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Entscheid

ZR1 2025 164

Rückweisung RM-Instanz

27. Februar 2026Deutsch1 min

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Source gr.ch

Entscheid vom 23. Dezember 2025

ohne schriftliche Begründung mitgeteilt am 23. Dezember 2025

Referenz ZR1 25 164

Instanz Erste zivilrechtliche Kammer

Besetzung Cavegn, Vorsitz

Brun und Michael Dürst

Hugentobler, Aktuarin ad hoc

Parteien A._____

Beschwerdeführer

Gegenstand fürsorgerische Unterbringung

Anfechtungsobj. ärztliche Einweisung vom 12. Dezember 2025

Es wird erkannt:

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von insgesamt CHF 2'774.60 (CHF 1'500.00 Gerichtsgebühr und CHF 1'274.60 Gutachterkosten) gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.

[Rechtsmittelbelehrung]

[Mitteilungen]

Erste zivilrechtliche Kammer

Der Vorsitzende

Cavegn

Die Aktuarin ad hoc

Hugentobler

Sachverhalt

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Erwägungen

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