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VVGE 2011/13 Nr. 34

VVGE 2011/13 Nr. 34

1. Juli 2016Deutsch1 min

VVGE 2011/13 Nr. 34 Art. 29 Abs. 2 BV Eine Behörde muss ihrer Begründungspflicht nur insoweit nachkommen, als die Begründung hinsichtlich des Entscheiddispositivs relevant ist. Sie ist nicht verpflichtet, sich mit allen erhobenen Rügen zu

Source ow.ch