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Entscheid

A 2018 3

Bezirksgericht Imboden

9. November 2018Deutsch5 min

Source gr.ch

Sachverhalt

1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

2. Die Gerichtskosten, bestehend

- aus einer Staatsgebühr von

Fr.

1'500.--

- und den Kanzleiauslagen von

Erwägungen

Fr.

206.

--

zusammen

Fr.

1‘706.--

gehen zulasten von A._____ und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen.

3.

[Rechtsmittelbelehrung]

4.

[Mitteilungen]

Die an das Bundesgericht erhobene Beschwerde wurde mit Urteil vom 30. Oktober 2018 abgewiesen (2C_891/2018).