VVGE 2011/13 Nr. 10
VVGE 2011/13 Nr. 10
1. Juli 2016Deutsch1 min
VVGE 2011/13 Nr. 10 Art. 7 BRG Die Einbürgerung setzt das Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, insbesondere mit der ortsüblichen Sprache, voraus. Die Abklärungen des Kantons ergaben ungenügende Sprach- und staatsbürgerl
Source ow.ch