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Entscheid

SCWIF.2026.1

Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist

20. Februar 2026Deutsch2 min

Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist ebenfalls verspätet ist, da die 10-tägige

Source so.ch

Aufsichtsbehörde für

Schuldbetreibung und

Konkurs

Beschluss vom 20. Februar 2026

Es wirken mit:

Präsident Flückiger

Oberrichterin Obrecht Steiner

Oberrichter Rauber

Gerichtsschreiber Schaller

In Sachen

A.___,

Gesuchstellerin

gegen

Betreibungsamt Region Solothurn,

Gesuchsgegner

betreffend Wiederherstellung

der Rechtsvorschlagsfrist

hat die Aufsichtsbehörde

für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass:

das Betreibungsamt Region Solothurn in

der Betreibung Nr. [...] den von A.___ erhobenen Rechtsvorschlag am 4. Februar

Sachverhalt

2026 als verspätet zurückwies,

diese Verfügung A.___ am 5. Februar 2026

zugestellt wurde,

das am 18. Februar 2026 an die

Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs überbrachte Gesuch um

Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist ebenfalls verspätet ist, da die 10-tägige

Frist (Art. 33 Abs. 4 SchKG) für dessen Einreichung am 16. Februar 2026

abgelaufen ist,

auf das Gesuch daher nicht einzutreten

ist,

das Verfahren nach Art. 20a SchKG und

Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG unentgeltlich ist,

beschlossen:

1. Auf das Gesuch wird nicht eingetreten.

Erwägungen

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

Rechtsmittel: Gegen

diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils

beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000

Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen

Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die

Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des

Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Für die weiteren

Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes massgeblich.

Im Namen der Aufsichtsbehörde für

Schuldbetreibung und Konkurs

Der Präsident Der

Gerichtsschreiber

Flückiger Schaller