Lexipedia

Entscheid

S 2018 100

Staatsanwaltschaft Graubünden

3. Dezember 2018Deutsch3 min

Source gr.ch

Sachverhalt

1. Die Beschwerde wird abgewiesen.

2. Die Gerichtskosten, bestehend

- aus einer Staatsgebühr von

Fr.

500.--

- und den Kanzleiauslagen von

Erwägungen

Fr.

124.

--

zusammen

Fr.

624.

--

gehen zulasten von A._____ und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheids an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen.

3.

[Rechtsmittelbelehrung]

4.

[Mitteilungen]

Auf die an das Bundesgericht erhobene Beschwerde wurde mit Urteil vom 15. Mai 2020 nicht eingetreten (BGU 8C_247/2020).