefonds werden gratis drei Beleg- exemplare abgegeben. – Sollte der Beitrag von Kantonen und Gemein- den geringer ausfallen, wird der Beitrag des Kantons Zürich entsprechend gekürzt.
9. Verein Theaterhaus Gessnerallee, Zürich; Modernisierung der Bühnentechnik Bereich Kultur Gesuchstellende Verein Theaterhaus Gessnerallee: Der Verein Organisation besteht seit 1986. Er bezweckt den Betrieb des gleichnamigen Theaterhauses und unterstützt das freie Tanz- und Theaterschaffen. Die Fach- stelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern unterstützt den Verein mit einem jähr- lichen Betriebsbeitrag von zurzeit Fr. 150 000. Die Stadt Zürich leistet jährlichen einen Be- triebsbeitrag von 2,3 Mio. Franken. Ausgangslage Das Theaterhaus Gessnerallee zählt zu den wich- tigsten Produktions- und Aufführungsorten für das freie Theater- und Tanzschaffen in der Schweiz. Die vor mehr als 20 Jahren in Betrieb genommene Bühnenhalle und die Bühne müs- sen mit Kosten von rund 3,8 Mio. Franken sa- niert werden. Die Stadt Zürich leistet einen Bei- trag von 3,2 Mio. Franken. Der Verein muss die Finanzierung für die neue Bühnenausstattung (Licht, Ton, Video) im Betrag von rund Fr. 646 000 sicherstellen. Projektziel Die Bühnenausstattung des Theaterhauses soll auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Projektbeschrieb Die vom Verein zu finanzierenden Investitionen umfassen im Wesentlichen den Ersatz von ver- alteten Teilen der Elektroanlage (Kabel), den Ersatz der Licht-, Ton- und Videoinstallationen sowie den Einbau einer hörbehindertengerech- ten Beschallungsanlage. Kosten Fr. 646 104 Gewünschter Beitrag Fr. 499 942
Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins Theaterhaus Gess- nerallee beträgt Fr. 50 000. Von Stiftungen und Privaten wird ein Beitrag von Fr. 96 162 erwar- tet. Der offene Restbetrag soll durch den Kan- ton Zürich gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Erneuerung der Infrastruk- tur ist sinnvoll und zweckmässig. Mit den vor- gesehenen Massnahmen wird ein zeitgemässer Theaterbetrieb sichergestellt. Die veranschlag- ten Kosten sind plausibel und angemessen. In Anbetracht der kulturellen Bedeutung der Gessnerallee und der Gesamtkosten von rund 3,8 Mio. Franken ist eine Beitragsleitung ange- bracht. Die veranschlagten Drittmittel sind al- lerdings bescheiden budgetiert. Somit ist eine massvolle Kürzung am nachgesuchten Beitrag auf Fr. 450 000 gerechtfertigt. Bewilligter Beitrag Fr. 450 000
10. Railvetica GmbH, Wädenswil; Sanierung von fünf historischen Eisenbahnwagen Bereich Denkmalpflege Gesuchstellende Railvetica GmbH: Die 1997 gegründete, nicht Organisation gewinnorientierte GmbH bezweckt den Erhalt und Betrieb von historischen Eisenbahnfahr- zeugen. Ausgangslage Railvetica ist Eigentümerin von fünf histori- schen Bahnwagen (vier Personen- und ein Post- wagen). Die Fahrzeuge wurden zum Teil im Kan- ton Zürich gebaut und waren bis in die 80er- Jahre des letzten Jahrhunderts auf Nebenlinien im Kanton Zürich im Einsatz. Heute befinden sich die unterschiedlich gut erhaltenen Wagen im SBB-Depot Rapperswil. Ihnen kommt ein hoher (eisenbahn- bzw. verkehrs)historischer Wert zu. Die Wagen sollen saniert werden, um als Gesamtkomposition (u. a.) wieder auf dem Zürcher Schienennetz verkehren zu können. Projektziel Sanierung der Wagen mit dem Ziel der Einsatz- fähigkeit
Projektbeschrieb Bei den fünf Personenwagen handelt es sich um die letzten erhaltenen Wagen ihrer Bauart. Vor- gesehen ist, die sanierten Wagen spätestens ab 2025 (in diesem Jahr wird das Jubiläum «100 Jahre Krokodil-Lokomotive» gefeiert) zusammen mit einer solchen Lokomotive als Zug einzusetzen. Die Sanierung umfasst eine komplette Revi- sion der Laufwerke und den Ersatz aller Räder. Die in die Jahre gekommenen Fahrgasträume werden aufgefrischt und die Sitze – soweit mög- lich – in den Zustand der 60er-Jahre zurück- versetzt. Bei den Sanierungsarbeiten wird die vorhandene Asbestisolierung entfernt. Soweit möglich werden die Arbeiten in Eigenleistung erbracht. Für die Materiallieferungen, die As- bestentsorgung und die Drehgestellrevisionen ist der Beizug von Drittfirmen notwendig. Kosten Fr. 2 550 000 Gewünschter Beitrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 450 000. Von an- deren Kantonen wird ein Beitrag von Fr. 650 000 erhofft, von Gemeinden eine Leistung von Fr. 50 000. Hinzu kommen Beiträge von Sponso- ren und Privaten im Umfang von rund Fr. 900 000. Der offene Restbetrag soll mit einem Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Bei den historischen Bahnwagen handelt es sich um wertvolles mobiles Kultur- gut der zürcherischen bzw. schweizerischen Ver- kehrsgeschichte. Eine umfassende, fachgerechte Restaurierung der Bahnwagen ist aus Sicht des Kantons zu begrüssen, dadurch entsteht eine betriebsfähige historische Bahneinheit. Das Vor- haben wird jedoch als verhältnismässig teuer und der vom Kanton Zürich gewünschte Bei- trag als zu hoch erachtet. Bewilligter Beitrag Fr. 250 000
Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Die anderen um Beiträge ersuchten Kantone müssen sich mit mindestens Fr. 250 000 am Vorhaben beteiligen. Fällt die Leistung die- ser Kantone geringer aus, wird der Beitrag des Kantons Zürich anteilmässig gekürzt. – Die restaurierten Fahrzeuge müssen jähr- lich für mindestens zehn Fahrten, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, im Kanton Zü- rich eingesetzt werden. – Sämtliche Sanierungsarbeiten sind nachvoll- ziehbar zu dokumentieren. Die kantonale Denkmalpflege ist einmal jährlich über den Fortgang der Sanierungsarbeiten zu infor- mieren. – Dem Lotteriefonds ist nach Vorliegen aller Beitragszusagen das aktuelle Finanzierungs- konzept vorzulegen. Die Auszahlung des Bei- trags des Lotteriefonds erfolgt erst, wenn aus dem Konzept schlüssig hervorgeht, wie das Vorhaben umgesetzt werden soll.
11. Stiftung Bühl, Wädenswil; Jubiläumspublikation Bereiche Soziales, Bildung Gesuchstellende Stiftung Bühl, Wädenswil: Die Stiftung besteht Organisation seit 1870. Sie betreibt ein grosses Schulheim, in dem sie insgesamt 109 Schulplätze für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung anbietet und zudem im Auftrag der IV rund 90 Lernende sowie im Auftrag des Kantonalen Sozialamtes rund 20 Personen mit Leistungseinschränkun- gen ausbildet. Die Stiftung erhält Betriebsbei- träge der Bildungsdirektion und der Sicherheits- direktion. Ausgangslage Die Stiftung feiert 2020 ihr 150-jähriges Bestehen. Deshalb plant sie für 2020 mehrere Jubiläums- aktivitäten, darunter auch die Herausgabe einer Publikation.
Projektziel Publikation zur institutionellen Entwicklung der Stiftung Bühl Projektbeschrieb Die Grundidee der geplanten Publikation be- steht darin, die Geschichte der Stiftung darzu- stellen und dabei die gegenseitige Abhängigkeit von kantonalen und nationalen Entwicklungen aufzuzeigen. Die 128-seitige, bebilderte Publi- kation, für die fachlich ausgewiesene Verfasse- rinnen und Verfasser gewonnen werden konn- ten, wird im Eigenverlag in einer Auflage von 1000 Exemplaren erscheinen. Sie richtet sich an einen breiten Kreis von interessierten Personen. Der angestrebte Verkaufspreis beträgt Fr. 20. Kosten Fr. 69 600 Gewünschter Beitrag Fr. 19 650 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 10 000. Aus dem Verkauf werden Einnahmen von Fr. 4000 erwar- tet. Die Standortgemeinde wurde um eine Bei- tragsleistung von Fr. 10 000 ersucht. Von Stiftun- gen und Privaten erhofft sich die Stiftung Bei- träge von insgesamt Fr. 25 950. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Auch wenn die Publikation einen Bezug zu Wädenswil aufweist, hat die Haupt- thematik des Buches einen kantonalen bzw. über- kantonalen Charakter. Deshalb ist keine gleich- wertige Kostenbeteiligung durch die Standort- gemeinde notwendig. Zudem ist davon auszu- gehen, dass sich die Stadt Wädenswil auch finanziell an den Jubiläumsaktivitäten beteili- gen wird. Bewilligter Beitrag Fr. 19 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auflage verbunden, dass dem Kanton gratis drei Beleg- exemplare zugestellt werden.
12. Staatskanzlei des Kantons Zürich: Präsentation des Kantons Zürich im Rahmen eines Kantonstages an der Fête des Vignerons 2019 Bereich Feste Gesuchstellende Staatskanzlei des Kantons Zürich Organisation Ausgangslage Im Dezember 2017 nahm der Regierungsrat eine Einladung der Winzerbruderschaft (Confrérie des Vignerons) zur Teilnahme an der Fête des Vignerons 2019 an, die vom 18. Juli bis zum 11. August stattfinden wird. Um die gesamt- schweizerische Bedeutung des Festes zu betonen, lud die Confrérie für 2019 sämtliche Kantone ein, sich am Fest zu beteiligen. Alle Kantone sind der Einladung gefolgt. Die meisten Kantone halten einen eigenen Kantonstag ab. Der Zür- cher Kantonstag wurde auf Sonntag, 4. August 2019, festgelegt. Der Anlass, zu dem 2019 rund eine Million Besucherinnen und Besucher er- wartet werden, wird alle 22 bis 25 Jahre einmal durchgeführt. 2016 setzte die Unesco die Fête des Vignerons als lebendige Tradition der Schweiz auf die Liste des immateriellen Kulturerbes. Projektziel Präsentation des Kantons Zürich in der West- schweiz Projektbeschrieb Der Kanton will sich in Vevey sympathisch, viel- seitig und erinnerungswirksam vorstellen. Die Staatskanzlei leitet die vorbereitende Arbeits- gruppe. Für die Durchführung des Auftritts wird sie von einem Zürcher Veranstaltungsunter- nehmen und Sachverständigen aus der Verwal- tung, des Branchenverbandes Zürcher Wein und des Zürcher Zunftwesens sowie von Zürich Tou- rismus unterstützt. Der Auftritt steht unter dem Motto «Zürich schampar joli / Zürich simple- ment schön». Die offizielle Delegation besteht aus Repräsentantinnen und Repräsentanten des Kantons. Dazu zählen u. a. die abgeordneten Mit- glieder des Regierungsrates, das Präsidium des Kantonsrates, die Zürcher Ständeratsmitglieder sowie eine Delegation des Zürcher Gemeinde- präsidentenverbandes. Die voraussichtlich rund 800 Personen der Delegation können gemeinsam
mit einem SBB-Extrazug an- und zurückrei- sen. Hauptprogrammpunkte des Kantonstages bilden der Einzug am Morgen, ein musikali- sches Bühnenprogramm, ein Umzug am Nach- mittag sowie eine Ausstellung auf der Seeplatt- form vor der Festarena. Hinzu kommen weite- re Aktivitäten, wie z. B. die Präsentation eines Kunstvideos von Zürcher Künstlerinnen und Künstlern auf einem grossflächigen Monitor, ein digitales Ratespiel und der Einsatz von Stelzenfiguren. Kosten Fr. 752 000 Gewünschter Beitrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die beteiligten Zünfte und der Branchenver- band Zürcher Wein leisten einen Beitrag von Fr. 246 400. Zudem übernimmt die Staatskanz- lei einen Beitrag von Fr. 5600. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Fest bietet eine gute Gele- genheit, den Kanton Zürich dem Publikum des national bedeutsamen Winzerfestes über die Sprachgrenze hinweg näherbringen zu können. Bewilligter Beitrag Fr. 500 000
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 00000): in Franken
1. Genossenschaft Motorschiff Etzel Investitionsbeitrag für Sanierung der «MS Etzel» 120 000
2. Pro Mente Sana Beitrag für Pilotprojekt «Vertrauenspersonen» 494 000
3. Verein Weltklasse Zürich Beitrag für Digitalisierungsprojekt 30 000
4. Stiftung Alpine Rettung Beitrag für Rettungsaktivitäten 2019–2021 180 000
5. Verlag Hochparterre AG Druckkostenbeitrag für Architekturführer Zürich 60 500
in Franken
6. Schweizer Vogelschutz (SVS) / BirdLife Schweiz Ausstellungsbeitrag für «Singen wie die Vögel» 300 000
7. Stiftung Filmbulletin Beitrag zur Digitalisierung des Archivs 40 000
8. Limmat Verlag Druckkostenbeitrag für Biografie Greti Caprez-Roffler 30 000
9. Verein Theaterhaus Gessnerallee Investitionsbeitrag für die Modernisierung der Bühnentechnik 450 000
10. Railvetica GmbH Beitrag für die Sanierung von vier Personen- und einem Postbahnwagen 250 000
11. Stiftung Bühl, Wädenswil Druckkostenbeitrag für Jubiläumspublikation 19 000
12. Staatskanzlei des Kantons Zürich Beitrag für den Auftritt des Kantons Zürich an der Fête des Vignerons 2019 in Vevey 500 000 Total 2 473 500
II. Die Beitragsempfängerinnen und -empfänger werden im Sinne einer Auflage verpflichtet, geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption, Annahme von unrechtmässigen Leistungen zwecks Erzielens von Vorteilen oder den Rückfluss von Teilen einer vertraglichen Zahlung («Kick-back»), zu treffen. III. Es werden jeweils 90% eines bewilligten Beitrages sofort bzw. nach Erfüllen der Auflagen bzw. nach schriftlicher Bestätigung, dass die Auflagen eingehalten werden, ausbezahlt. Die restlichen 10% des Beitra- ges werden erst ausbezahlt, nachdem dem Lotteriefonds der verlangte Schlussbericht eingereicht wurde und der Fonds diesen Schlussbericht akzeptiert hat. IV. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Finanzkom- mission des Kantonsrates und die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli