SCBES.2025.90
Zahlungsbefehl Nr. [...]
7. Oktober 2025Deutsch2 min
1. Das Gesuch um Gewährung der
Source so.ch
Aufsichtsbehörde für
Schuldbetreibung und
Konkurs
Urteil vom 7. Oktober 2025
Es wirken mit:
Präsident Flückiger
Oberrichterin Kofmel
a.o. Ersatzrichterin Hunkeler
Gerichtsschreiber Isch
In Sachen
A.___
AG,
Beschwerdeführerin
gegen
Betreibungsamt Grenchen-Bettlach,
Beschwerdegegner
betreffend Zahlungsbefehl
Nr. [...]
hat die Aufsichtsbehörde
für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass
-
die A.___ AG als
Schuldnerin am 1. September 2025 fristgerecht Beschwerde gegen den
Zahlungsbefehl Nr. [...] des Betreibungsamts Grenchen-Bettlach, der Schuldnerin
zugestellt am 21. August 2025, erhebt;
-
die Schuldnerin gegen den
genannten Zahlungsbefehl am 1. September 2025 fristgerecht Rechtsvorschlag
erhebt;
-
das Betreibungsamt mit
Vernehmlassung vom 11. September 2025 den Antrag stellt, die Beschwerde sei
abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei;
-
die Schuldnerin im
Wesentlichen die Gewährung der aufschiebenden Wirkung beantragt, damit sie
ihren Rechtsvertreter beiziehen könne;
-
die Schuldnerin zudem ausschliesslich
Rügen gegen die in Betreibung gesetzte Forderung vorbringt und nicht darlegt,
inwiefern der Zahlungsbefehl Nr. [...] mangelhaft sein sollte;
-
auf die Beschwerde somit
nicht einzutreten und das Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung
abzuweisen ist;
-
das Beschwerdeverfahren
nach Art. 20a SchKG und Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG unentgeltlich ist;
-
die Ausrichtung einer
Parteientschädigung nicht in Betracht kommt (Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG).
erkannt:
Sachverhalt
1. Das Gesuch um Gewährung der
aufschiebenden Wirkung wird abgewiesen.
2. Auf die Beschwerde wird nicht
eingetreten.
3. Es werden keine Kosten erhoben.
Rechtsmittel: Gegen
diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils
beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000
Erwägungen
Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen
Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die
Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des
Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Für die weiteren
Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes massgeblich.
Im Namen der Aufsichtsbehörde für
Schuldbetreibung und Konkurs
Der Präsident Der
Gerichtsschreiber
Flückiger Isch