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Entscheid

OGVE 2018/19 Nr. 44

OGVE 2018/19 Nr. 44

19. Dezember 2022Deutsch1 min

OGVE 2018/19 Nr. 44 Art. 89 Abs. 3 und 50 Abs. 2 KV; Art. 38 StVG Einschränkung des passiven Wahlrechts von kommunalen Angestellten. Kommunale Angestellte sind in alle Behörden wählbar, ausser in die ihnen übergeordneten Gemeindebehörden.

Source ow.ch