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Entscheid

OG.2021.00002

Sicherheitshaft (Gesuch um Entlassung)

11. März 2021Deutsch2 min

S. 10 E. 3.6).

Source gl.ch

Kanton

Glarus

Obergericht

Verfügung vom 11. März 2021

Verfahren OG.2021.00002

A.______

Beschuldigter

vertreten durch Rechtsanwalt

B.______

betreffend

Entlassung aus der Sicherheitshaft; Anordnung eines

Hausarrestes

Erwägungen

1.

Im Nachgang zum

Entscheid des Bundesgerichts vom 2. März 2021 (1B_45/2021) ist der

Beschuldigte A.______ (ev. auch AA.______) aus der Sicherheitshaft zu

entlassen.

2.

Rücksichtlich

der auf den 16. April 2021 angesetzten Berufungsverhandlung vor Obergericht

ist in Anwendung von Art. 237 Abs. 2 lit. c StPO ein Hausarrest anzu­ordnen,

wie dies ebenso vom Bundesgericht im vorerwähnten Entscheid explizit

gesehen wird (a.a.O., S. 11 E. 3.7) und wobei das Bundesgericht den dringenden

Tatverdacht sowie eine Fluchtgefahr ausdrücklich bejaht hat (a.a.O.,

Sachverhalt

S. 10 E. 3.6).

In diesem Sinne

ist vorzusehen, dass sich der Beschuldigte bis zur Berufungsver­handlung am

16. April 2021 ununterbrochen an der Wohnadresse seiner Eltern […] an der

[…]-strasse in […] aufhal­ten muss.

Die Polizei ist

zu ersuchen, die Einhaltung des Hausarrestes zu kontrollieren, wobei im

Falle eines Verstosses gegen den Hausarrest das Obergericht zu prüfen haben

wird, ob A.______ wieder in Sicherheitshaft zu versetzen ist.

3.

Die Regelung

der Kosten- und Entschädigungsfolgen hat im Endentscheid zu erfol­gen (Art.

421 Abs. 1 StPO). Die Gerichtsgebühr für das vorliegende Verfahren ist

zuhanden des Endentscheids in Beachtung der Bemessungskriterien von

Art. 6 und gestützt auf Art. 8 der Zivil- und Strafpro­zesskostenverordnung

(GS III A/5) auf CHF 500.– festzu­setzen.

____________________

Entscheid

1.

Der

Beschuldigte A.______ (ev. auch AA.______) wird am

11. März 2021 aus der Sicherheitshaft entlassen.

Erwägungen

2.

Es wird

ein Hausarrest angeordnet. Der Beschuldigte A.______ wird verpflich­tet,

sich bis zur Berufungsverhandlung vor Obergericht am 16. April 2021 in

der Wohnung seiner Eltern an der […]-strasse in […] aufzuhalten. Die

Einhaltung dieser Massnahme wird durch die Polizei überprüft. Ein

Verstoss gegen diese Auflage kann die Anordnung von Sicherheitshaft zur

Folge haben.

Übersetzung

auf Albanisch: […]

3.

Die

Kantonspolizei St. Gallen wird ersucht, im Rahmen ihrer dienstlichen

Möglichkeiten zu kontrollieren, ob A.______ den Hausarrest an der

[…]-strasse in […] einhält. Stellt die Polizei einen Verstoss von

A.______ gegen den Hausarrest fest, wird sie ersucht, dem Obergericht des

Kantons Glarus umgehend Bescheid zu geben.

4.

Die

Gerichtsgebühr für das vorliegende Verfahren wird zuhanden des Endent­scheids

auf CHF 500.- festgelegt. Die Regelung der Kostenauflage und einer all­fälligen

Entschädigung wird dem Endentscheid vorbehalten.

5.

Schriftliche

Mitteilung an: