VVGE 2011/13 Nr. 27
VVGE 2011/13 Nr. 27
1. Juli 2016Deutsch1 min
VVGE 2011/13 Nr. 27 Art. 29 Abs. 1 BV Es liegt keine Rechtsverzögerung vor, wenn die zuständige Dienststelle die erforderlichen Abklärungen und Messungen vornimmt und gestützt auf diese Ergebnisse keinen Handlungsbedarf erkennt (Erw. 3). E
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