VVGE 1993/94 Nr. 39
VVGE 1993/94 Nr. 39
1. Juli 2016Deutsch1 min
VVGE 1993/94 Nr. 39, S. 141: Art. 14 Abs. 1 StG. Solidarische Haftung der Erben für vom Erblasser geschuldete Steuern. Nur der Erbe, der die Erbschaft förmlich ausschlägt, entgeht der Haftung, nicht aber der Erbe, der zugunsten eines Miter
Source ow.ch