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Entscheid

sbau-oder-Konsolidie

Verwaltungsbehörden 31.12.2005 sbau oder Konsolidierung?

31. Dezember 2005Deutsch45 min

Source admin.ch

Erwägungen

5.

8 Jahre für Frauen forderte, den Ausbau der AHV voranzutreiben.37 Die von den Sozialdemokraten während den Revisionsarbeiten an den Tag gelegte politische Bescheidenheit bedeutet jedoch nicht, dass die Partei dem weiteren Ausbau der AHV in der näheren Zukunft keine Bedeutung mehr einräumte. Aus ihrer Sicht diente die Konsolidierung einzig und allein dazu, das System der sozialen Sicherheit durch die unruhige Zeit der wirtschaftlichen Krise und der damit verbundenen politischen Unruhen zu manövrieren. Ein langfristiges Einfrieren des Leistungskataloges der AHV auf dem erreichten Stand kam dagegen für die SP nicht in Frage. Bereits bei der nächsten Revision sollten Themen und Problempunkte, die während der neunten AHV-Revision zu kurz kamen oder den Konsolidierungsbemühungen zum Opfer fielen, wieder vorgebracht werden. Dabei sollte 151 -- 11 of 27 -Ausbau oder Konsolidierung? endlich die Stellung der Frau verbessert werden. Des Weiteren sollte auch die Diskussion bezüglich der Höhe der durch die AHV ausbezahlten Renten wieder aufgenommen werden. Auch die CVP und SVP unterstützten die Bemühungen, die AHV ohne grossen Substanzverlust zu konsolidieren. So wies die CVP-Politikerin Elisabeth Blunschy die von den Gegnern der AHV-Vorlage vertretene Ansicht zurück, dass die Revision «einen grosszügigen Ausbau der Versicherungsleistungen [anstrebe], was sich schlecht vertrage mit der Finanzlage des Bundes und mit der wirtschaftlichen Lage. Ein solcher Ausbau ist mit dieser Revision ebenso wenig geplant wie ein unzumutbarer Abbau auf Kosten der Rentner. Es geht bei der neunten AHV-Revision darum, das bisher Erreichte zu festigen und vor allem die finanziellen Grundlagen zu sichern.»38 Gemäss Nationalrat Erwin Freiburghaus unterstützte auch die SVP grossmehrheitlich die Vorlage. Er betonte, dass für die Partei eine Demontage des grössten Sozialwerkes der Schweiz nicht in Frage komme. Die SVP war aber ebenso der Meinung, dass in Zukunft die wirtschaftlichen Gegebenheiten ausschlaggebend für den weiteren Ausbau sein müssten: «Es wäre politisch verhängnisvoll, die Unsicherheit über die Zukunft dieses Werkes noch zu vergrössern. Wir alle, von links bis rechts, sind an einer Konsolidierung ausserordentlich interessiert. Es gibt genug ausländische Beispiele, die zeigen, wohin der Weg führt, wenn bei einem Ausbau nicht Mass gehalten wird.»39 Wie die anderen drei grossen Parteien, so befürwortete auch die FDP eine Konsolidierung der AHV. Doch aus den Ausführungen ihres Fraktionssprechers, Hans Rüegg, geht hervor, dass die FDP der bundesrätlichen AHV-Vorlage gegenüber bedeutend kritischer eingestellt war als die anderen Parteien und dass die Partei in verschiedenen Problembereichen stark gespalten war. So wurde unter anderem kritisiert, dass bis anhin Unterlagen über die prognostizierte Entwicklung des Gesamtaufwands aller Sozialwerke ab 1980 fehlen würden. Daher gehe die Vorlage unter anderem nur ungenügend auf die prognostizierte demografische Entwicklung ein, die zu Ungunsten des bisherigen zur Finanzierung der AHV-Leistungen verwendeten Umlageverfahrens verlaufe. Eine Mehrheit der FDP-Fraktion sprach sich zudem für einen von Otto Fischer, Direktor des SGV, bereits in der AHV-Kommission des Nationalrats eingebrachten Minderheitsantrag aus. Fischer wollte erreichen, 152 -- 12 of 27 -Ausbau oder Konsolidierung? dass auf eine Prämienpflicht für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner verzichtet würde. Im Verlaufe der Parlamentsdebatte und in einer ansehnlichen Reihe von Artikeln und Interviews übte der Gewerbepolitiker zudem harsche Kritik an der Vorlage und an der schweizerischen Sozialpolitik im Allgemeinen. Seiner Meinung nach führten die vorgesehenen Reformen in der Alters- und Hinterbliebenenversicherung zu einer einseitigen «Diskriminierung der Selbständigerwerbenden».40 Laut Fischer würden durch die geplante Wiedereinführung der 1954 abgeschafften Beitragspflicht für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner vor allem Gewerbetreibende negativ betroffen. Da viele Selbständigerwerbende über keine eigene Pensionskasse verfügten, müssten sie häufig über das Pensionsalter hinaus arbeiten.4' Er warf Bundesrat Hürlimann und den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die sich für diese Neuerung aussprachen, vor, dass sie das Gewerbe übervorteilen würden. Bundesrat Hürlimann liebe es, «von sozialer Gerechtigkeit, von sozialem Rechtsstaat und dergleichen zu sprechen. Er geht dabei offenbar von der Überlegung aus, dass die Arbeitnehmer die sozial Benachteiligten sind und die Selbständigerwerbenden ohne weiteres bezahlen können».42 Die FDP war auch bezüglich der Frage, ob die Einnahmenseite der AHV durch eine Prämienerhöhung für Selbständigerwerbende aufgebessert werden solle, gespalten. Mit der Anhebung der Beitragssätze sollte die 1969 den Selbständigerwerbenden zugestandene Beitragsermässigung teilweise wieder rückgängig gemacht werden. Laut dem Sprecher der Kommission des Nationalrates, SP-Nationalrat Richard Müller, war diese Beitragsermässigung zu einem Zeitpunkt erfolgt, «wo man glaubte, die AHV schwimme im Geld».43 Dem Antrag des Bundesrats, wonach Selbständigerwerbende den gleichen Beitrag wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen zu entrichten hätten, folgte die nationalrätliche Kommission nicht vollumfänglich. Sie arbeitete einen politischen Kornpromiss aus, den zunächst auch Fischer mittrug: Zum einen sollten die Beitragssätze nicht um die vom Bundesrat geforderten 1,1, sondern bloss um 0,5, also von 7,3 auf 7,8 Prozent erhöht werden. Zum anderen wurde die Einkommensobergrenze, ab der eine sinkende Beitragsskala zu greifen beginnen sollte, signifikant erhöht. Dies hätte zur Folge gehabt, dass Selbständigerwerbende, die nur über ein bescheidenes Einkommen verfügten, in Zukunft trotz eines generell höheren Beitragssatzes zum Teil erheblich 153 -- 13 of 27 -Ausbau oder Konsolidierung? geringere Beiträge hätten entrichten müssen.44 Doch auch dieser Kompromiss konnte die Kritiker, speziell die Vertreter des Gewerbes, nicht überzeugen. Eine schwache Mehrheit der FDP-Fraktion schloss sich dem Minderheitsantrag Fischer an, der sich gegen eine Prämienerhöhung der Selbständigerwerbenden aussprach, und unterstützte damit die Politik der Vertreter des finanz- und sozialkonservativen Gewerbeverbands.45 Noch in einem dritten Punkt unterschied sich die Position der FDP von der Haltung der SP und der CVP. Eine Mehrheit der FDP-Fraktion wehrte sich gegen die anvisierte schrittweise Erhöhung der jährlichen Bundessubventionen an die AHV. Man war der Meinung, dass angesichts der leeren Bundeskasse und des vom Souverän mehrfach erteilten Sparauftrags46 allfällige Defizite bis 1980 durch den AHV-Fonds zu decken seien. Auch in diesem Punkt schloss sich die FDP der Position des SGV an, der sich bereits 1974 für eine «Limitierung der Beiträge der öffentlichen Hand an die AHV/IV» ausgesprochen hatte.47 In den erwähnten und in der FDP kontrovers diskutierten Punkten setzte sich jeweils der rechts- und finanzkonservative Flügel durch. Speziell den Vertretern des SGV kam dabei ein grosses Gewicht zu. Die von der FDP verfolgte Politik hatte nicht nur und vielleicht nicht einmal in erster Linie die Konsolidierung der AHV zum Ziel. Die von den Freisinnigen verfolgte strategische Stossrichtung zielte auf die Eindämmung der AHV ab. Mittels der drei von der FDP unterstützten Minderheitsanträge, die sich gegen Verbesserungen auf der Einnahmenseite richteten, sollten weitere Expansionsschritte der AHV verhindert werden. Gemäss dem Credo von Otto Fischer, wonach sich die Ausgaben des Staats nur durch eine restriktive Finanzpolitik unter Kontrolle halten lassen,48 versuchte die FDP das Ausgabenwachstum der AHV zu bremsen. Diese Strategie war konsistent mit der seit dem Parteitag von 1974 in der Partei verbreiteten Ansicht, dass der Ausbau der AHV nicht mehr weiter vorangetrieben werden solle. Auch wenn sich die drei Anträge der FDP in der parlamentarischen Debatte nicht durchsetzen liessen, kam ihnen doch eine grosse Bedeutung zu. Sie signalisierten eine im Gefolge der neunten AHV-Revision einsetzende Infragestellung und zunehmende Problematisierung der Entwicklungstendenzen im Bereich der sozialen Wohlfahrt. Sie sind Ausdruck eines wachsenden Widerstandes gegen die seit den 1950er Jahren kontinuierlich anwachsende Staatsquote. Aufgrund des Umstandes, dass der SGV einer 154 -- 14 of 27 -Ausbau oder Konsolidierung? der zentralen Kritiker dieser Entwicklung war, werden im nächsten Abschnitt der im SGV geführte Sozialdiskurs sowie seine kritische Haltung gegenüber Bürokratie und Staatsinterventionismus jeder Art genauer dargestellt. Die Gedankenwelt des Schweizerischen Gewerbeverbands Im Gegensatz zu den bürgerlichen Bundesratsparteien unterstützte der Schweizerische Gewerbeverband bereits den Verfassungsartikel zum Obligatorium der beruflichen Vorsorge nicht aktiv. Da das Gewerbe grosse Deckungslücken im Bereich der beruflichen Vorsorge aufwies, war der SGV dem Obligatonum der zweiten Säule gegenüber sehr kritisch eingestellt. Es wurde befürchtet, dass die Verankerung des Drei-Säulen-Systems in der Verfassung für das Gewerbe in erster Linie höhere Kosten und einen grösseren administrativen Aufwand mit sich bringen würde.49 Der SGV vertrat die Ansicht, dass die auch von ihm nicht bestrittenen Lücken, über die das System der Altersvorsorge in der Schweiz zu Beginn der 1970er Jahre noch verfügte, durch den massvollen Ausbau der AHV sowie durch die Förderung der fakultativen beruflichen Vorsorge zu stopfen seien.50 Durch die Verankerung des Artikels der beruflichen Vorsorge in der Verfassung sah sich der Gewerbeverband jedoch gezwungen, seine politische Strategie im Bereich der Sozialpolitik zu revidieren. Die mit dem Obhgatonum der zweiten Säule verbundenen zusätzlichen finanziellen Aufwendungen waren mittelfristig nicht mehr zu verhindern. Aufgrund der auf das Gewerbe zukommenden Kosten war es für den SGV umso wichtiger, dass die anstehende neunte AHV-Revision nicht zu einer weiteren finanziellen Mehrbelastung des Gewerbes führen würde. Unter anderem aus diesem Grund wurden die geplante Erhöhung der AHV-Beiträge der Selbständigerwerbenden sowie die vorgesehene Wiedereinführung der Beitragspflicht für Erwerbseinkommen von Pensionären vom SGV abgelehnt und bekämpft.'1 Gerade Otto Fischer betrachtete die im ökonomischen wie im sozialen Bereich zu verzeichnende Zunahme an bürokratischen Auflagen und die damit verbundene finanzielle Mehrbelastung als eine Bedrohung des Gewerbes und als eine Infragestellung der freiheitlichen Wirtschaftsord155 -- 15 of 27 -Ausbau oder Konsolidierung? nung der Schweiz. Diese Ansicht lag auch dem 1975 vom SGV erfolgreich gestalteten Abstimmungskampf gegen die Verankerung eines Konjunkturartikels in der Bundesverfassung zugrunde, der eine breite gesetzliche Basis für Steuerungsmassnahmen geboten hätte.S2 Fischer begründete die Skepsis des SGV gegenüber staatlichen Interventionen in die Wirtschaft wie folgt: Das Gewerbe habe realisieren müssen, «dass die staatlichen Eingriffe, so sehr sie sich im Einzelfall isoliert gesehen begründen lassen, schwerwiegende Machtkonzentrationen bei den staatlichen Instanzen zur Folge haben, gegen die sich vor allem die kleineren und mittleren Betriebe kaum wehren können. Man vertritt deshalb den Standpunkt, dass höchstens kontrollierbare Massnahmen der Globalsteuerung der Wirtschaftstätigkeit in Frage kommen könnten und dass im übrigen die freie Wirtschaft, trotz aller ihrer Unvollkommenheiten auch heute immer noch besser auf die Wechselfälle der Zeit reagiert, als eine von Gesetzen und Beamten gelenkte.»» Fischer betonte, dass die in der Öffentlichkeit nach wie vor oft zu hörende Ansicht, dass der Gewerbepolitik generell der Hang zum Protektionismus eigen sei, auf die jetzige Verbandsleitung des SGV sowie auf die junge und mittlere Generation der Gewerbetreibenden nicht mehr zutreffe. Die Zeit, als man sich von gewerblicher Seite gegen eine uneingeschränkte Handels- und Gewerbefreiheit ausgesprochen habe, sei schon lange vorbei.'4 Fischer war der Meinung, dass die zu verzeichnende gesetzliche Überregulierung sowie die in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegenen Fiskal- und Sozialabgaben nicht nur auf die Gewinnmargen des Gewerbes drücken, sondern auch die Risikobereitschaft der Wirtschaftsakteure reduzieren würden. «Man resigniert und verliert den Glauben daran, dass es für einen Selbständigerwerbenden auf die Dauer sinnvoll sein kann, Risiken zu tragen. Und man versucht, sich in die allgemeine Maschinerie der modernen Zivilisation einzuordnen, gibt die selbständige Erwerbstätigkeit auf und stösst zum unabsehbaren Heer der Unselbständigerwerbenden.»" Fischer sah die Entfaltungsmöglichkeiten und die Bewegungsfreiheit der Unternehmer durch die Vielzahl von sozialpolitischen Massnahmen eingeschränkt und bedroht. Seines Erachtens wurde die schweizerische Sozialpolitik von politischen Kräften, welche die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung radikal ändern wollten, als Vehikel benutzt.'6 Er verstand die sukzessive Ausdehnung der Staatstätigkeit und die damit verbundene 156 -- 16 of 27 -Ausbau oder Konsolidierung? Umverteilung als «gigantische[n] Umwälzungsprozess, der uns in direktem Marsch in Richtung <Schweden> führt».57 Während in der Schweiz die Sozialpolitik in früheren Jahrzehnten sowohl institutionell ungenügend verankert als auch materiell zu wenig ausgebaut worden sei, neige sie heute zur Überbordung und Fehlentwicklung. Daher sei das Setzen von politischen Grenzen unerlässlich.'8 Die konsequente Opposition gegen eine erneute Anhebung der Staatsbeiträge an die AHV war konsistent mit der vom Gewerbeverband vertretenen generellen Kritik am Interventions- und Sozialstaat. Im Verlaufe der 1970er Jahre wurde eine stattliche Reihe von Artikeln, Interviews und Vorträgen produziert, in denen sich führende Exponenten des SGV kritisch mit der seit den 1960er Jahren zunehmenden Staatsquote und mit den kontinuierlich und ungebrochen anwachsenden Sozialabgaben befassten." Beim Gewerbeverband ging das Gespenst des Wohlfahrtsstaates um. Spätestens seit dem Einsetzen der Wirtschaftskrise in der Mitte der 1970er Jahre war man sich beim SGV darüber einig, dass einschneidende Korrekturen in den Bereichen der Sozial-, Wirtschafts- und besonders der Finanzpolitik der Schweiz vonnöten seien. Vor allem der Staat und die von ihm aufgebürdete Abgabenlast müssten zurückgedrängt werden. Mit harschen Worten wurde die angeblich auch bei bürgerlichen Politikerinnen und Politikern auszumachende Staatsgläubigkeit kritisiert. Aus der Sicht von Fischer konnte nicht einfach die Linke für den aus seiner Sicht aufgeblasenen Staatsapparat und für den sich unaufhaltsam entfaltenden und perfektionierenden Sozialstaat verantwortlich gemacht werden. Vielmehr hätten die bürgerlichen Parteien sehr oft Hand zur Etablierung einer durch staatliche Regeln und Verordnungen durchsetzten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung geboten.60 Fischer war der Meinung, dass nur durch eine restriktive Finanzpolitik der Expansionsdrang des Staates gebrochen werden könne. Dies sei der Grund, weshalb der Gewerbeverband der Finanzpolitik eine so grosse Bedeutung beimesse und sich vehement sowohl gegen die Erschliessung neuer Finanzquellen, das heisst gegen die Einführung neuer Abgaben, als auch gegen eine Politik des Schuldenmachens zur Wehr setzte. Laut Fischer zeige die Erfahrung, «dass die ausserordentliche Eskalation der Bundesausgaben, gegen die kein Kraut gewachsen scheint, nur über eine knappe Bemessung der Einnahmen einigermassen im Griff behalten werden kann. Dies und die direkten Auswirkungen von Steuer157 -- 17 of 27 -Ausbau oder Konsolidierung? erhöhungen auf die seit Jahren angespannte Kostenlage der gewerblichen Unternehmung haben zur Folge, dass das Gewerbe eine harte Finanzpolitik führt. Deren Zielsetzung ist die Stabilisierung der Ausgaben mittels Einsparungen, die sich vor allem auf den Konsum- und Transferbereich unter möglichster Schonung der Militär- und Investitionsausgaben konzentrieren soll.»6' Das generelle Ziel des SGV war die Eindämmung des Staats- und Ausgabenwachstums; dies sollte durch eine dem Geiste des Monetarismus verpflichtete politische Strategie erreicht werden, welche mittels einer Politik der leeren Kassen die Politiker in ihrem Ausgabenverhalten zu disziplinieren und zu einem generellen Umdenken zu zwingen versuchte. Das Referendum wird ergriffen Gegen die neunte AHV-Revision ergriff im Sommer 1977 ein sechsköpfiges Komitee das Referendum. Bekannteste Mitglieder waren Nationalrat Hans Ulrich Graf sowie Arthur C. Bisegger, welcher der Partei der Republikaner angehörte. Daneben waren noch zwei Anwälte, ein Buchdrucker und ein Kaufmann Mitglied des Komitees.62 Graf gehörte offiziell keiner Fraktion an, stand jedoch den Republikanern von James Schwarzenbach nahe. Von dieser Seite versprach er sich auch unmittelbare Unterstützung für das Referendumsvorhaben. Es handelte sich um das erste Mal überhaupt, dass das Referendum gegen ein AHV-Revisionswerk ergriffen wurde. Auch der SGV drohte im Verlauf der Arbeiten an der neunten AHV-Revision mehrfach mit dem Referendum, falls die Vorlage nicht in verschiedenen Teilaspekten zu Gunsten des Gewerbes nachgebessert würde. Otto Fischer beteuerte jedoch, dass weder er noch der Gewerbeverband von den Mitgliedern des Referendumskomitees informiert und in die Planung mit einbezogen worden seien.'3 Auch Markus Kamber, Vizedirektor des SGV, betonte, dass das Referendum gegen die neunte AHV-Revision nicht vom SGV initiiert worden sei. Er machte jedoch auch klar, dass das Referendumskomitee dem Gewerbe nahe stehe und dass der Gewerbeverband, nachdem das Referendum zustande gekommen sei, sich für ein Nein bei der anstehenden Abstimmung einsetzen werde. Von einem 158 -- 18 of 27 -Ausbau oder Konsolidierung? Abstimmungserfolg ging man jedoch nicht aus. Laut Kamber ging es in erster Linie darum, «möglichst viele Neinstimmen gegenüber der neunten AHV-Revision zu mobilisieren, damit nicht etwa eine zu glanzvolle Annahme resultiert. Daraus würde nämlich die Linke ableiten, dass die AHV gewissermassen sakrosankt ist, sie würde ein wuchtiges Ja als Sieg gegenüber der Wirtschaft auslegen und sie würde zweifellos künftige Vorstösse [...] immer wieder mit dem Abstimmungsausgang über die neunte Revision begründen und unterstreichen können. Das sind die taktischen Überlegungen zum Nein.»64 Nebst dem SGV wurde vom Redressement National (RN) sowie von der Vereinigung des Schweizerischen Importund Grosshandels (VSIG) die Neinparole herausgegeben. Von den gesamtschweizerischen Parteien sprachen sich bloss die Republikaner sowie die Liberale Partei (LPS) und die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) gegen die neunte AHV-Revision aus. Zudem gaben verschiedene bürgerliche Kantonalparteien die Neinparole heraus und folgten damit nicht den Vorgaben ihrer Mutterparteien. Insbesondere einige freisinnige Kantonalparteien sprachen sich gegen die neunte AHV-Revision aus.6' Der politische Anteil der einzelnen Parteien und Organisationen am Zustandekommen des Referendums und am anschliessenden Abstimmungskampf ist allerdings weiterhin klärungsbedürftig. In diesem Zusammenhang müsste besonders die Rolle des RN noch aufgearbeitet und beurteilt werden. Es ist zu vermuten, dass dem RN eine ähnlich wichtige Funktion wie dem SGV zukam. In den Augen der Kritiker wurde die Vorlage ihrem Anspruch nicht gerecht: Von einer wirklichen Konsolidierung könne keine Rede sein. Hans Letsch, FDP-Nationalrat und Professor für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Hochschule St. Gallen, stellte fest, dass mit der neunten AHV-Revision zwar der weitere Ausbau der Sozialwerke gegenüber den Jahren der Hochkonjunktur gebremst werde. Doch sowohl die Erhöhung der Bundesbeiträge als auch der automatische, «über die Teuerung hinausgehende generelle Anspruch auf Rentenanpassung [trägt] den veränderten Verhältnissen aber zu wenig Rechnung».66 Die neunte AHV-Revision wurde schliesslich im Februar 1978 mit 66 Prozent Jastimmen klar angenommen. Ebenso eindeutig wurde die am selben Tag zur Abstimmung vorgelegte Poch-Initiative abgelehnt, welche die Herabsetzung des Pensionsalters vorsah. Lediglich 21 Prozent der Stimmen159 -- 19 of 27 -Ausbau oder Konsolidierung? den sprachen sich für diese Vorlage aus. Das Abstimmungsergebnis belegt, dass die Stimmberechtigten weder bereit waren, die AHV einem rigorosen Sparkurs auszusetzen, noch sich für die Kürzung des bereits erreichten Leistungskataloges auszusprechen. Doch auch die weitere Expansion des nach wie vor wichtigsten Sozialwerkes kam zu Beginn der 1980er Jahre aus der Sicht der Stimmberechtigten nicht in Frage. Die Auseinandersetzungen um die neunte AHV-Revision zeigen deutlich, dass im Verlauf der 1970er Jahre die politischen Widerstände gegen den weiteren Ausbau der AHV zugenommen haben und dass der Expansionsprozess dieses Sozialwerkes erfolgreich eingedämmt wurde/7 Die in der Sozialpolitik an Einfluss gewinnenden bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsverbände vertraten die Ansicht, dass die AHV zu Gunsten der Entwicklung der beruflichen und privaten Vorsorge auf dem erreichten Stand eingefroren werden sollte. Diese Politik bestimmte auch die zehnte AHV-Revision, welche sich speziell mit der Forderung nach einer Gleichstellung von Mann und Frau sowie mit der Frage eines früheren und flexiblen Rentenalters befasste. Diese beiden Anliegen stiessen unter anderem aufgrund finanzpolitischer Vorgaben auf ein grosses Hindernis: Die Revision sollte kostenneutral sein.68 Anmerkungen

1.

Ich danke Matthieu Leimgruber für seine wertvolle Kritik.

2.

Dies bedeutete jedoch nicht, dass die seit März 1965 gesetzlich verankerten Ergänzungsleistungen, die an Personen ausbezahlt wurden, die trotz der verbesserten Renten finanziell nicht überleben konnten, abgeschafft werden konnten. Vgl. Hans Peter Tschudi, Im Dienste des Sozialstaates. Politische Erinnerungen, Basel, Berlin 1993, 166 ff.

3.

Die durch den Bundesrat eingebrachte BVG-Vorlage, welcher der Nationalrat bei seinen Beratungen weitgehend folgte, wurde durch den Ständerat zurückgewiesen. Er zog es vor, eine gänzlich neue, in verschiedenen Bereichen vom bundesrätlichen Vorschlag stark abweichende Vorlage auszuarbeiten. Das Gesetzeskonzept des Ständerates wurde schliesslich Ausgangspunkt des BVG-Gesetzes von 1982. Vgl. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat (1981), 1006 ff.

4.

Während die AHV gemäss dem Drei-Säulen-Konzept die erste Säule bildet, die den Existenzbedarf abzudecken hat, kommt der zweiten Säule, der beruflichen Vorsorge, in Kombination mit der Leistung der ersten Säule die Aufgabe zu, den Rentnern die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Als finanzieller Richtwert, der die Aufrechterhaltung der gewohnten Lebensweise ermöglichen sollte, ging man ursprünglich von rund 60 Prozent des früheren Bruttolohns aus. Die dritte Säule hat sich an den persönlichen Bedürfnissen und Sparmög160 -- 20 of 27 -Ausbau oder Konsolidierung? lichkeiten des Einzelnen zu orientieren und dient dem individuellen Sparen und der Eigentumsbildung. Vgl. ebd., 1006; Christine Luchsinger, Solidarität, Selbständigkeit, Bedürftigkeit. Der schwierige Weg zu einer Gleichberechtigung der Geschlechter in der AHV, 1939-1980, Zürich 1995, 147.

5.

Otto Fischer, «Das Gewerbe vor dem Obligatorium der zweiten Säule der AHV», in: Gewerbliche Rundschau, 17/2 (1972), 67-72, hier 68.

6.

Die Inflation wuchs in der Schweiz seit den späten 1960er Jahren kontinuierlich an und erreichte in der ersten Hälfte der 1970er Jahre ihren Höhepunkt. Sie betrug zeitweise an die 10 Prozent. Vgl. Michael Bernegger, Die Schweiz unter flexiblen Wechselkursen, Bern, Stuttgart 1988, 4.

7.

Tages-Anzeiger, 17. Dezember 1973.

8.

Vgl. die Voten von SP-Nationalrat Heinz Bratschi in: Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat, 1977, 276. Zu der über viele Jahre sich hinziehenden politischen Auseinandersetzung über die Etablierung eines Rentenanpassungsmechanismus: Matthieu Leimgruber, Achieving Social Progress Without State Intervention? A Political Economy of the Swiss Three-Pillar Pension System (1890-1972), Diss., Lausanne 2004 (http://homepage.mac.com/matthieu_leimgruber/FileSharing3.html, 15. August 2005).

9.

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat (1975), 387.

10.

National-Zeitung, 19. März 1974.

11.

Ebd.

12.

Paul Bürgi, «Die AHV und ihre Zukunftsprobleme», in: Politische Rundschau. Zeitschrift für Kultur, Politik und Wirtschaft, 5 3 / 1 - 2 (1974) 12-14, h i e r J 3 -

13.

Tschudi, Im Dienste des Sozialstaates (wie Anm. 3), 163.

14.

Neue Zürcher Zeitung, 12. Februar 1974.

15.

Paul H. Ehinger, «Zur Sozialpolitik der FDP», in: Politische Rundschau. Zeitschrift für Kultur, Politik und Wirtschaft, 53/1-2 (1974), 1 f.

16.

Georg Eiser, «AHV und 3. Säule», in: Politische Rundschau. Zeitschrift für Kultur, Politik und Wirtschaft, 53/1-2 (1974), 29-31, 30.

17.

Martha Ribi, «Sozialvorsorge, auch diese an einem Wendepunkt?», in: Politische Rundschau. Zeitschrift für Kultur, Politik und Wirtschaft, 53/1-2 (1974), 43-45, hier 44.

18.

Ebd., 45. Zur wirtschaftsliberalen Einschätzung der achten AHV-Revision: Till Bandi, Silvio Borner, «Die Soziale Sicherung in ökonomischer Sicht: Versuch einer Standortbestimmung», in: Schweizerische Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 112 (1976), 299-309.

19.

Peter Binswanger, «AHV: Prioritäten setzen!», in: Politische Rundschau. Zeitschrift für Kultur, Politik und Wirtschaft, 53/1-2 (1974), 15-18, hier 16. Bezüglich der zentralen Rolle, die Binswanger in den Auseinandersetzungen um die AHV spielte, siehe auch den Beitrag von Matthieu Leimgruber in diesem Band. Zu den Gründen, weshalb in demokratischen Staaten die Politik stark kurzfristig orientiert ist und welche Auswirkungen dieses Verhalten auf die Etablierung notwendiger Reformprojekte hat: Christian C. von Weizsäcker, Logik der Globalisierung, Göttingen 1999, 25 ff.

20.

Zur handlungskoordinierenden Funktion von Institutionen: Douglass C. North, Institutionen, institutioneller Wandel und Wirtschaftsleistung, Tübingen 1992; Hansjörg Siegenthaler, Regelvertrauen, Prosperität und Krise. Die Ungleichmässigkeit wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung als Ergebnis individuellen Handelns und sozialen Lernens, Tübingen 1993. 161 -- 21 of 27 -Ausbau oder Konsolidierung?

21.

Binswanger, «AHV: Prioritäten setzen!» (wie Anm. 19), 16.

22.

Eiser, «AHV und 3. Säule» (wie Anm. 16), 31.

23.

Bereits im Verlauf der 1960er Jahre begann sich die konjunkturpolitische Aussicht zu verdunkeln. Vgl. Felix Müller, Hans Schäppi, Jakob Tanner, Krise: Zufall oder Folge des Kapitalismus? Die Schweiz und die aktuelle Wirtschaftskrise. Eine Einführung aus marxistischer Sicht, Zürich 1976, 142 ff.

24.

1973 standen die gerade beim Gewerbe hoch umstrittenen Konjunkturdämpfungsmassnahmen im Zentrum der Aufmerksamkeit. Sie sollten in Kombination mit der Freigabe der Wechselkurse, welche im Januar 1973 durch die Nationalbank erfolgte, die Inflation eindämmen helfen. Vgl. zum Beispiel die Ausgabe der «Politischen Rundschau» mit dem Titel: «Konjunkturpolitisches Dilemma?» (52/3, 1973). Auch der Parteitag der FDP von 1974 wurde noch stark durch das Thema «Notwendigkeit und Grenzen des wirtschaftlichen Wachstums» bestimmt. Vgl. «Notwendigkeit und Grenzen des wirtschaftlichen Wachstums», in: Politische Rundschau, 53/1-2 (1974), 59.

25.

Nach Bernegger waren die von der Schweiz im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise der 1970er Jahre ergriffenen wirtschafts-, geld- und fiskalpolitischen Massnahmen nicht immer erfolgreich. Verglichen mit anderen OECD-Staaten, die im Gegensatz zur Schweiz keine so restriktive Geld- und Finanzpolitik verfolgten, konnte die Schweiz ihre Staatsquote zwar am nachhaltigsten stabilisieren. Ebenso konnten im Bereich der Inflations- und Defizitbekämpfung Erfolge verbucht werden. Doch die verfolgte Politik hatte negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum, das in der Schweiz im Vergleich mit allen anderen Industrieländern mit Abstand am schwächsten war; vgl. Bernegger, Die Schweiz unter flexiblen Wechselkursen (wie Anm. 6), 5 f.

2.6

Ibid., 1 ff. und 60 f.

27.

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat (1975), 387.

28.

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat (1977), 288.

29.

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat (1975), 390.

30.

Luchsinger, Solidarität (wie Anm. 4), 173.

31.

Vgl. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat (1977), 280 f.

32.

Ebd., 275.

33.

Ebd., 275 f.

34.

Ebd., 325.

35.

Ebd., 328.

36.

Ebd.

37.

Die Vorlage kam zusammen mit dem Referendum zur neunten AHV-Revision im Februar 1978 zur Abstimmung und wurde klar verworfen. Siehe dazu auch Peter Binswanger, Histoire de l'AVS. Assurance-vieillesse et survivants suisse, Zürich 1987.

38.

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat (1977), 276.

39.

Ebd., 274.

40.

Ebd., 293.

41.

Ebd., 292 f.

42.

Neue Zürcher Zeitung, 25. September 1976.

43.

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat (1977), 268. Die Absenkung des Beitragsniveaus für Selbständigerwerbende ist jedoch auch als ein Zugeständnis an das Gewerbe zu bewerten. Es ging um die Eindämmung des gewerblichen Oppositionspotentials gegen einen weiteren Ausbau der AHV. 162

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Ausbau oder Konsolidierung?

44.

Ebd.

45.

Ebd., 304 f.

46.

Markus Kamber, «Der Abstimmungssonntag vom 26. Februar 1978», in: Unternehmungsführung im Gewerbe, 10/1 (1978), 39-41, hier 40 f. Gerade der SGV deutete die Ablehnung der Steuervorlage durch den Souverän vom 12. Juni 1977, welche die Einführung einer Mehrwertsteuer mit einem Satz von 10 Prozent gebracht hätte, als Sparauftrag an die Politik. Die zusätzlichen Steuereinnahmen hätten laut Bundesrat Hürlimann in erster Linie für die Finanzierung der Sozialwerke eingesetzt werden sollen. Vgl. Rudolf Etter, «Berichterstattung über die Tätigkeit des SGV in den Jahren 1976-1979», in: Unternehmungsführung im Gewerbe, 12/1 (1980), 41-45, hier 43. Siehe auch St. Galler Tagblau, 15. September 1976.

47.

«Grundsätzliche Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes zum Problem der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenfürsorge», in: Gewerbliche Rundschau, 19/3 (1974), 127.

48.

Otto Fischer, «Gewerbe und Gewerbepolitik», in: Politische Rundschau. Zeitschrift für Kultur, Politik und Wirtschaft, 59/3 (1978), 193-196, hier 195 f.

49.

Es wurde moniert, dass der vorgesehene Finanzierungsmodus über Lohnprozente personalintensive Betriebe und Dienstleistungen besonders hart treffen würde. Vgl. Markus Kamber, «Das Gewerbe zur zweiten Säule der AHV», in: Gewerbliche Rundschau, 18/2 (1973), 85-92, hier 85.

50.

Fischer, «Das Gewerbe vor dem Obligatorium» (wie Anm. 5), 67.

51.

Kamber, «Abstimmungssonntag » (wie Anm. 46), 40; Otto Fischer, «Diskriminierung der Selbständigerwerbenden», in: St. Galler Tagblatt, 25. Februar 1977.

52.

Erst im zweiten Anlauf gelang es 1978, einen abgeschwächten Konjunkturartikel in der Volksabstimmung durchzubringen. Vgl. Tschudi, Im Dienste des Sozialstaates (wie Anm. 2); Peter Gilg, Peter Hablützel, «Beschleunigter Wandel und neue Krisen (seit 1945)», in: Geschichte der Schweiz und der Schweizer, Basel 1986, 821-959, ^47-

53.

Otto Fischer, «Gewerbe und Wirtschaftspolitik», in: Gewerbliche Rundschau, 21/3 (1976), 87-97, hier 97-

54.

Vor allem um 1900 und während der Krise der 1930er Jahre wandte sich das Gewerbe Hilfe suchend an den Staat und machte sich für eine Limitierung des Wettbewerbs stark. Doch das Gewerbe habe erfahren müssen, dass vom Staat keine Schutz- und Förderungsmassnahmen zu erwarten seien; vgl. ebd., 94.

5.

5 Otto Fischer, «Das Gewerbe vor einem wirtschaftlichen und politischen Umbruch», in: Gewerbliche Rundschau, 21/4 (1976), 138-150, hier 149.

56.

Otto Fischer, «Grenzen der Sozialpolitik», in: Unternehmungsführung im Gewerbe, 10/3 (1978), 44-46, hier 45.

57.

Ebd., 46.

58.

Die Funktionäre des Schweizerischen Gewerbeverbandes betonten immer wieder, dass die wirtschaftlichen Grenzen der Sozialpolitik in der Belastbarkeit der Wirtschaft mit Steuern und Lohnnebenkosten liegen würden. Für die in erster Linie für den Binnenmarkt produzierenden Unternehmen stelle sich die Frage, wie die vom Staat auferlegten Sozialkosten auf die Preise überwälzt werden könnten. Gelinge dies nicht mehr, so sähe sich das Unternehmen mit einer Verkleinerung der Gewinnmarge oder gar mit Verlusten konfrontiert. Für die dem internationalen Wettbewerb ausgesetzten Unternehmen komme in erster Linie der Aufrechterhaltung der Konkurrenzfähigkeit, die durch zu hohe Sozialabgaben und durch ungünstige institutionelle Rahmenbedin163 -- 23 of 27 -Ausbau oder Konsolidierung? gungen negativ beeinflusst werde, eine zentrale Rolle zu. Aus diesen Überlegungen kam Fischer zum Schluss, dass die ordnungspolitischen Grenzen der Sozialpolitik da liegen würden, «wo die Prinzipien der Privatwirtschaft, des Privateigentums und der Wirtschaftsfreiheit beeinträchtigt werden». Vgl. ebd.

59.

Nach Fischer zeigte «die zunehmende Staatsquote, das heisst der Anteil der öffentlichen Hand am Volkseinkommen, die von einem Sechstel vor 20 Jahren auf bald ein Drittel zugenommen hat, [...] wohin der Weg unserer schweizerischen Politik geht.» Vgl. Fischer, «Gewerbe und Gewerbepolitik» (wie Anm. 48), 196.

60.

Fischer, «Das Gewerbe vor einem wirtschaftlichen und politischen Umbruch» (wie Anm. 55), 147.

61.

Fischer, «Gewerbe und Gewerbepolitik» (wie Anm. 48), 195 f.

62.

Aargauer Tagblatt, 19. August 1977.

63.

Ebd.

64.

Kamber, «Abstimmungssonntag» (wie Anm. 46), 40.

65.

Bei der FDP sprachen sich die Kantonalparteien von Bern, Schwyz, Baselland, Schaffhausen, St. Gallen, Aargau und Thurgau, bei der SVP die Kantonalparteien von Zürich, Bern und Appenzell Ausserrhoden gegen die Vorlage aus. Bei der CVP war es einzig die Kantonalpartei von Genf, die nicht den Vorgaben der schweizerischen CVP folgte. Vgl. Neue Zürcher Zeitung, 20. Februar 1978.

66.

Neue Zürcher Zeitung, 4. Februar 1978.

67.

Ganz generell verfolgte die Schweiz seit 1976 eine Politik, welche auf eine Stabilisierung der Staatsquote hinarbeitete. Laut Bernegger war dieses Unterfangen zumindest bis zu Beginn der 1990er Jahre recht erfolgreich. Vgl. Bernegger, Die Schweiz unter flexiblen Wechselkursen (wie Anm. 6), 4.

68.

Binswanger, Histoire de l'AVS (wie Anm. 37), 249 ff. Résumé Le 3 décembre 1972 fut adopté l'article constitutionnel sur l'obligation de la prévoyance professionnelle. L'ancrage du système des trois piliers dans la constitution qui en résultait ainsi que, à la même époque, l'entrée en vigueur de la huitième révision de l'AVS représentèrent le point culminant et la fin de l'extension du système de sécurité sociale en Suisse. Dans le domaine de l'AVS les années 1970 furent marquées par les discussions sur la direction à donner à la neuvième révision de celle-ci. L'histoire de l'élaboration de cette loi fut caractérisée par le fait que, au cours du travail parlementaire, un premier projet politiquement généreux fut remplacé par un second texte beaucoup plus restrictif. Cette contribution examine le discours politique qui se développa dans le contexte de la neuvième révision de l'AVS. La question sous-tendant ce texte est de savoir comment le 164 -- 24 of 27 -Ausbau oder Konsolidierung? discours d'économie et de consolidation induit par les turbulences économiques des années 1970 influença la mise en place et l'extension de l'AVS. Alors qu'au début de la décennie l'idée était encore largement répandue que l'énorme potentiel de rendement de l'économie permettrait et supporterait une expansion continue de l'état social, les voix en faveur d'une consolidation de l'acquis et contre un nouveau développement de l'état providence se firent toujours plus fortes au cours des années 1970. Les discussions autour de la neuvième révision de l'AVS montrent clairement que les résistances politiques à l'expansion continuelle de l'AVS avaient augmenté et que le processus d'expansion de cette œuvre sociale put être endigué avec succès. Gagnant en influence dans le domaine de la politique sociale, les partis bourgeois et les groupements économiques défendirent l'idée que l'AVS devait être bloquée au niveau atteint, ceci afin de favoriser le développement de la prévoyance professionnelle et privée. Compendio II 3 dicembre 1972 fu accolto nella Costituzione l'articolo concernente la previdenza professionale obbligatoria. Il completamento della base costituzionale del sistema dei tre pilastri così realizzato e la contemporanea entrata in vigore dell'8a revisione AVS rappresentarono al tempo stesso il culmine e la conclusione di una prima fase di sviluppo del sistema di sicurezza sociale svizzero. Nel settore dell'AVS, gli anni successivi del decennio furono caratterizzati dalle discussioni sull'impronta da dare alla 9a revisione, atto legislativo che ebbe una genesi particolare: nel corso dei dibattiti parlamentari, infatti, un primo disegno, più generoso dal punto di vista della politica sociale, fu sostituito da un secondo molto più prudente. Il presente articolo è dedicato al dibattito politico sviluppatosi nel contesto della 9a revisione AVS. L'autore si sofferma in particolare sulle ripercussioni delle turbolenze economiche degli anni 1970 sullo sviluppo e l'espansione dell'AVS. Mentre all'inizio del decennio era ancora opinione diffusa che l'enorme potenziale dell'economia avrebbe potuto assorbire anche in futuro la progressiva espansione dello Stato sociale, in un secondo momento le voci favorevoli ad un consolidamento di quanto raggiunto e contrarie ad un ulteriore sviluppo dell'AVS guadagnarono terreno. Il 165 -- 25 of 27 -Ausbau oder Konsolidierung? braccio di ferro sulla 9a revisione AVS documenta chiaramente lo sviluppo di un'opposizione politica che riuscì a contenere l'espansione di questa assicurazione sociale. I partiti borghesi e le associazioni economiche, la cui influenza sulla politica sociale andava aumentando, ritenevano che l'espansione dell'AVS andasse congelata a favore dello sviluppo della previdenza professionale e privata. 166 -- 26 of 27 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Ausbau oder Konsolidierung? Der politische Diskurs der 1970er Jahre in der Schweiz im Bereich der AHV In Studien und Quellen Dans Etudes et Sources In Studi e Fonti Jahr 2005 Année Anno Band 31 Volume Volume Autor Ischer, Philipp Auteur Autore Seite 141-166 Page Pagina Ref. No 80 000 357 Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert. Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses. Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.

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