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Entscheid

B 2016/115

Präsidialentscheid Verwaltungsgericht, 27.06.2016

27. Juni 2016Deutsch4 min

Source sg.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird zufolge Rückzugs abgeschrieben.

2.

Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 300 bezahlen die Beschwerdeführer.

3.

Ausseramtliche Kosten werden nicht entschädigt. Der Präsident Eugster

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