VVGE 1983/84 Nr. 5
VVGE 1983/84 Nr. 5
1. Juli 2016Deutsch1 min
VVGE 1983/84 Nr. 5, S. 8: Verwaltungsverfahren. Anforderungen an eine Einsprache. a) Schriftlichkeit, Antrag und Begründung sind Gültigkeitserfordernis (Erw. 2). b) Genügt eine Beschwerde diesen Anforderungen nicht, ist sie zur Verbesserun
Source ow.ch