Lexipedia

Entscheid

VVGE 1989/90 Nr. 20

VVGE 1989/90 Nr. 20

1. Juli 2016Deutsch1 min

VVGE 1989/90 Nr. 20, S. 46: Art. 27 Abs. 1 BauG. Die Frage der Ausgestaltung der Besitzstandsgarantie ist eine solche des kantonalen Rechts. Die Bewilligung von Ersatzbauten, die Nutzungsplänen widersprechen, ist nicht bundesrechtswidrig (

Source ow.ch