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Entscheid

VVGE 2011/13 Nr. 27

VVGE 2011/13 Nr. 27

1. Juli 2016Deutsch1 min

VVGE 2011/13 Nr. 27 Art. 29 Abs. 1 BV Es liegt keine Rechtsverzögerung vor, wenn die zuständige Dienststelle die erforderlichen Abklärungen und Messungen vornimmt und gestützt auf diese Ergebnisse keinen Handlungsbedarf erkennt (Erw. 3). E

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