VVGE 1989/90 Nr. 1
VVGE 1989/90 Nr. 1
1. Juli 2016Deutsch1 min
VVGE 1989/90 Nr. 1, S. 3: Art. 50 Abs. 1 KV. Hauptamtliche kantonale Beamte können nicht in eine kommunale Behörde gewählt werden. Als kommunale Behörden gelten auch Kommissionen, die in der Gemeindeordnung vorgesehen sind und deren Mitgli
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