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Entscheid

VVGE 1989/90 Nr. 11

VVGE 1989/90 Nr. 11

1. Juli 2016Deutsch1 min

VVGE 1989/90 Nr. 11, S. 26: Art. 2 Abs. 1 BMG. Sind im Rahmen von "Umbauarbeiten" sämtliche Bestandteile des alten Gebäudes abgerissen und entfernt worden, so kann nicht mehr von einem Umbau gesprochen werden. Entscheid des Regierungsrates

Source ow.ch