VVGE 1989/90 Nr. 20
VVGE 1989/90 Nr. 20
1. Juli 2016Deutsch1 min
VVGE 1989/90 Nr. 20, S. 46: Art. 27 Abs. 1 BauG. Die Frage der Ausgestaltung der Besitzstandsgarantie ist eine solche des kantonalen Rechts. Die Bewilligung von Ersatzbauten, die Nutzungsplänen widersprechen, ist nicht bundesrechtswidrig (
Source ow.ch