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Entscheid

ZR1 2025 137

Hausdurchsuchung und Durchsuchung

4. Februar 2026Deutsch1 min

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Source gr.ch

Entscheid vom 14. Oktober 2025

ohne schriftliche Begründung mitgeteilt am 15. Oktober 2025

Referenz ZR1 25 137

Instanz Erste zivilrechtliche Kammer

Besetzung Cavegn, Vorsitz

Brun und Michael Dürst

Wöll, Aktuarin ad hoc

Parteien A._____

Beschwerdeführerin

Gegenstand fürsorgerische Unterbringung

Anfechtungsobj. Entscheid Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Graubünden, Zweigstelle Nordbünden vom 2. Oktober 2025, mitgeteilt am 3. Oktober 2025

Es wird erkannt:

Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und Dispositiv-Ziff. 3 des Entscheids der Kollegialbehörde der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Graubünden, Zweigstelle Nordbünden, wird aufgehoben.

Die Kosten im Verfahren fürsorgerische Unterbringung vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Graubünden, Zweigstelle Nordbünden, von CHF 2'008.00 (inkl. Drittkosten von CHF 1'208.00 für ein Kurzgutachten von Dr. B._____) gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.

Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 1'000.00 gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.

[Rechtsmittelbelehrung]

[Mitteilungen]

Sachverhalt

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Erwägungen

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