VVGE 2011/13 Nr. 19
VVGE 2011/13 Nr. 19
1. Juli 2016Deutsch1 min
VVGE 2011/13 Nr. 19 Art. 30 Abs. 1 und 43 ZGB Änderung des Familiennamens und „Namensberichtigungsgesuch“. Geht es nicht um die Änderung des Namens in rechtsgestaltender Weise, bleibt für die Namensänderung kein Raum. Für die Bereinigung n
Source ow.ch