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Entscheid

A 2014 53

Kostenverteilung Quartierplanung, Erschliessung etc.

2. Dezember 2014Deutsch4 min

Source gr.ch

Sachverhalt

1. Die Beschwerde wird abgewiesen.

2. Die Gerichtskosten, bestehend

- aus einer Staatsgebühr von

Fr.

200.--

- und den Kanzleiauslagen von

Erwägungen

Fr.

143.

--

zusammen

Fr.

343.

--

gehen zulasten von A._____ und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen.

3.

a) Jede Partei kann innert 30 Tagen seit der Mitteilung schriftlich ein vollständig begründetes Urteil verlangen. Wird von keiner Partei innert Frist eine Begründung verlangt, erwächst das Urteil in Rechtskraft.

b) Verlangt eine Partei eine Begründung, wird der Entscheid schriftlich begründet und den Parteien in vollständiger Ausfertigung mitgeteilt. Die Rechtsmittelfristen beginnen erst mit dieser Zustellung zu laufen. Mit dem begründeten Urteil wird eine zusätzliche Staatsgebühr von Fr. 600.-- erhoben.

4.

[Mitteilungen]