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Entscheid

RRB Nr. 999/2014

Gefahrgutrecht, Revision, Schreiben an das UVEK

24. September 2014Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. September 2014

999. Revision des Gefahrgutrechts (Anhörung)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 4. August 2014 unterbreitet das Bundesamt für Stras- sen (ASTRA) den Entwurf für eine Änderung des Gefahrgutrechts zur Stellungnahme. Das Gefahrgutrecht regelt national und international die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse. Die umfangrei- chen Änderungen betreffen das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) und als Folge davon die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR).

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Zustelladresse: Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, und per E-Mail an gefahrgut@astra.admin.ch): Mit Schreiben vom 4. August 2014 unterbreiteten Sie uns Änderungen des Gefahrgutrechts im Rahmen einer Anhörung zur Stellungnahme. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Das Gefahrgutrecht regelt national und international die sichere Be- förderung gefährlicher Güter auf der Strasse. Die äusserst umfangreichen Änderungen betreffen das Europäische Übereinkommen über die inter- nationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) und als Folge davon die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR). Wir sind mit den vorgesehenen Änderungen grund- sätzlich einverstanden. Wo einzelne präzisierende Bemerkungen anzu- bringen sind, haben wir diese im beiliegenden Fragebogen formuliert.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und an die Sicher- heitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi