VVGE 2001/02 Nr. 16
VVGE 2001/02 Nr. 16
1. Juli 2016Deutsch1 min
VVGE 2001/02 Nr. 16, S. 50: Art. 36 Abs. 2 BauG Bei mehreren Anbauten an eine Hauptbaute darf die Gesamtfläche aller Anbauten zusammen nicht mehr als 80 m2 betragen. Bei der Berechnung der massgebenden Grundfläche dürfen unterirdische Auss
Source ow.ch