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Entscheid

U 2018 21

Aufsicht Beschwerde (SchKG 17 Abs. 1)

27. Februar 2018Deutsch4 min

Source gr.ch

Sachverhalt

1. Die Beschwerde wird abgewiesen.

2. Die Gerichtskosten, bestehend

- aus einer Staatsgebühr von

Fr.

500.--

- und den Kanzleiauslagen von

Erwägungen

Fr.

122.

--

zusammen

Fr.

622.

--

gehen zulasten von A._____ und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen.

3.

[Rechtsmittelbelehrung]

4.

[Mitteilungen]