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Entscheid

18.06.2013

V 13 83

18. Juni 2013Deutsch1 min

Rechtsprechung Luzern

Source lu.ch

Sachverhalt

Rechtsprechung Luzern

Instanz: Kantonsgericht

Abteilung: 4. Abteilung

Rechtsgebiet: Verfahren

Erwägungen

Entscheiddatum: 18.06.2013

Fallnummer: V 13 83

LGVE: 2013 IV Nr. 8

Leitsatz: § 204 VRG. Ein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege kann unter der Herrschaft des Verwaltungsrechtspflegegesetzes nicht losgelöst von einem Hauptverfahren gestellt werden. Das Gesuch ist zusammen mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde oder der verwaltungsgerichtlichen Klage einzureichen.

Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

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