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Entscheid

VVGE 2011/13 Nr. 26

VVGE 2011/13 Nr. 26

1. Juli 2016Deutsch1 min

VVGE 2011/13 Nr. 26 a. Art. 1, 7 und 8 EntG Den Gemeinden wird das Enteignungsrecht auf Gesuch hin vom Regierungsrat erteilt, wenn hiefür ein hinreichendes öffentliches Interesse besteht, die Enteignung verhältnismässig und zumutbar ist.

Source ow.ch