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Entscheid

OGVE 2018/19 Nr. 65

OGVE 2018/19 Nr. 65

19. Dezember 2022Deutsch1 min

OGVE 2018/19 Nr. 65 Art. 446 Abs. 3 und 4 ZGB Die Kindesschutzbehörde ist nicht an die Anträge der am Verfahren beteiligten Personen gebunden. So kann sich im Laufe der Abklärungen ergeben, dass ein umfassenderer Schutzbedarf besteht (E. 2

Source ow.ch