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Entscheid

U 2017 110

Steigerungsverfahren

31. Oktober 2017Deutsch4 min

Source gr.ch

Sachverhalt

1. Die Ausstandseinrede vom 3. Dezember 2017 (Poststempel 4. Dezember 2017) wird abgewiesen. Das Verfahren wird an die Enteignungskommission VI zur Weiterführung zurückgewiesen.

2. Die Gerichtskosten, bestehend

- aus einer Staatsgebühr von

Fr.

2'000.--

- und den Kanzleiauslagen von

Erwägungen

Fr.

164.

--

zusammen

Fr.

2‘164.--

gehen zulasten von A._____ und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen.

3.

[Rechtsmittelbelehrung]

4.

[Mitteilungen]