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Entscheid

VFG-8-2026

Verfügung 8 2026 betreffend Überprüfung der Einhaltung des Quersubventionierungsverbots 2025

Deutsch3 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Der jährliche Nachweis 2025 der Einhaltung des Quersubventionierungsverbots gemäss Art. 55 Abs. 3 VPG wird genehmigt.

2. Die Verfahrenskosten für den vorliegenden Entscheid werden auf 4’860 Franken festgelegt.

2. Die Verfahrenskosten für den vorliegenden Entscheid werden auf 4’860 Franken festgelegt.

3. Die vorliegende Verfügung wird veröffentlicht. Freundliche Grüsse Eidgenössische Postkommission PostCom Anne Seydoux-Christe Michel Noguet Präsidentin Leiter Fachsekretariat Kopie an Ernst & Young AG, _____, Schanzenstrasse 4a, Postfach, 3001 Bern Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, einzureichen. Die Frist steht still: Vom 7. Tag vor Ostern bis und mit dem 7. Tag nach Ostern; vom 15. Juli bis und mit dem 15. August; vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

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