18.06.2013
V 13 83
18. Juni 2013Deutsch1 min
Rechtsprechung Luzern
Source lu.ch
Sachverhalt
Rechtsprechung Luzern
Instanz: Kantonsgericht
Abteilung: 4. Abteilung
Rechtsgebiet: Verfahren
Erwägungen
Entscheiddatum: 18.06.2013
Fallnummer: V 13 83
LGVE: 2013 IV Nr. 8
Leitsatz: § 204 VRG. Ein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege kann unter der Herrschaft des Verwaltungsrechtspflegegesetzes nicht losgelöst von einem Hauptverfahren gestellt werden. Das Gesuch ist zusammen mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde oder der verwaltungsgerichtlichen Klage einzureichen.
Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheid: