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Entscheid

U 2017 23

Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts

20. Februar 2017Deutsch6 min

Source gr.ch

Sachverhalt

1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Angelegenheit wird an die Gemeinde zur Neubeurteilung und zum Neuentscheid im Sinne der Erwägungen zurückgewiesen.

2. Die reduzierten Gerichtskosten von Fr. 350.-- gehen zulasten der Gemeinde X._____ und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen.

Erwägungen

3.

a) Jede Partei kann innert 30 Tagen seit der Mitteilung schriftlich ein voll-ständig begründetes Urteil verlangen. Verlangt keine Partei innert Frist eine Begründung, erwächst das Urteil in Rechtskraft.

b) Verlangt eine Partei eine Begründung, wird der Entscheid schriftlich be-gründet und den Parteien in vollständiger Ausfertigung mitgeteilt. Die Rechtsmittelfristen beginnen mit dieser Zustellung zu laufen. Mit dem begründeten Urteil wird auch die vollumfängliche Staatsgebühr von Fr. 700.-- auferlegt.

4.

[Mitteilungen]