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VVGE 2011/13 Nr. 10

VVGE 2011/13 Nr. 10

1. Juli 2016Deutsch1 min

VVGE 2011/13 Nr. 10 Art. 7 BRG Die Einbürgerung setzt das Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, insbesondere mit der ortsüblichen Sprache, voraus. Die Abklärungen des Kantons ergaben ungenügende Sprach- und staatsbürgerl

Source ow.ch