VVGE 2011/13 Nr. 3
VVGE 2011/13 Nr. 3
1. Juli 2016Deutsch1 min
VVGE 2011/13 Nr. 3 Art. 89 Abs. 3 KV Genehmigungsverfahren. die Aufsichtsbehörde benötigt genügend Zeit für die Prüfung der Erlasse. Kann die Aufsichtsbehörde einen Erlass erst nach dem statuierten Inkraftsetzungsdatum genehmigen, liegt ei
Source ow.ch