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Entscheid

AK.2011.36

Entscheid Anklagekammer, 16.03.2011

16. März 2011Deutsch2 min

Source sg.ch

Erwägungen

11.

mit Verweis). Anweisungen des Zwangsmassnahmengerichts sind denn auch nicht unmittelbar durchsetzbar; deren Nichtbefolgung kann allenfalls Auswirkungen auf einen neuen zwangsmassnahmengerichtlichen Entscheid haben.

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