VVGE 1983/84 Nr. 3
VVGE 1983/84 Nr. 3
1. Juli 2016Deutsch1 min
VVGE 1983/84 Nr. 3, S. 4: Richtlinien zur Information der Öffentlichkeit. Der Regierungsrat ist in seiner Praxis der Öffentlichkeitsinformation an das Gebot der Rechtsgleichheit und an das Willkürverbot gebunden. Entscheid des Regierungsra
Source ow.ch