OGVE 2018/19 Nr. 44
OGVE 2018/19 Nr. 44
19. Dezember 2022Deutsch1 min
OGVE 2018/19 Nr. 44 Art. 89 Abs. 3 und 50 Abs. 2 KV; Art. 38 StVG Einschränkung des passiven Wahlrechts von kommunalen Angestellten. Kommunale Angestellte sind in alle Behörden wählbar, ausser in die ihnen übergeordneten Gemeindebehörden.
Source ow.ch