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Entscheid

VVGE 2001/02 Nr. 16

VVGE 2001/02 Nr. 16

1. Juli 2016Deutsch1 min

VVGE 2001/02 Nr. 16, S. 50: Art. 36 Abs. 2 BauG Bei mehreren Anbauten an eine Hauptbaute darf die Gesamtfläche aller Anbauten zusammen nicht mehr als 80 m2 betragen. Bei der Berechnung der massgebenden Grundfläche dürfen unterirdische Auss

Source ow.ch