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Entscheid

VFG-2-2026

Verfügung 2 2026 betreffend Zuweisung der Dienstleistungen zur Grundversorgung 2026

Deutsch4 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Zuweisungen der Dienstleistungen zur Grundversorgung 2026 werden gem‰ss Antrag der Post vom 14. Januar 2026 sowie der Liste im Anhang genehmigt.

2. Die Verfahrenskosten f¸r den vorliegenden Entscheid werden auf 2’950.- Franken festgelegt und sind von der Schweizerischen Post AG zu tragen.

2. Die Verfahrenskosten f¸r den vorliegenden Entscheid werden auf 2’950.- Franken festgelegt und sind von der Schweizerischen Post AG zu tragen.

3. Die vorliegende Verf¸gung sowie die Liste mit den genehmigten Zuweisungen werden auf der Website der PostCom verˆffentlicht. Freundliche Gr¸sse Eidgenˆssische Postkommission Patrick Salamin Vizepr‰sident Michel Noguet Leiter Fachsekretariat Beilage: − Liste „Dienstleistungen der Grundversorgung 2026“ gemäss Antrag der Post vom 14.01.2026 Kopie an: − BAKOM, Sektion Post, Zukunftstrasse 44, 2501 Biel − Ernst & Young AG, Hr. Mathias Zeller, Schanzenstrasse 4A, Postfach, 3001 Bern Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verf¸gung kann innert 30 Tagen seit Erˆffnung Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, einzureichen. Die Frist steht still: Vom 7. Tag vor Ostern bis und mit dem 7. Tag nach Ostern; vom 15. Juli bis und mit dem 15. August; vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begr¸ndung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdef¸hrers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verf¸gung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdef¸hrer sie in H‰nden hat.

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