ZR1 2025 164
Rückweisung RM-Instanz
27. Februar 2026Deutsch1 min
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Source gr.ch
Entscheid vom 23. Dezember 2025
ohne schriftliche Begründung mitgeteilt am 23. Dezember 2025
Referenz ZR1 25 164
Instanz Erste zivilrechtliche Kammer
Besetzung Cavegn, Vorsitz
Brun und Michael Dürst
Hugentobler, Aktuarin ad hoc
Parteien A._____
Beschwerdeführer
Gegenstand fürsorgerische Unterbringung
Anfechtungsobj. ärztliche Einweisung vom 12. Dezember 2025
Es wird erkannt:
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von insgesamt CHF 2'774.60 (CHF 1'500.00 Gerichtsgebühr und CHF 1'274.60 Gutachterkosten) gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.
[Rechtsmittelbelehrung]
[Mitteilungen]
Erste zivilrechtliche Kammer
Der Vorsitzende
Cavegn
Die Aktuarin ad hoc
Hugentobler
Sachverhalt
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Erwägungen
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