ZR1 2025 137
Hausdurchsuchung und Durchsuchung
4. Februar 2026Deutsch1 min
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Source gr.ch
Entscheid vom 14. Oktober 2025
ohne schriftliche Begründung mitgeteilt am 15. Oktober 2025
Referenz ZR1 25 137
Instanz Erste zivilrechtliche Kammer
Besetzung Cavegn, Vorsitz
Brun und Michael Dürst
Wöll, Aktuarin ad hoc
Parteien A._____
Beschwerdeführerin
Gegenstand fürsorgerische Unterbringung
Anfechtungsobj. Entscheid Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Graubünden, Zweigstelle Nordbünden vom 2. Oktober 2025, mitgeteilt am 3. Oktober 2025
Es wird erkannt:
Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und Dispositiv-Ziff. 3 des Entscheids der Kollegialbehörde der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Graubünden, Zweigstelle Nordbünden, wird aufgehoben.
Die Kosten im Verfahren fürsorgerische Unterbringung vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Graubünden, Zweigstelle Nordbünden, von CHF 2'008.00 (inkl. Drittkosten von CHF 1'208.00 für ein Kurzgutachten von Dr. B._____) gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.
Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 1'000.00 gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.
[Rechtsmittelbelehrung]
[Mitteilungen]
Sachverhalt
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Erwägungen
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