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Entscheid

A 2018 2

Arzt/Ärztin (FU)

23. August 2017Deutsch3 min

Source gr.ch

Sachverhalt

1. Die Beschwerde wird abgewiesen.

2. Die Gerichtskosten, bestehend

- aus einer Staatsgebühr von

Fr.

500.--

- und den Kanzleiauslagen von

Erwägungen

Fr.

104.

--

zusammen

Fr.

604.

--

gehen zulasten von A._____ und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen.

3.

a) A._____ kann innert 30 Tagen seit der Mitteilung schriftlich ein vollständig begründetes Urteil verlangen, andernfalls erwächst das Urteil mit der vorstehenden Kurzbegründung in Rechtskraft.

b) Wünscht A._____ ein ausführlich begründetes Urteil, wird der Entscheid schriftlich in vollständiger Ausfertigung mitgeteilt. Die Rechtsmittelfristen beginnen mit dieser Zustellung zu laufen. Mit dem so begründeten Urteil wird die vollumfängliche Staatsgebühr von Fr. 3'000.-- erhoben.

4.

[Mitteilungen]